05.08.2026, 02:03
(04.08.2026, 13:48)ArsBoni schrieb:(03.08.2026, 23:44)Praktiker schrieb:(03.08.2026, 22:14)Lauser schrieb: Das Urteil wegen Rechtsbeugung, auf das hier Bezug genommen wurde, hat der BGH offensichtlich kassiert (auch wenn ich die Begründung nicht wirklich überzeugend finde). Aktueller Beitrag auf lto.
Hab mir die Entscheidung durchgelesen. Die Feststellungen des Landgerichts trugen schon nicht den vorsätzlichen Verstoß gegen § 41 ZPO. Und in der Sache war die Entscheidung der ex-Kollegin vertretbar. Aber schon krass, die Ausschlussnorm nicht zu kennen, und die Begründung dafür, nicht befangen zu sein, ist auch abwegig. Die Entfernung aus dem Dienst ging wegen der krassen Pflichtverletzung in Ordnung, strafbar war es nicht - zeigt halt mal wieder, wie schwer Rechtsbeugung zu verwirklichen (bzw. nachzuweisen) ist.
Es war eben gerade keine "Entfernung", sondern die Entlassung einer Proberichterin. Das ist, was die rechtlichen Hürden anlangt, ein Unterschied wie Tag und Nacht. Für die Entfernung hätte es ziemlich sicher nicht gereicht, zumal das Disziplinarverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt worden wäre, mithin die jetzige BGH-Entscheidung im Disziplinarverfahren zugrunde zu legen gewesen wäre. Die Verwechslung von Entfernung und Entlassung ist daher ein besonders grober Fehler, über den man sich nur wundern kann.
Spricht für Vorsatz, oder?
05.08.2026, 02:20
(04.08.2026, 14:32)Lauser schrieb:(03.08.2026, 23:44)Praktiker schrieb:(03.08.2026, 22:14)Lauser schrieb: Das Urteil wegen Rechtsbeugung, auf das hier Bezug genommen wurde, hat der BGH offensichtlich kassiert (auch wenn ich die Begründung nicht wirklich überzeugend finde). Aktueller Beitrag auf lto.
Hab mir die Entscheidung durchgelesen. Die Feststellungen des Landgerichts trugen schon nicht den vorsätzlichen Verstoß gegen § 41 ZPO. Und in der Sache war die Entscheidung der ex-Kollegin vertretbar. Aber schon krass, die Ausschlussnorm nicht zu kennen, und die Begründung dafür, nicht befangen zu sein, ist auch abwegig. Die Entfernung aus dem Dienst ging wegen der krassen Pflichtverletzung in Ordnung, strafbar war es nicht - zeigt halt mal wieder, wie schwer Rechtsbeugung zu verwirklichen (bzw. nachzuweisen) ist.
Wenn du das grob fahrlässige Verkennen einer Ausschlussvorschrift für ausreichend hälst, um jemand aus dem Dienst zu entfernen, fändest du das dann auch beim Threadersteller angemessen?
Wenn man davon ausgeht, dass die Ex-Richterin nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern einfach einmalig einen sehr dummen Fehler gemacht hat, für den es in Zukunft dann auch keine Wiederholungsgefahr gibt, dann finde ich das nämlich schon sehr hart
Die Entlassung (!) ist in der Tat sehr hart. Ich finde den Fall der Proberichterin noch etwas krasser, weil sie ja offenkundig Problembewusstsein hatte und sie gleichwohl die Befangenheit mit fernliegenden Argumenten verneint und die Ausschlussnorm übersehen hatte. Außerdem finde ich eine privat-familiäre Beteiligung am Rechtsstreit schlimmer als eine dienstliche Vorbefassung. Aber wir wissen natürlich nicht, was im Ergebnis rausgekommen wäre, das BVerfG hat sich ja mit der Sache selbst gar nicht befasst. Nicht auszuschließen, dass der Kollegin auch der Corona-Zusammenhang zum Verhängnis geworden ist (da gab es ja auch noch den sehr viel krasseren Fall des Richters, der sich den gewünschten Fall selbst konstruiert hat). Und schließlich wissen wir natürlich auch nicht, wie die Probezeit sonst so lief. Aber dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz in solchen Fällen schweren Schaden nimmt, in denen Richter gleichsam in eigener Sache tätig werden, das ist schon so.
