14.06.2019, 17:29
@NRWJuni weil meine AGL der ÖR Abwehranspruch selbst war - da fühlt sich was nicht richtig an. Ich glaub, das Gericht hat das aus der Verordnung gezogen, bin mir aber nicht sicher. Hirnbatterie leer.
@Nur noch eine - oh yesss! Und danach schön was essen :D
Schönes Wochenende @all!
@Nur noch eine - oh yesss! Und danach schön was essen :D
Schönes Wochenende @all!
14.06.2019, 17:37
Nach dem Nulpenlauf im letzten Monat hat das Prüfungsamt diesmal eine ordentliche Kelle serviert. Bestimmt, weil sich im Mai zu viele beklagt haben.
14.06.2019, 17:46
Die Berliner Klausur lief im November 18 in Hessen..
14.06.2019, 18:08
14.06.2019, 18:29
(14.06.2019, 18:08)Gast schrieb:(14.06.2019, 17:46)Gast_HE schrieb: Die Berliner Klausur lief im November 18 in Hessen..
Macht sie jetzt nicht leichter oder schwerer...
Da sich sicherlich niemand die öffr Klausur aus November 2018 angeschaut hat...?
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...b9146.html
Dem ist wohl die Klausur in bw nachgebilder, ein Urteil oder einen Beschluss dazu konnte ich aber nicht finden..
14.06.2019, 18:30
(14.06.2019, 18:29)Gast xy (BW) schrieb:(14.06.2019, 18:08)Gast schrieb:(14.06.2019, 17:46)Gast_HE schrieb: Die Berliner Klausur lief im November 18 in Hessen..
Macht sie jetzt nicht leichter oder schwerer...
Da sich sicherlich niemand die öffr Klausur aus November 2018 angeschaut hat...?
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...b9146.html
Dem ist wohl die Klausur in bw nachgebilder, ein Urteil oder einen Beschluss dazu konnte ich aber nicht finden..
Ups das sollte ein eigener Beitrag und kein Kommentar werden...mein Kopf ist einfach nur noch Matsch :s
14.06.2019, 19:11
(14.06.2019, 16:59)Gast schrieb: Die Entscheidung zum Antrag 1 aus SachsenSoso
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschw...16A318.pdf
feststellungsklage? ???
14.06.2019, 19:11
Ich habe die Klausur im November in Hessen geschrieben und habe sie vollumfänglich abgewiesen (Ergebnis 12 Punkte). Antrag 3, weil kein hoheitliches Handeln der Behörde vorlag, da die Ordnungsbehörden primär zuständig sind. Den Antrag bezüglich des Kinderfeldes wegen der Norm im BImSchG und den weiteren Antrag wegen einer Gesamtabwägung. Bin mir aber sicher, dass man hinsichtlich des Streetballfeldes mit Argumenten alles vertreten kann.
14.06.2019, 22:13
An die, die heute in BW und NRW geschrieben haben: War die Sache mit der Statik und der Bausubstanz eigentlich offen oder war das "unstreitig"? Ich fand den Sachverhalt da irgendwie verwirrt, weil es einerseits von Seiten des Antragstellers hieß und mit entsprechendem Gutachten untermauert wurde, dass die Gesamtstatik nicht betroffen sei und andererseits die Behörde auf Arbeiten verwiesen hat, nach denen neue Statikberechnungen erforderlich gewesen sind. Bei der Bausubstanz war es auch so, dass sich die Antragstellerin darauf berufen hat, nur 19% abgetragen zu haben, die Behörde aber gesagt hat, dass das Gebäude zum Teil wie ein Rohbau ausgesehen hat.
15.06.2019, 00:03
(14.06.2019, 22:13)Gast schrieb: An die, die heute in BW und NRW geschrieben haben: War die Sache mit der Statik und der Bausubstanz eigentlich offen oder war das "unstreitig"? Ich fand den Sachverhalt da irgendwie verwirrt, weil es einerseits von Seiten des Antragstellers hieß und mit entsprechendem Gutachten untermauert wurde, dass die Gesamtstatik nicht betroffen sei und andererseits die Behörde auf Arbeiten verwiesen hat, nach denen neue Statikberechnungen erforderlich gewesen sind. Bei der Bausubstanz war es auch so, dass sich die Antragstellerin darauf berufen hat, nur 19% abgetragen zu haben, die Behörde aber gesagt hat, dass das Gebäude zum Teil wie ein Rohbau ausgesehen hat.
Das hat mich auch verwirrt :/ wurde als streitig dargestellt aber das Gericht hat keinen Beweis erhoben. Ich weiß Amtsermittlungsgrundsatz am VG aber glauben sie dann einfach so der Antragsgegnerin?