08.08.2019, 21:10
Ich hab die Gegenstände nicht herausgegeben sondern als Augenscheinsobjekte ans Gericht geschickt. Staatsanwältin bei uns meinte im Zweifel wäre das immer gut falls die im Gerichtsverfahren gebraucht werden. War mir aber unsicher, Bilder davon hätten ja auch gereicht.
08.08.2019, 21:18
Also, sofern man den Komplex einstellt, hätte man Herausgabe beantragen müssen, weil als Beweismittel nicht mehr benötigt?
08.08.2019, 21:24
Das soll jetzt nicht pietätlos klingen, aber wahrscheinlich hätte der Leichnam des Säuglings zur Beerdigung frei gegeben werden können.
08.08.2019, 21:29
(08.08.2019, 21:24)Gast345nrw schrieb: Das soll jetzt nicht pietätlos klingen, aber wahrscheinlich hätte der Leichnam des Säuglings zur Beerdigung frei gegeben werden können.Klingt sinnvoll. Darauf sind wohl die wenigsten gekommen. Ich war beim Lesen auch etwas geschockt, als es plötzlich um den Fund ging..
08.08.2019, 21:58
(08.08.2019, 21:18)Haubitze schrieb: Also, sofern man den Komplex einstellt, hätte man Herausgabe beantragen müssen, weil als Beweismittel nicht mehr benötigt?Absolut. Hab aber nicht eingestellt.
Bzgl des Leichnams wollte ich zur Beerdigung freigeben aber hab die Norm nicht gefunden und fand es komisch dass die Mutter über die Beerdigung entscheiden darf (aber wer sonst) und dann war die Zeit um.
08.08.2019, 22:48
Da wir im Ringtausch sind, ist morgen revision dran, Stimmts?
09.08.2019, 13:53
(08.08.2019, 21:58)GastShhhh schrieb:(08.08.2019, 21:18)Haubitze schrieb: Also, sofern man den Komplex einstellt, hätte man Herausgabe beantragen müssen, weil als Beweismittel nicht mehr benötigt?Absolut. Hab aber nicht eingestellt.
Bzgl des Leichnams wollte ich zur Beerdigung freigeben aber hab die Norm nicht gefunden und fand es komisch dass die Mutter über die Beerdigung entscheiden darf (aber wer sonst) und dann war die Zeit um.
Ich habe das auch noch so geschrieben - allerdings ohne Norm, weil ich die auch nicht gefunden hatte.
09.08.2019, 14:01
Alter, die erste Seite der heutigen Klausur sollte das Prüfungsamt abweichend von der sonstigen Gepflogenheit veröffentlichen. Ich hab mich derbe kaputtgelacht.
09.08.2019, 14:03
09.08.2019, 14:10
(09.08.2019, 14:03)GastNrw3424 schrieb:(09.08.2019, 14:01)Zirbel NRW schrieb: Alter, die erste Seite der heutigen Klausur sollte das Prüfungsamt abweichend von der sonstigen Gepflogenheit veröffentlichen. Ich hab mich derbe kaputtgelacht.
Wieso?!??
Quark, nicht die erste. Ich meine den Beginn der Urteilsfeststellungen.