20.06.2019, 00:13
Manche stehen drauf im Schlafzimmer gerade nicht der Chef zu sein... ist auch ok, oder?
Zurück zum Thema:
Hinsichtlich Tips für die Sitzung kann ich bisher nur berichten, dass § 153 StPO nie ein Grund zum Rumbrüllen war. Meistens hat der Vorsitzende das in den Fällen, in denen er das für angemessen hielt, schon selbst ins Spiel gebracht. Und ohne Zustimmung des StA geht eh nix. Man kann sich also auch gaaaaanz gelassen zurücklehnen, den Verteidiger erstmal seinen Schwachsinn erzählen lassen und dann ganz ruhig sagen: "Ich bin zwar immer konsensorientiert, aber damit haben sich mich heute leider nicht überzeugt." Und dann genüsslich zusehen wie die Seifenblase § 153 StPO vor den Augen aller Beteiligten platzt. Herrlich.
Meiner Erfahrung nach, sollte man sich allerdings nie vom Verteidiger bei der Befragung unterbrechen/reinreden lassen. Das muss gleich abgebügelt werden. Er hat hinterher ebenfalls ein Fragerecht. Aber auch das geht sachlich und ohne Eier auf dem Tisch, jedenfalls meistens. Habe am Anfang manchmal den Fehler gemacht, mich davon verwirren und aus dem Konzept bringen zu lassen. Sofort kontern, 2 Lautstärken höher: "Wenn Sie meine Frage nicht förmlich beanstanden wollen, dann unterbrechen Sie mich bitte nicht bei meinem Fragerecht." Dann ist in der Regel auch sofort Ruhe von gegenüber.
Zurück zum Thema:
Hinsichtlich Tips für die Sitzung kann ich bisher nur berichten, dass § 153 StPO nie ein Grund zum Rumbrüllen war. Meistens hat der Vorsitzende das in den Fällen, in denen er das für angemessen hielt, schon selbst ins Spiel gebracht. Und ohne Zustimmung des StA geht eh nix. Man kann sich also auch gaaaaanz gelassen zurücklehnen, den Verteidiger erstmal seinen Schwachsinn erzählen lassen und dann ganz ruhig sagen: "Ich bin zwar immer konsensorientiert, aber damit haben sich mich heute leider nicht überzeugt." Und dann genüsslich zusehen wie die Seifenblase § 153 StPO vor den Augen aller Beteiligten platzt. Herrlich.
Meiner Erfahrung nach, sollte man sich allerdings nie vom Verteidiger bei der Befragung unterbrechen/reinreden lassen. Das muss gleich abgebügelt werden. Er hat hinterher ebenfalls ein Fragerecht. Aber auch das geht sachlich und ohne Eier auf dem Tisch, jedenfalls meistens. Habe am Anfang manchmal den Fehler gemacht, mich davon verwirren und aus dem Konzept bringen zu lassen. Sofort kontern, 2 Lautstärken höher: "Wenn Sie meine Frage nicht förmlich beanstanden wollen, dann unterbrechen Sie mich bitte nicht bei meinem Fragerecht." Dann ist in der Regel auch sofort Ruhe von gegenüber.
20.06.2019, 20:59
Weitere Tipps??
24.06.2019, 15:24
Mich würde interessieren, wie die Erprobung bei dem GStAen in NRW funktioniert. Wie lang muss man im Dienst sein und wie lange dauert die Erprobung? Wie sind die Erfolgsaussichten und was passiert danach?
25.06.2019, 13:33
(24.06.2019, 15:24)Gast schrieb: Mich würde interessieren, wie die Erprobung bei dem GStAen in NRW funktioniert. Wie lang muss man im Dienst sein und wie lange dauert die Erprobung? Wie sind die Erfolgsaussichten und was passiert danach?
Kann dir leider nur von RLP berichte berichten:
Probe etwa 3-4 Jahre. 95% werden danach auf Lebzeit ernannt. 4% wechseln das Bundesland, 1% wechselt in die freie Wirtschaft. So gut wie keiner "fällt durch".
25.06.2019, 14:47
(25.06.2019, 13:33)RLPler schrieb:(24.06.2019, 15:24)Gast schrieb: Mich würde interessieren, wie die Erprobung bei dem GStAen in NRW funktioniert. Wie lang muss man im Dienst sein und wie lange dauert die Erprobung? Wie sind die Erfolgsaussichten und was passiert danach?
Kann dir leider nur von RLP berichte berichten:
Probe etwa 3-4 Jahre. 95% werden danach auf Lebzeit ernannt. 4% wechseln das Bundesland, 1% wechselt in die freie Wirtschaft. So gut wie keiner "fällt durch".
Erprobung ist nicht dasselbe wie Probezeit...
Vielmehr erhellendes kann ich aber nicht beitragen. Als Ri läuft das ja noch einmal nach ganz anderen Regeln ab. Die Erprobung beim OLG dauert in Hamburg in der Regel "nur" sechs Monate. Man kann sich aber inzwischen auch bei Bundesgerichten (z.B. dem BGH) erproben lassen. Hier erfolgt die Abordnung regelmäßig für rund drei Jahre (sog. Ersatzerprobung). Die Erprobung erfolgt im Schnitt erst nach einigen Jahren, gefühlt nach etwa 10 Dienstjahren. Nach erfolgreicher Erprobung folgt aber unmittelbar danach die Beförderung auf R2.
