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  5. Umgang mit AfD in der Justiz
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Umgang mit AfD in der Justiz
Rita
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#1
23.10.2026, 17:22
Inspiriert von Buch Deutschland 2033:

Wie würdet ihr mit der Situation eines AfD geführten Justizministeriums umgehen, insbesondere im öffentlichen Dienst, Richter, Staatsanwalt etc. ? Würde das eure Entscheidung für/gegen den Staatsdienst künftig oder bereits heute beeinflussen?
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JuraBW2026
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#2
23.10.2026, 18:02
Ich habe selber Migrationshintergrund und das war einer der (fairerweise weniger gewichtigen) Gründe, warum ich nicht in die Justiz bin. Also ja.
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fritzescherz
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2026
#3
24.10.2026, 14:01
Als Steuerzahler erwarte ich, dass die Arbeit gemacht wird, egal, welches Parteibuch der Justizminister hat. 

Aber überrascht mich nicht, dass der durchschnittliche Jung-Richter und Jung-Regierungsrat von heute politisch irgendwo zwischen Greta, Baerbock und Heidi Reichinnek steht.
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Historische Rechtsschule
Junior Member
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Beiträge: 4
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Registriert seit: Oct 2026
#4
24.10.2026, 15:10
(24.10.2026, 14:01)fritzescherz schrieb:  Als Steuerzahler erwarte ich, dass die Arbeit gemacht wird, egal, welches Parteibuch der Justizminister hat. 

Aber überrascht mich nicht, dass der durchschnittliche Jung-Richter und Jung-Regierungsrat von heute politisch irgendwo zwischen Greta, Baerbock und Heidi Reichinnek steht.

Der "durchschnittliche Jung-Richter und Jung-Regierungsrat von heute" soll durch sein gesamtes Verhalten die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes verteidigen. Waren deiner Meinung nach die Zeiten besser, als "der durchschnittliche Jung-Richter und Jung-Regierungsrat" noch ein NSDAP-Parteibuch hatte und vor seinem sanften Hinübergleiten in den Staatsdienst der BRD für das ein oder andere Todesurteil verantwortlich gezeichnet hatte? Meiner Meinung nach nicht.
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Praktiker
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Beiträge: 2.352
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Registriert seit: Apr 2021
#5
24.10.2026, 16:11
(24.10.2026, 14:01)fritzescherz schrieb:  Als Steuerzahler erwarte ich, dass die Arbeit gemacht wird, egal, welches Parteibuch der Justizminister hat. 

Aber überrascht mich nicht, dass der durchschnittliche Jung-Richter und Jung-Regierungsrat von heute politisch irgendwo zwischen Greta, Baerbock und Heidi Reichinnek steht.

Du hast aber schon gelesen, dass gefragt war, ob man überhaupt in den Staatsdienst will? Das ist ja momentan noch freiwillig. Die Erwartung der Steuerzahler kann sich ja nur sinnvollerweise nur an bereits Ernannte richten, nicht an solche, die gerade nicht Richter oder Beamter werden wollen...
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Sky
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Beiträge: 349
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Registriert seit: Nov 2018
#6
26.10.2026, 20:56
Erst wenn man mit rechter und vorallem rechtswidriger Gesinnung versuchen würde in meine Arbeit einzugreifen - Beispiel Verfahren gegen Ausländer werden nicht nach 153/ 154 eingestellt als Anweisung an alle StA im Bundesland - würde ich diese Anweisung ignorieren, was ich in dem Fall auch dürfte.

Können sie sich ja meine Verfahren ziehen und selber machen, wenn sie meinen 😉
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SNOOPY
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Beiträge: 15
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
#7
Gestern, 10:36
Die ganze Problematik wäre deutlich weniger gegeben, wenn sich die Justizministerien einmal von ihrem Weisungsrecht verabschieden würden, das schon allzu oft politisch missbraucht wurde...

Sich darüber zu empören, dass die AfD dieses Weisungsrecht möglicherweise noch mehr missbrauchen würde, was natürlich denkbar ist, während man selbst nicht bereit ist, es einfach abzuschaffen, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten wäre, hat eine ziemliche Doppelmoral...
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.352
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
Gestern, 10:50
(Gestern, 10:36)SNOOPY schrieb:  Die ganze Problematik wäre deutlich weniger gegeben, wenn sich die Justizministerien einmal von ihrem Weisungsrecht verabschieden würden, das schon allzu oft politisch missbraucht wurde...

Sich darüber zu empören, dass die AfD dieses Weisungsrecht möglicherweise noch mehr missbrauchen würde, was natürlich denkbar ist, während man selbst nicht bereit ist, es einfach abzuschaffen, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten wäre, hat eine ziemliche Doppelmoral...

