14.06.2019, 11:42
Oh sorry ich sehe jetzt erst dass du dich konkret auf die klausuren vom März bezogen hast. habe davor geschrieben. :D
14.06.2019, 11:51
(14.06.2019, 11:39)berlinerrrr schrieb: Leider war ich nach den Ergebnissen geschockt.
Strafrechtsklausur (S1) umfassend bearbeitet, fertig geworden, rechtliche Würdigung im Wesentlichen dem entsprechend, was auch der Korrektor als Erwartungshorizont angab. Gefühl: 7-9 Pkt.
Aber: Frist nach §§ 121, 122 StPO falsch berechnet und falscher Anklageadressat. Das Votum des Korrektors daher: nicht praxistauglich, 3 Punkte. Zweitkorrektor mehr oder weniger kommentarlos angeschlossen.
Bei der Revisionsklausur (S2) gefühlt wieder 7-9 Punkte. Es wurden auch 7 am Ende.
Bei der Einsichtnahme in die Prüfungsakte später blieb mir dann der mund offen stehen: Erstkorrektor votiert bei S2 für 4 Punkte, Zweitkorrektor für 9 Punkte. (fünf Notenpunkte Unterschied wtf!!)
Facit: Leider kaum planbar. Mach dich lieber offen für Überraschungen, damit du dann nicht so umgehauen wirst.
Zeit ums schriftliche zweite Examen und anschließende mdl. Prüfung die bisher mit Abstand stressigste Zeit meines Lebens. Nicht weil ich Angst vor Jura oder juristisch nichts drauf hätte. Sondern weil die Willkür der Korrektoren und damit die Glücksabhängigkeit der gesamten Prüfung buchstäblich mit Händen greifbar ist. Dieses Gefühl des Ausgeliefertseins zu unterdrücken ist die wahre Herausforderung des ganzen. jedenfalls in meinen Augen.
Dein letzter Absatz beschreibt genau das, was mich fertig macht. Ich bin im Verbesserungsversuch... bei der Einsicht in meine Klausuren aus dem Erstversuch habe ich genau das gleiche erlebt:
Z1:
Erstkorrektur will 11 Punkte geben, Zweitkorrektor 4 Punkte! Das sind 7 (!!!!!!!!!) Punkte Unterschied. Ich kann das immer noch nicht fassen. Am Ende habe ich 5 Punkten bekommen.
S1:
Erstkorrektor will 9 Punkte geben, Zweitkorrektor 5 Punkte, ich bekomme 5.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses System. Ich fühle mich unfair behandelt. Und habe panische Angst vor den jetzigen Noten.
14.06.2019, 13:07
(14.06.2019, 11:51)NRWGÄSTIN schrieb:(14.06.2019, 11:39)berlinerrrr schrieb: Leider war ich nach den Ergebnissen geschockt.
Strafrechtsklausur (S1) umfassend bearbeitet, fertig geworden, rechtliche Würdigung im Wesentlichen dem entsprechend, was auch der Korrektor als Erwartungshorizont angab. Gefühl: 7-9 Pkt.
Aber: Frist nach §§ 121, 122 StPO falsch berechnet und falscher Anklageadressat. Das Votum des Korrektors daher: nicht praxistauglich, 3 Punkte. Zweitkorrektor mehr oder weniger kommentarlos angeschlossen.
Bei der Revisionsklausur (S2) gefühlt wieder 7-9 Punkte. Es wurden auch 7 am Ende.
Bei der Einsichtnahme in die Prüfungsakte später blieb mir dann der mund offen stehen: Erstkorrektor votiert bei S2 für 4 Punkte, Zweitkorrektor für 9 Punkte. (fünf Notenpunkte Unterschied wtf!!)
Facit: Leider kaum planbar. Mach dich lieber offen für Überraschungen, damit du dann nicht so umgehauen wirst.
Zeit ums schriftliche zweite Examen und anschließende mdl. Prüfung die bisher mit Abstand stressigste Zeit meines Lebens. Nicht weil ich Angst vor Jura oder juristisch nichts drauf hätte. Sondern weil die Willkür der Korrektoren und damit die Glücksabhängigkeit der gesamten Prüfung buchstäblich mit Händen greifbar ist. Dieses Gefühl des Ausgeliefertseins zu unterdrücken ist die wahre Herausforderung des ganzen. jedenfalls in meinen Augen.
Dein letzter Absatz beschreibt genau das, was mich fertig macht. Ich bin im Verbesserungsversuch... bei der Einsicht in meine Klausuren aus dem Erstversuch habe ich genau das gleiche erlebt:
Z1:
Erstkorrektur will 11 Punkte geben, Zweitkorrektor 4 Punkte! Das sind 7 (!!!!!!!!!) Punkte Unterschied. Ich kann das immer noch nicht fassen. Am Ende habe ich 5 Punkten bekommen.
