15.04.2019, 11:19
Im September 2019 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
02.09.: Z I
03.09.: Z III
05.09.: Z II
06.09.: AW
09.09.: S I
10.09.: S II
12.09.: Ö I
13.09.: Ö II
NRW:
02.09.: Z 1
03.09.: Z 2
05.09.: Z 3
06.09.: Z 4
09.09.: S 1
10.09.: S 2
12.09.: V 1
13.09.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
02.09.: Z I
03.09.: Z II
05.09. oder 06.09.: Wahlklausur
09.09.: S I
10.09.: S II
12.09.: ÖR I
13.09.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
Hessen:
02.09.: Z I
03.09.: Z III
05.09.: Z II
06.09.: AW
09.09.: S I
10.09.: S II
12.09.: Ö I
13.09.: Ö II
NRW:
02.09.: Z 1
03.09.: Z 2
05.09.: Z 3
06.09.: Z 4
09.09.: S 1
10.09.: S 2
12.09.: V 1
13.09.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
02.09.: Z I
03.09.: Z II
05.09. oder 06.09.: Wahlklausur
09.09.: S I
10.09.: S II
12.09.: ÖR I
13.09.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
13.06.2019, 14:32
Schon Leute für September hier am Start? :)
09.08.2019, 10:45
Ja, hier
Langsam steigt die Aufregung..

Langsam steigt die Aufregung..
11.08.2019, 11:46
So langsam steigt die Nervosität auch bei mir. Wahrscheinlich hat auch noch kein anderer eine Ladung zum Examen, oder?
Gibt es irgendwelche heißen Tipps für den September Termin?
Gibt es irgendwelche heißen Tipps für den September Termin?
11.08.2019, 12:23
denkt ihr bei S II kommt dieses Jahr ein Strafurteil oder eine Revision dran? :/
LG
LG
11.08.2019, 13:29
Revision ist wahrscheinlicher. Die beste Statistik hilft aber nicht, wenn man der eine Lappen ist, bei dem sie versagt. Ergo kommst du so oder so nicht daran vorbei, beides liefern zu können.
11.08.2019, 13:55
Ich denke unsere Chancen fürs Urteil stehen bei 50%. Bisher lief nur ein Urteil und es laufen meist 3 im Jahr. Trotzdem wird man beides drauf haben müssen.
11.08.2019, 14:02
Spart euch das - wirklich. Ihr müsst beides können. Und zwar gleich gut. Zu sagen, Revision ist wahrscheinlicher und das Lernen des Strafurteils deswegen zu vernachlässigen, ist mE bereits grob fahrlässig. Es gibt keine Regel, wie oft was läuft. Wenn das LJPA Lust darauf hat, läuft nun eben jeden Monat ein Urteil... sich darüber Gedanken zu machen, ist schlicht Zeitverschwendung. Alles Gute euch!
11.08.2019, 14:02
Wie bereitet ihr euch denn in den letzten 3 Wochen vor?
18.08.2019, 14:57
Ich kann euch einen Tipp geben: Passt auf, wenn ihr eure Koffer einschließt...Manche Von den Holztüren schlagen zurück! Das ist bei uns einer Kollegin passiert, die leider eine Gehirnerschütterung erlitten hat und vom Amtsarzt prüfungsuntauglich geschrieben worden ist...Sie konnte daher die letzten beiden Klausuren nicht mehr mitschreiben, das tat mir so leid
Ich wünsche euch viel Erfolg!


Ich wünsche euch viel Erfolg!