15.06.2019, 00:24
Öhm, Statik? Hab ich was ganz grob übersehen? Ich meine davon war in NRW überhaupt nicht die Rede.
15.06.2019, 00:32
Ne mit der Statik war in NRW auch nichts. Sorry hab mich nicht klar ausgedrückt :)
Aber da war der Vortrag ja auch irgendwie komisch. Die Stadt meinte das Gebäude war quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt worden. Und die Antragstellerin meinte ne ne der Vortrag der Antragsgegnerin zu dem Umfang der Arbeiten treffe nicht zu. Sie habe nur erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
Aber da war der Vortrag ja auch irgendwie komisch. Die Stadt meinte das Gebäude war quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt worden. Und die Antragstellerin meinte ne ne der Vortrag der Antragsgegnerin zu dem Umfang der Arbeiten treffe nicht zu. Sie habe nur erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
15.06.2019, 02:04
(15.06.2019, 00:32)GastNRW000 schrieb: Ne mit der Statik war in NRW auch nichts. Sorry hab mich nicht klar ausgedrückt :)
Aber da war der Vortrag ja auch irgendwie komisch. Die Stadt meinte das Gebäude war quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt worden. Und die Antragstellerin meinte ne ne der Vortrag der Antragsgegnerin zu dem Umfang der Arbeiten treffe nicht zu. Sie habe nur erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
Na so wars ja nun nicht. Die Antragsstellerin hat vorgetragen "wir haben die geplanten Bauarbeiten transparent geschildert und die Stadt hat bestätigt das sei genehmigungsfrei" (ohne Konkretisierung, was genau eigentlich angegeben wurde gegenüber der Stadt). Im Bescheid war dann zu lesen, dass im Schreiben der Antragsstellerin nur von "Modernisierung, Putz, Fenster, Türen" die Rede gewesen sei. Am Ende war dann noch die Antragserwiderung der Stadt in der es hieß "wir haben lediglich die geschilderten Arbeiten genehmigt und sonst gar nichts". Darauf wurde nicts mehr erwidert seitens der Antragsstellerin. Also für mich war das unstreitig :-)
15.06.2019, 07:27
Ah ok, dann war der SV vielleicht in BW doch ein bisschen anders: In BW hat die Behörde explizit gesagt, dass tragende Teile entfernt/wieder eingebaut wurden und die Statik neu zu berechnen war. In BW hat die Antragstellerin dazu noch vorgetragen, dass nur 19% der Bausubstanz entfernt wurde, was zu der Rohbaubeschreibung der Behörde irgendwie nicht passt.
15.06.2019, 07:56
(15.06.2019, 02:04)Gast schrieb:(15.06.2019, 00:32)GastNRW000 schrieb: Ne mit der Statik war in NRW auch nichts. Sorry hab mich nicht klar ausgedrückt :)
Aber da war der Vortrag ja auch irgendwie komisch. Die Stadt meinte das Gebäude war quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt worden. Und die Antragstellerin meinte ne ne der Vortrag der Antragsgegnerin zu dem Umfang der Arbeiten treffe nicht zu. Sie habe nur erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
Na so wars ja nun nicht. Die Antragsstellerin hat vorgetragen "wir haben die geplanten Bauarbeiten transparent geschildert und die Stadt hat bestätigt das sei genehmigungsfrei" (ohne Konkretisierung, was genau eigentlich angegeben wurde gegenüber der Stadt). Im Bescheid war dann zu lesen, dass im Schreiben der Antragsstellerin nur von "Modernisierung, Putz, Fenster, Türen" die Rede gewesen sei. Am Ende war dann noch die Antragserwiderung der Stadt in der es hieß "wir haben lediglich die geschilderten Arbeiten genehmigt und sonst gar nichts". Darauf wurde nicts mehr erwidert seitens der Antragsstellerin. Also für mich war das unstreitig :-)
Ja genau unter I. des Antrages stand sie hätten das transparent geschildert und die Stadt hätte das bestätigt bla bla. Ohne anzugeben was die Arbeiten genau waren.
In der Begründung des Antrages (II) hatte die Antragsstellerin aber dann noch gesagt, dass die Angaben der Stadt zum Umfang der Bauarbeiten nicht zu treffen und das das nur notwendige Bauarbeiten gewesen seien.
Hatte das so verstanden, dass die AStellerin da auf den VA reagiert in dem ja stand "wurde quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt" und sagt dass das nicht so war und es nur Erhaltungsmaßnahmen waren.