25.06.2019, 16:04
(25.06.2019, 14:47)RiHH schrieb:(25.06.2019, 13:33)RLPler schrieb:(24.06.2019, 15:24)Gast schrieb: Mich würde interessieren, wie die Erprobung bei dem GStAen in NRW funktioniert. Wie lang muss man im Dienst sein und wie lange dauert die Erprobung? Wie sind die Erfolgsaussichten und was passiert danach?
Kann dir leider nur von RLP berichte berichten:
Probe etwa 3-4 Jahre. 95% werden danach auf Lebzeit ernannt. 4% wechseln das Bundesland, 1% wechselt in die freie Wirtschaft. So gut wie keiner "fällt durch".
Erprobung ist nicht dasselbe wie Probezeit...
Vielmehr erhellendes kann ich aber nicht beitragen. Als Ri läuft das ja noch einmal nach ganz anderen Regeln ab. Die Erprobung beim OLG dauert in Hamburg in der Regel "nur" sechs Monate. Man kann sich aber inzwischen auch bei Bundesgerichten (z.B. dem BGH) erproben lassen. Hier erfolgt die Abordnung regelmäßig für rund drei Jahre (sog. Ersatzerprobung). Die Erprobung erfolgt im Schnitt erst nach einigen Jahren, gefühlt nach etwa 10 Dienstjahren. Nach erfolgreicher Erprobung folgt aber unmittelbar danach die Beförderung auf R2.
Genau dieses Verfahren meinte ich, danke schonmal für Deine ersten Informationen. Vielleicht kann ein alter Hase noch mehr liefern?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
25.06.2019, 16:05
I.d.R keine Erprobung vor der ersten Regelbeurteilung - denn mit der "bewirbt" man sich quasi für die Erprobung.
Wann die erste Regelbeurteilung erfolgt,ist von BL zu BL verschieden, es sind aber meist um die 3 bis 5 Jahre nach der Lebenszeiternennung.
Letztere ist wiederum von BL zu BL verschieden, in Hamburg aber mE nach 2 oder 3 Jahren fällig.
Man sollte also von ca. 8 Jahren nach Dienstantritt ausgehen.
Wann die erste Regelbeurteilung erfolgt,ist von BL zu BL verschieden, es sind aber meist um die 3 bis 5 Jahre nach der Lebenszeiternennung.
Letztere ist wiederum von BL zu BL verschieden, in Hamburg aber mE nach 2 oder 3 Jahren fällig.
Man sollte also von ca. 8 Jahren nach Dienstantritt ausgehen.
26.06.2019, 00:08
Wenn man sich die Lebensläufe mancher Bundesrichter ansieht, kann man auch schon früher erprobt werden. Die Frage ist eben, ob man seine Karriereplanung nach einigen Einzelfällen richten sollte (eher nicht).
Wenn du wirklich schnell Karriere machen willst, solltest du an ein Engagement in einer politischen Partei nachdenken. Persönliche Referenten von Ministern werden nicht selten in Rekordzeit R2 (vgl. die Beförderungen einiger Bundesrichter).
Von falscher Bescheidenheit halte ich wenig. Trotzdem sollte man nie vergessen, dass die Tätigkeit im höheren Justizdienst nicht nur Selbstverwirklichung, sondern Dienst an der Allgemeinheit ist.
Wenn du wirklich schnell Karriere machen willst, solltest du an ein Engagement in einer politischen Partei nachdenken. Persönliche Referenten von Ministern werden nicht selten in Rekordzeit R2 (vgl. die Beförderungen einiger Bundesrichter).
Von falscher Bescheidenheit halte ich wenig. Trotzdem sollte man nie vergessen, dass die Tätigkeit im höheren Justizdienst nicht nur Selbstverwirklichung, sondern Dienst an der Allgemeinheit ist.
30.06.2019, 13:45
Ich bin gerade erst eingestellt und höre von diesem "Erproben" zum ersten Mal :D Ernsthaft, was täte man ohne dieses Forum.
Sind das die Leute die für eine Weile ins Ministerium oder zum BGH oder GEStA abgeordnet werden??
Will auch irgendwann mehr Gehalt, damit ich meinen "Dienst an der Öffentlichkeit" noch gerner tue.. :heart:
Sind das die Leute die für eine Weile ins Ministerium oder zum BGH oder GEStA abgeordnet werden??
Will auch irgendwann mehr Gehalt, damit ich meinen "Dienst an der Öffentlichkeit" noch gerner tue.. :heart:
30.06.2019, 21:32
Ja, jedes Bundesland hat dazu eigene Vorschriften.
Aber letztlich läuft es auf das gleiche hinaus: Ohne Abordnung an das OLG grds. keine R2-Beförderung. Bei der StA dann die Generalstaatsanwaltschaft.
Ersatzweise kann man seine Abordnung auch beim MJ (Land oder Bund), Bundesgerichten oder dem GBA ableisten.
Bin nicht in NRW, dort gehen wohl auch Proberichter zum LJPA, vielleicht als Anzeichen, dass man gute Leistungen bringt? Keine Ahnung.
Aber letztlich läuft es auf das gleiche hinaus: Ohne Abordnung an das OLG grds. keine R2-Beförderung. Bei der StA dann die Generalstaatsanwaltschaft.
Ersatzweise kann man seine Abordnung auch beim MJ (Land oder Bund), Bundesgerichten oder dem GBA ableisten.
Bin nicht in NRW, dort gehen wohl auch Proberichter zum LJPA, vielleicht als Anzeichen, dass man gute Leistungen bringt? Keine Ahnung.