07.08.2026, 18:21
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.08.2026, 20:13
(07.08.2026, 18:21)Praktiker schrieb: https://www.beck-aktuell.de/rechtsbranch...07.08.2026
Es bleibt spannend. Da bin ich mal auf den Ausgang gespannt
Gestern, 08:38
Verwarnung ohne Strafvorbehalt (aber nicht in der Probezeit...): https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-due...verwarnung
Gestern, 11:55
Das sowas (ich habe nur den Bericht gelesen) angeklagt wird, ist - mit Verlaub - absurd. Wenn das Schule macht, dann gute Nacht marie.
Gestern, 12:32
Naja. Die Vorgeschichte macht halt wieder die Musik: mehrfach einstellen wollen und nicht zugestimmt, sich dann geärgert und eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es offensichtlich nicht gibt. Kann man schon auf Vorsatz kommen...
Gestern, 16:13
Sicher insgesamt kein tolles Verhalten des Richters. Aber bei der Beweislage dann gleichwohl ein wenig merkwürdig, dass man einen hinreichenden Tatverdacht gesehen hat (ebenso, wie die Eröffnung durch das SchöffG). Man weiß natürlich nie, was da so aktengegenständlich war. Aber:
Die Angaben des Richters, der Referendarin und der Amtsanwältin. Keine Verbindungen zur Schwurblerszene ermittelbar. Richter macht überwiegend Zivilsachen. Strafvorbehalte als ohnehin eher selten genutztes Instrument. Ehrlich gesagt kein erkennbarer 'Vorteil', oder 'Punkt' des Richters, der ja immerhin verurteilt hat, erkennbar (zumal ein sauber tenorierter Vorbehalt mit Blick auf Nr. 147 RiStBV vermutlich sogar gehalten hätte und damit die 'bessere Retourkutsche gewesen wäre).
Wenn's denn nun ein Freispruch mit wirren Verschwörungstheorien als Begründung oder so gewesen wäre, von mir aus. Aber dem Ding nehme ich den 'Versehenscharakter' durchaus ab...
Naja. Aber am Ende war ich auch nicht dabei...
Die Angaben des Richters, der Referendarin und der Amtsanwältin. Keine Verbindungen zur Schwurblerszene ermittelbar. Richter macht überwiegend Zivilsachen. Strafvorbehalte als ohnehin eher selten genutztes Instrument. Ehrlich gesagt kein erkennbarer 'Vorteil', oder 'Punkt' des Richters, der ja immerhin verurteilt hat, erkennbar (zumal ein sauber tenorierter Vorbehalt mit Blick auf Nr. 147 RiStBV vermutlich sogar gehalten hätte und damit die 'bessere Retourkutsche gewesen wäre).
Wenn's denn nun ein Freispruch mit wirren Verschwörungstheorien als Begründung oder so gewesen wäre, von mir aus. Aber dem Ding nehme ich den 'Versehenscharakter' durchaus ab...
Naja. Aber am Ende war ich auch nicht dabei...
Gestern, 17:23
Rechtsbeugung setzt Rechtskenntnis voraus heißt es doch immer.
Wie bereits anklang: welches Motiv für vorsätzliches Handeln soll hier vorliegen? Dummheit soll nach dieser Vorschrift, die keinen minderschweren Fall kennt, halt nicht bestraft werden.
Wie bereits anklang: welches Motiv für vorsätzliches Handeln soll hier vorliegen? Dummheit soll nach dieser Vorschrift, die keinen minderschweren Fall kennt, halt nicht bestraft werden.
Heute, 06:17
(Gestern, 12:32)Praktiker schrieb: Naja. Die Vorgeschichte macht halt wieder die Musik: mehrfach einstellen wollen und nicht zugestimmt, sich dann geärgert und eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es offensichtlich nicht gibt. Kann man schon auf Vorsatz kommen...
Naja, dass der Richter einstellen will und die StA nicht zustimmt, ist beim Strafrichter ja schon fast der Regelfall. Zu behaupten, der Richter habe deswegen aus Trotz fehlerhaft entschieden, ist total absurd. Die Krönung ist, dass die StA am Ende der HV, obwohl keine Zeugenaussage und kein sonstiger Umstand für einen Vorsatz des Richters sprach, Freiheitsstrafe von 1J 2M beantragt, damit (absichtlich?) der Richter seinen Job verliert. Wahnsinn…









