16.06.2019, 22:32
Guten Abend alle zusammen,
ist es ratsam die schriftlichen Noten des 1. Staatsexamens einer Bewerbung beizulegen, wenn diese Noten zeigen, dass man staatlich besser war als aus dem Gesamtergebnis ersichtlich.
Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Liebe Grüße
ist es ratsam die schriftlichen Noten des 1. Staatsexamens einer Bewerbung beizulegen, wenn diese Noten zeigen, dass man staatlich besser war als aus dem Gesamtergebnis ersichtlich.
Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Liebe Grüße
16.06.2019, 23:41
Ich kenne keinen Arbeitgeber den die Einzelaufstellung interessiert und sie sich genauer anguckt, aber schaden tut es natürlich nicht. Ich würde allerdings nicht diese Bekanntgabe der schriftlichen Noten kopieren und beifügen, sondern wenn dann die Gesamtübersicht über die Einzelnoten. Die gibt es zumindest in NRW auf Antrag nach § 29 Abs 3 S. 2 JAG NRW
17.06.2019, 07:31
Nach dem zweiten dürfte diese Übersicht so gut wie niemanden mehr interessieren.
17.06.2019, 17:06
Da der Thread in der Kategorie „Anwalts-/Wahlstation“ erstellt wurde, gehe ich davon aus, dass du die Bewerbung für die Anwaltsstation meinst?
Dann wäre meine Antwort: je nach dem. Es könnte für den potenziellen Ausbilder durchaus interessant sein, wenn du in Zivilrecht beispielsweise besonders gut warst.
Andererseits dürfte das den Ausbilder ohnehin nur dann interessieren, wenn er sehr viele Bewerber hat und sich den Referendar aussuchen kann. Anderenfalls dürfte es ihn wohl kaum interessieren, wieviel Punkte jemand hatte...
Dann wäre meine Antwort: je nach dem. Es könnte für den potenziellen Ausbilder durchaus interessant sein, wenn du in Zivilrecht beispielsweise besonders gut warst.
Andererseits dürfte das den Ausbilder ohnehin nur dann interessieren, wenn er sehr viele Bewerber hat und sich den Referendar aussuchen kann. Anderenfalls dürfte es ihn wohl kaum interessieren, wieviel Punkte jemand hatte...
25.06.2019, 10:02
Würde ich nicht machen, denn damit streichst du deine schlechte mündliche Leistung noch zusätzlich heraus.. das kann auch ein Nachteil sein.
31.10.2019, 16:49
(16.06.2019, 22:32)Mila schrieb: Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Mal ganz unabhängig von der eigentlichen Frage: Sowas empfinde ich wirklich als riesige Sauerei. Da macht es auch keinen Unterschied, ob man mit 5 oder 10 Punkten reingeht und es dementsprechend bei höherer Punktzahl "wahrscheinlicher" ist, dass es nach unten geht: Wenn jemand mit 10 Punkten aus den Klausuren kommt, ist er in aller Regel auch einfach sehr gut und hat es nicht verdient, auf eine Prüfungskommission zu stoßen, die ihn über 7-8 P. mündlich nicht hinauskommen lässt, während andere mit 4 reingehen und es zweistellig hagelt. Aber nun gut, so läuft die Mündliche nunmal. Wenigstens spielen die Examensnoten ja keinerlei Rolle für die Zukunft............. :rolleyes:
01.11.2019, 01:02
(31.10.2019, 16:49)Gast schrieb:(16.06.2019, 22:32)Mila schrieb: Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Mal ganz unabhängig von der eigentlichen Frage: Sowas empfinde ich wirklich als riesige Sauerei. Da macht es auch keinen Unterschied, ob man mit 5 oder 10 Punkten reingeht und es dementsprechend bei höherer Punktzahl "wahrscheinlicher" ist, dass es nach unten geht: Wenn jemand mit 10 Punkten aus den Klausuren kommt, ist er in aller Regel auch einfach sehr gut und hat es nicht verdient, auf eine Prüfungskommission zu stoßen, die ihn über 7-8 P. mündlich nicht hinauskommen lässt, während andere mit 4 reingehen und es zweistellig hagelt. Aber nun gut, so läuft die Mündliche nunmal. Wenigstens spielen die Examensnoten ja keinerlei Rolle für die Zukunft............. :rolleyes:
Die schriftliche und mündliche Prüfung sind unabhängige Prüfungsleistungen. Dem einen liegt der eine Teil mehr, dem anderen der andere Teil der Prüfung. So falsch es ist sich an schlechten Vornoten zu orientieren, so falsch ist es aus meiner Sicht jemanden mit guten Vornoten nicht runterzuprüfen, obwohl der in der mündlichen Prüfung kein Land sieht.
