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  5. Der immer gleiche Fehler: Sachverhalt falsch gelesen
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Der immer gleiche Fehler: Sachverhalt falsch gelesen
KR-Asc
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 8
Registriert seit: Aug 2023
#1
26.10.2026, 10:56
Hey! 

Leider taucht in meinen Probeklausuren durchweg der gleiche Fehler auf: Ich lese den Sachverhalt falsch/behalte ihn falsch im Kopf/überlese Details oÄ, sodass sich das natürlich auch auf meine Lösung auswirkt. Beispielsweise überlese ich dann den Halbsatz, eine Pistole sei schon leer geschossen worden (= nicht mehr geladen). 

Habt ihr Tipps, wie man soetwas vermeidet? Aktuell lese ich den SV tatsächlich nur einmal und markiere dann. Bei einem ersten Lesen ohne Markierungen und dann einem anschließenden zweiten Lesen habe ich Angst, dass es zeitlich dann zu eng wird...

Ich freue mich über jegliche Tipps! :)
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Albert:Ludwig
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2024
#2
26.10.2026, 14:12
Da gibts kein Allheilmittel. Wenn du solche "Details" übersiehst, musst Du dich irgendwie zwingen, den SV sorgfältiger zu lesen.
Was hilft, ist den Sachverhalt systematisch durchzuarbeiten und systematisch zu markieren. Bestimmte Farben für bestimmte Aspekte/Parteien.


Du sprichst Klausuren aus dem StR an.
Ich lese da grds. immer zuerst den Bearbeitervermerk und schreib mir dann ganz fett die ausgeschlossenen Delikte aufs Notizblatt. 
Dann lese ich in der Revisionsklausur zuerst das Protokoll, dann das Urteil. Dann den Rest. Dabei schreibe ich mir in meine Bearbeitung in die Sachrüge sofort die Delikte und §§ aus dem Urteil rein.


Ich bin allerdings bisher - leider - nie unter 45 Minuten durch die allermeisten Klausurakten durchgekommen. Wenns besonders umfangreich ist, auch schon mal 60-70 Minuten (Incl. Zeitstrahl und Rubrum/Anklagekopf). Mir entgehen deswegen weniger die Details, sondern mir fehlt am Ende Zeit. Da die Klausuren gefühlt immer umfangreicher und rennfahrerartiger werden, ist das eine ziemlich undankbar Arbeit. Besonders, wenn wichtige Details irgendwo versteckt sind. Wie z.B. regelmäßig bei Fristen und Wiedereinsetzung.
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