• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Zeugnisse - Wichtigkeit Text/Note
1 2 »
Antworten

 
Zeugnisse - Wichtigkeit Text/Note
Threadersteller
Unregistered
 
#1
31.07.2019, 15:32
Moin!

Ich habe auf meinem Stationszeugnis vom Ausbilder 9 Punkte stehen. Liest man sich aber den vorausgehenden Text durch, klingt es nach 4. Hier finden sich so Sätze wie "Insbesondere fällt es ihm noch schwer, bei Tatsachenbehauptungen die Anforderungen genügenden Vortrags, der Substantiierung und der Beweiserheblichkeit auseinander zu halten und sich auf die Fallrelevanz und Entscheidungserheblichkeit zu konzentrieren."


Also quasi alles woraufs im Urteil ankommt? Die letzten Urteile waren fast alle zweistellig und mein Ausbilder sagte immer er würde schon auf realistisch bewerten. Alles andere würde mir nichts bringen.

Also Text und Note passen nicht zusammen finde ich. Würdet ihr sagen es geht eher um die Note oder eher um den Text, wenn man die Zeugnisse irgendwann einmal vorlegen müsste ?
Zitieren
HH3107
Unregistered
 
#2
31.07.2019, 17:55
Moin!

Ich denke, der Text deines Zeugnisses ist wichtiger als die bloße Note.

Denn die Note selbst hat kaum Aussagekraft. Beispielsweise ist es in meinem Freundeskreis so, dass ein Zeugnis mit 9 Punkten schon eher unterdurchschnittlich ist. Die meisten haben Zeugnisse von 11-15 Punkten. Dabei gibt es mit Sicherheit auch Ausbilder, die Noten wie in Klausuren vergeben und bei denen 9 Punkte daher schon richtig gut sind. Der Text würde in diesem Fall helfen, die Note richtig einschätzen zu können.

Dein Text (jedenfalls der kleine Ausschnitt) hört sich leider nicht so gut an. Das bestätigt beim Lesen die Vermutung, dass bei deinem Ausbilder 9 Punkte vielleicht schon eine schlechtere Note sind?

Wenn alle deine Urteilsentwürfe besser bewertet wurden, würde ich vielleicht mal nachhaken und um eine bessere Bewertung bitten.

Viele Erfolg :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
01.08.2019, 10:59
Es geht eher um den Text. Die Noten sind teilweise reine Willkür. Mein Ausbilder hat mir auch 9 Punkte gegeben, aber darauf hingewiesen, dass dies "gut" bei ihm wäre und keine Selbstverständlichkeit. Der Text liest sich insgesamt auch tatsächlich gut.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
01.08.2019, 18:46
Naja, man kann die 9 im Stationszeugnis in der Regel auch nicht mit 9 in der Klausur vergleichen. Von daher passen Text und Note durchaus zusammen.


Bevor der Shitstorm kommt: in der Regel. Es gibt auch super strenge Ausbilder, bei denen 9 eine Topnote ist. Die sind allerdings in meinem Bezirk eher die Ausnahme.
Zitieren
GÄSTIN
Unregistered
 
#5
05.08.2019, 10:06
Zur groben Orientierung wird aber natürlich zuerst auf die Note geschaut, am Ende zählt aber der Text weit mehr.

In den meisten Bundesländern erhalten die beurteilenden Stationsausbilder Handreichungen für das Anfassen von Zeugnissen. Darin finden sich neben der Übersicht über relevante Beurteilungsfelder (Rechtskenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen und dienstliches Verhalten) auch Musterforumlierungen oder Schlagworte. Damit ist der Text für erfahrene Kollegen sehr aufschlussreich und wird bei Bewerbungen im Staatsdienst auch aufmerksam gelesen. 

Sehr gute Referendare "erkennt" man beim Lesen, auch "faule Äpfel". Einzelne Ausrutscher werden -ebenso wie bei den Klausuren- auch in der Station verziehen.
Zitieren
Andreas
Unregistered
 
#6
09.08.2019, 17:04
Könnte mir bitte jemand mitteilen, welche Formulierungen typisch sind, wenn bspw. bei einer Station am Gericht der Richter die Referendarin/den Referendar für eine spätere Tätigkeit als Richter als geeignet ansieht?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
09.08.2019, 17:53
(09.08.2019, 17:04)Andreas schrieb:  Könnte mir bitte jemand mitteilen, welche Formulierungen typisch sind, wenn bspw. bei einer Station am Gericht der Richter die Referendarin/den Referendar für eine spätere Tätigkeit als Richter als geeignet ansieht?

Der Unterzeichner geht davon aus, dass der Referendar für eine Tätigkeit im Justizdienst geeignet ist. Irgendwas in diese Richtung. Die Empfehlung ist jedenfalls nicht zwischen den Zeilen versteckt.
Zitieren
Bln
Unregistered
 
#8
09.08.2019, 22:16
Das kommt darauf an, wer und wo das Zeugnis erteilt. Manche Ausbilder schreiben deutlich, z.B. 

"halte (Ref) für den Beruf des ___ / die richterliche Tätigkeit für sehr gut geeignet"

Andere finden das unpassend. Auch solche Ausbilder können aber über die Formulierung deutliche Signale setzen. "Hervorragende" Leistungen, die zu einer "Entlastung" des Ausbilders führen sind z.B. ein echter Ritterschlag.
Zitieren
GastNRW23
Unregistered
 
#9
10.08.2019, 12:12
(09.08.2019, 17:04)Andreas schrieb:  Könnte mir bitte jemand mitteilen, welche Formulierungen typisch sind, wenn bspw. bei einer Station am Gericht der Richter die Referendarin/den Referendar für eine spätere Tätigkeit als Richter als geeignet ansieht?


Wie mein Vorredner sagte, schreiben manche Ausbilder das direkt rein. Meiner hat es zB gemacht, nachdem ich ihm im Abschlussgespräch berichtete, dass ich Richter werden möchte. Natürlich müssen die Leistungen dann auch entsprechend gewesen sein. 

Allgemeinere Formulierungen sind bspw. "Arbeiten praxisnah/ Referendar belastbar, entscheidungsfreudig/ (erheblich) überdurchschnittliche Kenntnisse im materiellen und prozessualen Recht usw."

Wenn man dem Zeugnis allgemein entnehmen kann, dass der Referendar bereits jetzt Eigenschaften besitzt, die man von einem späteren Richter erwartet, wird der Ausbilder den Referendar für geeignet halten.

Natürlich muss man auch etwas Glück mit seinem Ausbilder haben. Ein Zeugnis eines VorsRiLG wird mehr gewicht haben, als das eines Proberichters, der seit ein paar Monaten dabei ist.
Zitieren
RA NRW
Unregistered
 
#10
13.08.2019, 12:18
"Im Falle einer Bewerbung für den Justizdienst halte ich Herrn/Frau XY für besonders geeignet."
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus