10.09.2019, 18:21
(10.09.2019, 16:48)Leidensgenossin NRW schrieb: Ich habe ein ähnliches Ergebnis, aber tatsächlich den Raub abgelehnt. Dass der nah liegt, war mir durchaus bewusst, aber irgendwie waren keinerlei subjektive Feststellungen zur Zueignungsabsicht vorhanden oder ich habe sie übersehen oder einen Denkfehler.
Bei der Darstellungsrüge war ich unsicher, ob nicht ggf. das pauschale Anschließen an das SV Gutachten eine solche begründen kann. Aber da bin ich mir auch überhaupt nicht sicher.
Habe den Raub auch aus diesem Grund abgelehnt, denke aber im Nachhinein, dass die Feststellungen angesichts der Eindeutigkeit des äußeren Geschehens ausreichend gewesen sein dürften. Aber Du bist nicht alleine ;)
10.09.2019, 19:43
(10.09.2019, 18:21)GJPA-B schrieb:(10.09.2019, 16:48)Leidensgenossin NRW schrieb: Ich habe ein ähnliches Ergebnis, aber tatsächlich den Raub abgelehnt. Dass der nah liegt, war mir durchaus bewusst, aber irgendwie waren keinerlei subjektive Feststellungen zur Zueignungsabsicht vorhanden oder ich habe sie übersehen oder einen Denkfehler.
Bei der Darstellungsrüge war ich unsicher, ob nicht ggf. das pauschale Anschließen an das SV Gutachten eine solche begründen kann. Aber da bin ich mir auch überhaupt nicht sicher.
Habe den Raub auch aus diesem Grund abgelehnt, denke aber im Nachhinein, dass die Feststellungen angesichts der Eindeutigkeit des äußeren Geschehens ausreichend gewesen sein dürften. Aber Du bist nicht alleine ;)
Ich konnte halt irgendwie einfach nicht glauben, dass sonst alles so eindeutig sein soll. Also dann muss es ja ein schwerer Raub sein, das haben vermutlich die meisten so. Ich bin eigentlich schon noch überzeugt, dass da keine Zueignungsabsicht dargelegt hin. Natürlich war das „aus den Umständen“ offensichtlich ;-)
10.09.2019, 19:46
(10.09.2019, 17:38)BerlinerGast schrieb:(10.09.2019, 17:20)Hessen M schrieb: Da bin ich etwas beruht, dass ihr ähnliche Ergebnisse habt.
Wie habt ihr genau bei der Zulässigkeit P Verzicht argumentiert?
Hab erstmal ewig rumgeeiert, ob das überhaupt ein Verzicht war (durfte der das überhaupt wirksam erklären, hätte er explizit "verzichten" müssen), obwohl im M/G stand, dass man wohl davon ausgehen dürfte.
Dann habe ich es daran festgemacht, dass der Richter ihn nicht dazu drängen durfte, unser Mandant aber letztlich nur wegen der Frage des Richters überhaupt etwas gesagt hat. mE war schon die Frage des Richters etwas strange. Außerdem hätte er m.E. die Frage nicht direkt nur an den Mdt richten dürfen, ohne dass sich dieser mit seinem Verteidiger über die Konsequenzen berät. Immerhin lag ja auch ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Zudem hohe unbedingte Freiheitsstrafe, Erklärung direkt nach der Urteilsverkündung (überraschend) und nach eigenen Angaben kein Bewusstsein darüber, was das bedeutet (dachte, das muss man so machen).
Alles in allem wahrscheinlich etwas wackelig, aber mehr gab der SV in meinen Augen nicht her. Und wahrscheinlich immernoch näher an der Lösung dran, als unzulässig und Hilfsgutachten.
Vielen Dank
Klingt soweit finde ich sehr gut vertretbar und habe es im Kern genauso
10.09.2019, 21:05
Was meint ihr, welche Leckerbissen haben sie am Do und Fr für uns?
