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Justiz Bayern
Frankfurt123
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Beiträge: 32
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2024
#1
14.08.2026, 16:01
Weiß jemand wie starr die 8-punkte Notengrenze in Bayern gehandhabt wird?
Insbesondere wenn man ohne die Umrechnung 8,0 hat und mit der Umrechnung (bayrisches Mündliches zählt weniger) 7,98?
In Bawü gibt es ja z.B, auch eine Notengrenze von 8 Punkten und ich kenne jemanden, der darunter genommen wurde (7,6 im 2.Examen).

Hat jemand Erfahrungsberichte?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2026, 16:01 von Frankfurt123.)
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Pandektist
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#2
14.08.2026, 16:04
Gilt ausnahmslos, ist eine echte Bewerbungsgrenznote = darunter werden Bewerbungen nicht entgegengenommen.
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Frankfurt123
Junior Member
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Beiträge: 32
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2024
#3
14.08.2026, 16:56
Danke!
Ich habe auch gelesen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit geht der Weg über eine Tätigkeit in der Verwaltung.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
Wie lange ist man in der Regel dort? Wird Berufserfahrung angerechnet, so dass man die Zeit verkürzen könnte?
Ist es überhaupt gesetzt, dass das dann mit dem Arbeitsgericht irgendwann klappt?
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Pandektist
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#4
14.08.2026, 17:47
(14.08.2026, 16:56)Frankfurt123 schrieb:  Danke!
Ich habe auch gelesen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit geht der Weg über eine Tätigkeit in der Verwaltung.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
Wie lange ist man in der Regel dort? Wird Berufserfahrung angerechnet, so dass man die Zeit verkürzen könnte?
Ist es überhaupt gesetzt, dass das dann mit dem Arbeitsgericht irgendwann klappt?
Ja, über das StMAS. Die haben als Grenznote 7,5. Selten sind an unbeliebteren Standorten auch mal DP mit 7,0 ausgeschrieben. Fürs ArbG wir das aber ganz sicher nicht reichen. Selbst mit Prädikat ist das keinesfalls gesetzt - und die Wartezeiten sind lang. Wenn du in BY Richter werden willst, ist deine einzige Chance die AIV. Von dort aus wirst du mit einiger Geduld ans VG kommen.
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juraistschön
Member
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Beiträge: 170
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#5
17.08.2026, 06:46
(14.08.2026, 17:47)Pandektist schrieb:  
(14.08.2026, 16:56)Frankfurt123 schrieb:  Danke!
Ich habe auch gelesen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit geht der Weg über eine Tätigkeit in der Verwaltung.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
Wie lange ist man in der Regel dort? Wird Berufserfahrung angerechnet, so dass man die Zeit verkürzen könnte?
Ist es überhaupt gesetzt, dass das dann mit dem Arbeitsgericht irgendwann klappt?
Ja, über das StMAS. Die haben als Grenznote 7,5. Selten sind an unbeliebteren Standorten auch mal DP mit 7,0 ausgeschrieben. Fürs ArbG wir das aber ganz sicher nicht reichen. Selbst mit Prädikat ist das keinesfalls gesetzt - und die Wartezeiten sind lang. Wenn du in BY Richter werden willst, ist deine einzige Chance die AIV. Von dort aus wirst du mit einiger Geduld ans VG kommen.

Ist das tatsächlich so sicher? 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfte doch auch in Bayern rein stellenmäßig wesentlich überschaubarer sein, als die ordentliche und erst recht die staatliche Innenverwaltung.
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Pandektist
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#6
17.08.2026, 20:53
(17.08.2026, 06:46)juraistschön schrieb:  
(14.08.2026, 17:47)Pandektist schrieb:  
(14.08.2026, 16:56)Frankfurt123 schrieb:  Danke!
Ich habe auch gelesen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit geht der Weg über eine Tätigkeit in der Verwaltung.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
Wie lange ist man in der Regel dort? Wird Berufserfahrung angerechnet, so dass man die Zeit verkürzen könnte?
Ist es überhaupt gesetzt, dass das dann mit dem Arbeitsgericht irgendwann klappt?
Ja, über das StMAS. Die haben als Grenznote 7,5. Selten sind an unbeliebteren Standorten auch mal DP mit 7,0 ausgeschrieben. Fürs ArbG wir das aber ganz sicher nicht reichen. Selbst mit Prädikat ist das keinesfalls gesetzt - und die Wartezeiten sind lang. Wenn du in BY Richter werden willst, ist deine einzige Chance die AIV. Von dort aus wirst du mit einiger Geduld ans VG kommen.

Ist das tatsächlich so sicher? 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfte doch auch in Bayern rein stellenmäßig wesentlich überschaubarer sein, als die ordentliche und erst recht die staatliche Innenverwaltung.

Vor wenigen Jahren wäre es noch so gut wie sicher gewesen. Jetzt ist es auch noch so gut wie sicher, mit den Noten in die AIV zu kommen. Das VG dürfte dann aktuell kein Selbstläufer mehr sein, aber es ist die einzige realistische Option auf das Richteramt in BY mit den Noten des TE.
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