14.06.2019, 14:16
Wer alles außer der Musterlösung als falsch anstreicht begeht eine rügbaren Bewertungsfehler.
Das hat nichts mit Strenge zu tun.
Das hat nichts mit Strenge zu tun.
14.06.2019, 14:19
(14.06.2019, 14:16)Gast schrieb: Wer alles außer der Musterlösung als falsch anstreicht begeht eine rügbaren Bewertungsfehler.
Das hat nichts mit Strenge zu tun.
Es wurde nicht als falsch angestrichen, aber eben nicht gut bewertet!
Glaub mir, ich habe mich vertieft ins Prüfungsrecht eingelesen und sehr intensiv mit jedem Satz in den Gutachten auseinander gesetzt. Wenn ich ansatzweise Chancen gesehen hätte, hätte ich mir einen Anwalt genommen und Widerspruch eingelegt.
14.06.2019, 17:04
(14.06.2019, 11:20)Blnmaus schrieb: Ich habe mit die gefühlten Noten nach den Klausuren notiert:
a) worst case - Z1 - 6, Z2 - 7, ÖR7 - 5, S1 - 8, S2 - 7, Ö1 - 7, Ö2 - 9
b) best case - Z1 - 6, Z2 - 8, ÖR7 - 7, S1 - 10, S2 - 8, Ö1 - 8, Ö2 - 11
In den Ergebnissen dann:
Z1 - 7, Z2 - 9, ÖR7 - 5, S1 - 9, S2 - 10, Ö1 - 7, Ö2 - 12
Ich kann mich also echt nicht beklagen, erstaunlicher Weise habe ich schon die Tendenz sehr gut gefühlt.
Bei mir zu 100 % genauso - also nicht die konkreten Noten, aber meine eigene Beurteilung und die Ergebnisse. Genauso wie ich die Klausuren auf der Skala von meine schlechteste bis meine beste eingeteilt habe, sind auch die Noten. Wobei ich bei 2 Klausuren mit 2 Punkten mehr gerechnet hätte, aber so genau Weiss man eben nie. Insgesamt keine Überraschung, ganz im Gegenteil.
14.06.2019, 21:24
Ich wünsche dir auf jeden Fall, dass du diesmal die Note erhälst, die dir eine Beschäftigung in der Justiz ermöglicht. Mit dem Nachwuchsmangel kann man sich ja heute auch unterhalb des VB bewerben und sich Hoffnungen machen, genommen zu werden.
14.06.2019, 21:35
(14.06.2019, 21:24)berlinerrrr schrieb: Ich wünsche dir auf jeden Fall, dass du diesmal die Note erhälst, die dir eine Beschäftigung in der Justiz ermöglicht. Mit dem Nachwuchsmangel kann man sich ja heute auch unterhalb des VB bewerben und sich Hoffnungen machen, genommen zu werden.
Vielen lieben Dank, das ist sehr nett von dir.
Jetzt muss es irgendwie klappen.
15.06.2019, 10:20
Man....so spät kam die Ankündigung der Durchfallerliste in NRW doch noch nie, oder? Die Folter nimmt kein Ende...
:(
:(
15.06.2019, 12:55
(15.06.2019, 10:20)Gast NRW schrieb: Man....so spät kam die Ankündigung der Durchfallerliste in NRW doch noch nie, oder? Die Folter nimmt kein Ende...
:(
Liegt ganz offensichtlich an dem Feiertag. Da die Ankündigung bislang immer min. eine Woche vorher kam, wird die Durchfallerliste nicht vor dem 24.06. kommen :(
15.06.2019, 16:10
(14.06.2019, 13:11)GastH schrieb: Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.
Sieht der Zweitkorrektur eig. vor seiner Korrektur die Bewertung des Erstkorrektors ?
15.06.2019, 17:12
Ohne groß spekulieren zu wollen, würde ich sagen: Ja.
Ich habe Einsicht genommen und konnte sehen, dass die Zweitkorrektoren zum Teil ihre Bewertung unter die des Erstkorrektors setzten, also auf das gleiche Blatt. Demzufolge haben die Zweitkorrektoren die Voten vorliegen. Ob sie nun gehalten sind, da nicht reinzuschauen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich habe Einsicht genommen und konnte sehen, dass die Zweitkorrektoren zum Teil ihre Bewertung unter die des Erstkorrektors setzten, also auf das gleiche Blatt. Demzufolge haben die Zweitkorrektoren die Voten vorliegen. Ob sie nun gehalten sind, da nicht reinzuschauen, entzieht sich meiner Kenntnis.
15.06.2019, 18:29
Ihr seid Juristen oder? Die Prüfungsordnung hilft. Jedenfalls in Berlin steht in der JAO, dass der zweitgutachter die Klausur zusammen mit dem Votum des erstgutachters bekommt.