Vllt habe ich den Sachverhalt da auch irgendwie fehlt interpretiert.
15.06.2019, 09:09
Ich habe dazu gesagt, dass die Ast mit der bloßen Behauptung die Umbaumaßnahmen seien falsch von der Behörde dargestellt, ihre Darlegungslast nicht genügt. Das Vorbringen insofern als unsubstantiiert zurückgewiesen.
Mittlerweile bin ich mir da aber sehr unsicher, ob man das so machen könnte.
Mittlerweile bin ich mir da aber sehr unsicher, ob man das so machen könnte.
15.06.2019, 09:23
(15.06.2019, 09:09)Nrwjuni schrieb: Ich habe dazu gesagt, dass die Ast mit der bloßen Behauptung die Umbaumaßnahmen seien falsch von der Behörde dargestellt, ihre Darlegungslast nicht genügt. Das Vorbringen insofern als unsubstantiiert zurückgewiesen.
Mittlerweile bin ich mir da aber sehr unsicher, ob man das so machen könnte.
Zu Fragen der Beweislast: Kopp/Schenke VwGO, § 108, Rn 11ff
Die Nichterweislichkeit der Voraussetzungen des Eingriffs (Abwehr hoheitliche Eingriff) geht im Zweifel zulasten der Behörde, Rn. 15.
Ich glaube, da steht auch im nächsten Satz euer Klausurfall?
15.06.2019, 09:33
(15.06.2019, 02:04)Gast schrieb:(15.06.2019, 00:32)GastNRW000 schrieb: Ne mit der Statik war in NRW auch nichts. Sorry hab mich nicht klar ausgedrückt :)
Aber da war der Vortrag ja auch irgendwie komisch. Die Stadt meinte das Gebäude war quasi in den Rohbau Zustand zurück versetzt worden. Und die Antragstellerin meinte ne ne der Vortrag der Antragsgegnerin zu dem Umfang der Arbeiten treffe nicht zu. Sie habe nur erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
Na so wars ja nun nicht. Die Antragsstellerin hat vorgetragen "wir haben die geplanten Bauarbeiten transparent geschildert und die Stadt hat bestätigt das sei genehmigungsfrei" (ohne Konkretisierung, was genau eigentlich angegeben wurde gegenüber der Stadt). Im Bescheid war dann zu lesen, dass im Schreiben der Antragsstellerin nur von "Modernisierung, Putz, Fenster, Türen" die Rede gewesen sei. Am Ende war dann noch die Antragserwiderung der Stadt in der es hieß "wir haben lediglich die geschilderten Arbeiten genehmigt und sonst gar nichts". Darauf wurde nicts mehr erwidert seitens der Antragsstellerin. Also für mich war das unstreitig :-)
Kleiner Tipp, der hoffentlich nicht falsch rüberkommt. Aber Antragsteller schreibt man mit einem "s". Ich mach' es selbst ständig falsch;-)
15.06.2019, 10:27
(15.06.2019, 07:27)Gast schrieb: Ah ok, dann war der SV vielleicht in BW doch ein bisschen anders: In BW hat die Behörde explizit gesagt, dass tragende Teile entfernt/wieder eingebaut wurden und die Statik neu zu berechnen war. In BW hat die Antragstellerin dazu noch vorgetragen, dass nur 19% der Bausubstanz entfernt wurde, was zu der Rohbaubeschreibung der Behörde irgendwie nicht passt.
Also ich hab das auch so im Kopf dass gerade das mit der Statik und der Bausubstanz streitig war. Im Bearbeitervermerk stand ja auch dass man davon ausgehen soll, dass die streitigen Tatsachen im Eilrechtsschutzverfahren nich geklärt werden konnten. Damit war das mit der Statik dann nich bewiesen zu Lasten der Behörde. Aber so ganz sicher war ich mir auch nicht, was da jetzt bestritten und unbestritten war...Fand das alles iwie überfrachtet und verwirrend.
15.06.2019, 10:27
Wieviel Prozent macht das Rubrum aus?
Fällt man durch, wenn man das Rubrum unter enormem Stress grob fehlerhaft verfasst hat und der TB und die EG im Wesentlichen noch in Ordnung sind??
Fällt man durch, wenn man das Rubrum unter enormem Stress grob fehlerhaft verfasst hat und der TB und die EG im Wesentlichen noch in Ordnung sind??