24.06.2019, 20:03
(24.06.2019, 19:40)Repetent schrieb:(24.06.2019, 11:56)Gast schrieb:(24.06.2019, 11:38)Repetent schrieb: 2*/Woche.
1* ZivR, 1*/wechselnd ÖR/StrafR
AG ist ok. Man schreibt aber nur 3 Klausuren, also 1/Monat. Besprechungen teils extrem kurz, teils besser. Wirklich interessieren tut es eigentlich keinen, wer da sitzt, kommt etc.
Der Einzelausbilder war ehrlich gesagt sehr enttäuschend...Hatte überhaupt keine Zeit für mich.
Und beim Einzelausbilder, was hat der mit Dir gemacht in den 3 Monaten?
Ich kann jedem nur raten, sich seinen Ausbilder selbst auszusuchen. Denn ich habe mich zuteilen lassen. Das ging total nach hinten los. Eigentlich hatte ich um jemanden gebeten, der mir Original-Klausuren zum Üben gibt. So kannte ich das von anderen... Aber Pustekuchen!
Ich bin zu einer Richterin gekommen, die mir jede Woche eine fette Akte mitgegeben hat. Noch dazu musste ich wöchentlich am Sitzungsdienst teilnehmen. Das war der größte Scheiß. Sie wollte auch kein bisschen einlenken und mir irgendwie entgegen kommen. Dadurch ist mir enorm viel Lernzeit flöten gegangen. Habe versucht einen anderen Ausbilder zu bekommen, aber das gab nur noch mehr Stress, denn man hat halt keinen Anspruch darauf Klausuren als "Arbeit" zu bekommen...
25.06.2019, 09:47
(24.06.2019, 19:06)WiederholerNRW schrieb:(24.06.2019, 13:54)Gast schrieb:(24.06.2019, 12:17)WiederholerNRW schrieb:(24.06.2019, 09:49)Tank NRW schrieb: Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
Das wäre mir sehr neu, dass der EVD in Köln nicht verpflichtend wäre... Und ich spreche da leider aus Erfahrung. Nene, da besteht ganz normale Anwesenheitspflicht. :-/
So wie ich das aus meiner Quelle (LTO-Artikel) verstanden habe, kann man in Köln und Düsseldorf anfangs entscheiden, ob man die Teilnahme an den AGs möchte oder nicht. Falls man sich dafür entscheidet, sei es dann aber verpflichtend...
Das mag da vielleicht in dem Artikel stehen. Die Realität sieht aber so aus, dass man in Köln einen Bescheid bekommt, wo drin steht, dass der EVD verpflichtend ist. Da ist nichts mit Wahlrecht. Wer möchte, kann sich für Minimum 6 Monate selbst aus dem Dienst nehmen. Aber dann ist man auch nicht krankenversichert und bekommt logischerweise auch kein Geld...
Der Artikel ist von 2014... Vielleicht war das damals so, wie im Artikel beschrieben.
23.07.2019, 12:43
Hat jemand das Ergebnis bekommen?
Wann bekommt man eigentlich das Ergebnis?
Wann bekommt man eigentlich das Ergebnis?
23.07.2019, 13:51
Mitte September
01.08.2019, 08:02
19.08.2019, 16:43
Bin mir nicht sicher, ob es in diesem Thread auch um das 2. Examen in Bayern (Juni Termin) geht, aber weiß jemand, wann es da circa Ergebnisse gibt? Bin nicht im Lande derzeit.
Gruß
Richards
Gruß
Richards
19.08.2019, 19:25
19.08.2019, 21:36
In NRW gibt es die Ergebnisse zwischen dem 18. und 24.9.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ablauf.pdf
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ablauf.pdf
30.08.2019, 21:36
In Berlin/Brandenburg am 11.September(!). Und nein, das ist kein Witz vom GJPA
30.08.2019, 22:09