Mein Tipp: 80V und RA-Klausur
Eines davon POR oder BauR, das andere ein Exot
Drauf wetten würd ich aber nicht.. :D
Mein Tipp: 80V und RA-Klausur
Eines davon POR oder BauR, das andere ein Exot
Drauf wetten würd ich aber nicht.. :D
11.09.2019, 09:40
Der SR2 Klausur lag übrigens die folgende Entscheidung zu Grunde: BGH 2 StR 85/09 - Urteil vom 20. Mai 2009 (LG Limburg)... ich würde mal sagen, dass man über die z.T. starke Verkürzung durch das Prüfungsamt sehr dankbar sein kann!
Ansonsten: BGH, Urt. v. 04.02.2015, 2 StR 76/14 und BGH, Urt. v. 17.06.2015, 2 StR 228/14.
Viel Erfolg morgen!
[url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72172&pos=0&anz=1][/url]
Ansonsten: BGH, Urt. v. 04.02.2015, 2 StR 76/14 und BGH, Urt. v. 17.06.2015, 2 StR 228/14.
Viel Erfolg morgen!
[url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72172&pos=0&anz=1][/url]
11.09.2019, 10:09
(11.09.2019, 09:40)Charly_Berlin schrieb: Der SR2 Klausur lag übrigens die folgende Entscheidung zu Grunde: BGH 2 StR 85/09 - Urteil vom 20. Mai 2009 (LG Limburg)... ich würde mal sagen, dass man über die z.T. starke Verkürzung durch das Prüfungsamt sehr dankbar sein kann!
Ansonsten: BGH, Urt. v. 04.02.2015, 2 StR 76/14 und BGH, Urt. v. 17.06.2015, 2 StR 228/14.
Viel Erfolg morgen!
[url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72172&pos=0&anz=1][/url]
Wobei das LG in der Klausur doch feststellte, dass er die Möglichkeit des Todes erkannte, oder?
11.09.2019, 10:11
(10.09.2019, 21:05)HesGast schrieb: Was meint ihr, welche Leckerbissen haben sie am Do und Fr für uns?
Mein Tipp: 80V und RA-Klausur
Eines davon POR oder BauR, das andere ein Exot
Drauf wetten würd ich aber nicht.. :D
Also BauR kam ja schon ausführlich in der Wahlklausur Berlin, fände es schon bisschen viel, wenn das noch mal käme. Aber weiß man nicht^^
11.09.2019, 11:29
Hey Leute,
nach 6 von 8 Klausuren ein kleines Zwischenfazit.
Bisher keine Exoten dabei gewesen. Für mich erstaunlich aber erleichternd, dass wieder eine Revision kam. Ansonsten eher "Standard-Fälle". Ich fand es ok (was natürlich nichts für die Benotung bedeutet).
Für das Finale allen viel Erfolg.
Grüße aus NRW
nach 6 von 8 Klausuren ein kleines Zwischenfazit.
Bisher keine Exoten dabei gewesen. Für mich erstaunlich aber erleichternd, dass wieder eine Revision kam. Ansonsten eher "Standard-Fälle". Ich fand es ok (was natürlich nichts für die Benotung bedeutet).
Für das Finale allen viel Erfolg.
Grüße aus NRW
11.09.2019, 11:40
(11.09.2019, 11:29)Zwischenfazit-NRW schrieb: Hey Leute,
nach 6 von 8 Klausuren ein kleines Zwischenfazit.
Bisher keine Exoten dabei gewesen.
(...)
Ansonsten eher "Standard-Fälle".
Also ich fand die 3. Klausur schon ziemlich exotisch. Jedenfalls in Hessen. Keiner der üblichen Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht, sondern ein Beschluss des OLG, offenbar nach GBO
Wenn sowas nicht exotisch ist, was dann?

11.09.2019, 12:22
(11.09.2019, 11:40)Gast schrieb:(11.09.2019, 11:29)Zwischenfazit-NRW schrieb: Hey Leute,
nach 6 von 8 Klausuren ein kleines Zwischenfazit.
Bisher keine Exoten dabei gewesen.
(...)
Ansonsten eher "Standard-Fälle".
Also ich fand die 3. Klausur schon ziemlich exotisch. Jedenfalls in Hessen. Keiner der üblichen Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht, sondern ein Beschluss des OLG, offenbar nach GBO
Wenn sowas nicht exotisch ist, was dann?
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