30.05.2020, 21:12
(01.11.2019, 01:02)RiHH schrieb:(31.10.2019, 16:49)Gast schrieb:(16.06.2019, 22:32)Mila schrieb: Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Mal ganz unabhängig von der eigentlichen Frage: Sowas empfinde ich wirklich als riesige Sauerei. Da macht es auch keinen Unterschied, ob man mit 5 oder 10 Punkten reingeht und es dementsprechend bei höherer Punktzahl "wahrscheinlicher" ist, dass es nach unten geht: Wenn jemand mit 10 Punkten aus den Klausuren kommt, ist er in aller Regel auch einfach sehr gut und hat es nicht verdient, auf eine Prüfungskommission zu stoßen, die ihn über 7-8 P. mündlich nicht hinauskommen lässt, während andere mit 4 reingehen und es zweistellig hagelt. Aber nun gut, so läuft die Mündliche nunmal. Wenigstens spielen die Examensnoten ja keinerlei Rolle für die Zukunft............. :rolleyes:
Die schriftliche und mündliche Prüfung sind unabhängige Prüfungsleistungen. Dem einen liegt der eine Teil mehr, dem anderen der andere Teil der Prüfung. So falsch es ist sich an schlechten Vornoten zu orientieren, so falsch ist es aus meiner Sicht jemanden mit guten Vornoten nicht runterzuprüfen, obwohl der in der mündlichen Prüfung kein Land sieht.
Das mag sein, zeugt aber von Unkenntnis in der Praxis. Viele Arbeitgeber messen der Vornote eine ähnliche Bedeutung zu, wie der Gesamtnote, was angesichts der Unzulänglichkeiten der mündlichen Prüfung (Zusammensetzung Kommission und Mit Prüflingen, Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit etc.) auch nachvollziehbar ist. Bei uns (GK) sind Kandidaten mit guten schriftlichen Noten, die die Einzelnotenübersicht vorlegen, immer gerne gesehen und auch eher die Ausnahme. Die meisten reißen das VB nur über die mündliche Prüfung.
30.05.2020, 23:30
(30.05.2020, 21:12)Gast schrieb:(01.11.2019, 01:02)RiHH schrieb:(31.10.2019, 16:49)Gast schrieb:(16.06.2019, 22:32)Mila schrieb: Ich wurde leider in der mündlichen Prüfung heruntergeprüft.
Mal ganz unabhängig von der eigentlichen Frage: Sowas empfinde ich wirklich als riesige Sauerei. Da macht es auch keinen Unterschied, ob man mit 5 oder 10 Punkten reingeht und es dementsprechend bei höherer Punktzahl "wahrscheinlicher" ist, dass es nach unten geht: Wenn jemand mit 10 Punkten aus den Klausuren kommt, ist er in aller Regel auch einfach sehr gut und hat es nicht verdient, auf eine Prüfungskommission zu stoßen, die ihn über 7-8 P. mündlich nicht hinauskommen lässt, während andere mit 4 reingehen und es zweistellig hagelt. Aber nun gut, so läuft die Mündliche nunmal. Wenigstens spielen die Examensnoten ja keinerlei Rolle für die Zukunft............. :rolleyes:
Die schriftliche und mündliche Prüfung sind unabhängige Prüfungsleistungen. Dem einen liegt der eine Teil mehr, dem anderen der andere Teil der Prüfung. So falsch es ist sich an schlechten Vornoten zu orientieren, so falsch ist es aus meiner Sicht jemanden mit guten Vornoten nicht runterzuprüfen, obwohl der in der mündlichen Prüfung kein Land sieht.
Das mag sein, zeugt aber von Unkenntnis in der Praxis. Viele Arbeitgeber messen der Vornote eine ähnliche Bedeutung zu, wie der Gesamtnote, was angesichts der Unzulänglichkeiten der mündlichen Prüfung (Zusammensetzung Kommission und Mit Prüflingen, Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit etc.) auch nachvollziehbar ist. Bei uns (GK) sind Kandidaten mit guten schriftlichen Noten, die die Einzelnotenübersicht vorlegen, immer gerne gesehen und auch eher die Ausnahme. Die meisten reißen das VB nur über die mündliche Prüfung.
Ernsthaft? Wäre ja gut für mich ;) Scheue eher davor zurück meinen Bewerbungsunterlagen eine Einzelnotenübersicht beizufügen, weil ich Angst davor habe auf meine vergleichsweise mäßig gelaufene mündliche Prüfung angesprochen zu werden. Denke die Note im staatlichen Teil ist auch insgesamt ordentlich, so dass ich fürchte, dass ein Hinweis auf die schriftlichen Noten mir mehr schaden als nutzen würde ("Angeberfaktor" + "schlechte" mündliche Leistung).
31.05.2020, 08:34
Verstehe ich nicht. Was kann denn eher (leistungsunabhängig) schief laufen. 16 Klausuren mit 32 Korrektoren oder die mündliche Prüfung? Weiß doch jeder, dass die mündliche viel anfälliger für die leistungsfremden Faktoren ist (im übrigen auch der Gesetzgeber, der durch die Gewichtung 25-40 % zeigt, dass die schriftliche Prüfung aussagekräftiger ist).