Das ist etwas vereinfachend. Mag sein, dass die Gewaltenteilung gegen ein Weisungsrecht über Staatsanwaltschaften spricht. Das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip fordert andererseits die parlamentarische Verantwortung der Regierung über die Exekutive samt Staatsanwaltschaft. Der Richterbund hat ja Vorschläge unterbreitet, wie man das Dilemma auflöst - etwa durch zwischengeschaltete gerichtliche Verfahren, wo die StA nicht ohnehin den Ermittlungsrichter braucht. Aber eine StA, die niemandem verantwortlich ist und losgelöst von parlamentarischer Kontrolle tun und lassen kann was sie will, wäre eine etwas unterkomplexe Lösung. 

Im JuM habe ich beispielsweise reihenweise weitere Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen und Petitionen bearbeitet. Die Beschwerdeführer haben da die berechtigte Erwartung, dass Regierung und Parlament einschreiten, wenn ihnen Unrecht widerfährt. Die Antwort "auf die Staatsanwaltschaft haben wir leider auch keinen Einfluss, die ist niemandem verantwortlich" hätten sie nicht gerne gehört. Staatsanwaltschaft ist nun mal kein Gericht.

Und zweitens geht es immer nur im individuelle Weisungen - gegen die RiStBV kann beispielsweise eh niemand etwas haben.

Und dass das externe Einzelfallweisungsrecht "schon allzu oft politisch missbraucht wurde", würde ich auch gerne mal hinterfragen. Ich (in BW) habe keinen einzigen Fall erlebt, wo es gebraucht wurde, geschweige denn missbraucht... Aber ja, ich halte eine Änderung auch für veranlasst, aber natürlich nicht die pauschale und ersatzlose Abschaffung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 10:57 von Praktiker.)
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SNOOPY
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
#9
Gestern, 11:00
(Gestern, 10:50)Praktiker schrieb:  
(Gestern, 10:36)SNOOPY schrieb:  Die ganze Problematik wäre deutlich weniger gegeben, wenn sich die Justizministerien einmal von ihrem Weisungsrecht verabschieden würden, das schon allzu oft politisch missbraucht wurde...

Sich darüber zu empören, dass die AfD dieses Weisungsrecht möglicherweise noch mehr missbrauchen würde, was natürlich denkbar ist, während man selbst nicht bereit ist, es einfach abzuschaffen, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten wäre, hat eine ziemliche Doppelmoral...

Das ist etwas vereinfachend. Mag sein, dass die Gewaltenteilung gegen ein Weisungsrecht über Staatsanwaltschaften spricht. Das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip fordert andererseits die parlamentarische Verantwortung der Regierung über die Exekutive samt Staatsanwaltschaft. Der Richterbund hat ja Vorschläge unterbreitet, wie man das Dilemma auflöst - etwa durch zwischengeschaltete gerichtliche Verfahren, wo die StA nicht ohnehin den Ermittlungsrichter braucht. Aber eine StA, die niemandem verantwortlich ist und losgelöst von parlamentarischer Kontrolle tun und lassen kann was sie will, wäre eine etwas untrrkomplexe Lösung. 

Und zweitens geht es immer nur im individuelle Weisungen - gegen die RiStBV kann beispielsweise eh niemand etwas haben.

Eine StA kann keinesfalls nicht tun und lassen, was sie will, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden.
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 221
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#10
Gestern, 12:08
(Gestern, 11:00)SNOOPY schrieb:  
(Gestern, 10:50)Praktiker schrieb:  
(Gestern, 10:36)SNOOPY schrieb:  Die ganze Problematik wäre deutlich weniger gegeben, wenn sich die Justizministerien einmal von ihrem Weisungsrecht verabschieden würden, das schon allzu oft politisch missbraucht wurde...

Sich darüber zu empören, dass die AfD dieses Weisungsrecht möglicherweise noch mehr missbrauchen würde, was natürlich denkbar ist, während man selbst nicht bereit ist, es einfach abzuschaffen, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten wäre, hat eine ziemliche Doppelmoral...

Das ist etwas vereinfachend. Mag sein, dass die Gewaltenteilung gegen ein Weisungsrecht über Staatsanwaltschaften spricht. Das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip fordert andererseits die parlamentarische Verantwortung der Regierung über die Exekutive samt Staatsanwaltschaft. Der Richterbund hat ja Vorschläge unterbreitet, wie man das Dilemma auflöst - etwa durch zwischengeschaltete gerichtliche Verfahren, wo die StA nicht ohnehin den Ermittlungsrichter braucht. Aber eine StA, die niemandem verantwortlich ist und losgelöst von parlamentarischer Kontrolle tun und lassen kann was sie will, wäre eine etwas untrrkomplexe Lösung. 

Und zweitens geht es immer nur im individuelle Weisungen - gegen die RiStBV kann beispielsweise eh niemand etwas haben.

Eine StA kann keinesfalls nicht tun und lassen, was sie will, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden.

Exakt und in anderen europäischen Ländern funktioniert es auch ganz hervorragend ohne Weisungsrecht. Ich persönlich sehe das Weisungsrecht generell auch als  problematisch an. Nicht umsonst hat der EuGH auch entschied, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen des ministeriellen Weisungsrechts nicht hinreichend unabhängig von der Exekutive sind und daher keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen.
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