S1:
Erstkorrektor will 9 Punkte geben, Zweitkorrektor 5 Punkte, ich bekomme 5.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses System. Ich fühle mich unfair behandelt. Und habe panische Angst vor den jetzigen Noten.
Wahrscheinlich naiv zu fragen. Aber kann man da nicht etwas gegen unternehmen? Da ist ja keinerlei Logik dahinter und das ist Eine Frechheit. Tut mir leid fuer Dich. Hoffentlich laeuft es dieses Mal fairer fuer Dich ab. So traurig das ist, vieles in diesem Studium ist Glueckssache.
14.06.2019, 13:11
Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.
14.06.2019, 13:17
(14.06.2019, 13:11)GastH schrieb: Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.
Erklaert das fuer Dich, dass man sich ausschliesslich an den schwaecheren Punktezahlen orientiert? Wenn die Bewertung 1.) vier Punkte und 2.) zehn Punkte lautet, kann man doch nicht fuenf Punkte geben?! Oder ist der Erstkorrektor ausschlaggebender? Aber gut, dass liegt ausserhalb unserer Einflussmoeglichkeiten. Meiner Meinung nach ist das unfair.
14.06.2019, 13:25
Danke für euer Mitgefühl. Ich kann das leider auch immer noch nicht in Worte fassen, wie unfair ich mich behandelt gefühlt habe. Machtlos. Ausgeliefert. Hätte ich in der Z1 und S1 nicht die schlechten, sondern die guten Noten bekommen, wäre mein Traum, in der Justiz zu arbeiten, wahr geworden.
Und zum Thema „Willkür ausgleichen“: Wenn ihr die Gutachten lesen würdet, würdet ihr sehen, dass es darum nicht ging. Die Korrektoren waren einfach völlig anderer Meinung. Der eine wohlwollend, der andere super super streng. Der eine lässt Alternativlösungen zu, der andere hält sich strikt an DIE eine Musterlösung. Auch andere, die von dem besagten strengen Korrektor korrigiert wurden, haben die gleichen Erfahrungen gemacht.
Ich habe mir einen Monat lang den Kopf zerbrochen, ob ich dagegen vorgehe. Aber richtige „Fehler“ in der Korrektur gab es eben nicht. Und die Notengebung steht ja nun bekanntlich im Ermessen des Prüfers. „Zu streng“ oder „zu nett“ sind eben keine Argumente. Wie gesagt, man ist fast machtlos. Ob eine Anfechtung Erfolg gehabt hätte, weiß ich natürlich nicht. Aber ich hätte auch nicht das Geld für einen teuren Anwalt.
Und zum Thema „Willkür ausgleichen“: Wenn ihr die Gutachten lesen würdet, würdet ihr sehen, dass es darum nicht ging. Die Korrektoren waren einfach völlig anderer Meinung. Der eine wohlwollend, der andere super super streng. Der eine lässt Alternativlösungen zu, der andere hält sich strikt an DIE eine Musterlösung. Auch andere, die von dem besagten strengen Korrektor korrigiert wurden, haben die gleichen Erfahrungen gemacht.
Ich habe mir einen Monat lang den Kopf zerbrochen, ob ich dagegen vorgehe. Aber richtige „Fehler“ in der Korrektur gab es eben nicht. Und die Notengebung steht ja nun bekanntlich im Ermessen des Prüfers. „Zu streng“ oder „zu nett“ sind eben keine Argumente. Wie gesagt, man ist fast machtlos. Ob eine Anfechtung Erfolg gehabt hätte, weiß ich natürlich nicht. Aber ich hätte auch nicht das Geld für einen teuren Anwalt.
14.06.2019, 13:25
(14.06.2019, 13:17)Nrw91 schrieb:(14.06.2019, 13:11)GastH schrieb: Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.
Erklaert das fuer Dich, dass man sich ausschliesslich an den schwaecheren Punktezahlen orientiert? Wenn die Bewertung 1.) vier Punkte und 2.) zehn Punkte lautet, kann man doch nicht fuenf Punkte geben?! Oder ist der Erstkorrektor ausschlaggebender? Aber gut, dass liegt ausserhalb unserer Einflussmoeglichkeiten. Meiner Meinung nach ist das unfair.
Hoppla. Das wusste ich garnicht. Beim ersten wurde bei mir einfach der Mittelwert genommen. Ist das beim zweiten anders (Hessen)?
14.06.2019, 13:26
(14.06.2019, 13:17)Nrw91 schrieb:Pardon. Das mit einem s. ;)(14.06.2019, 13:11)GastH schrieb: Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.
Erklaert das fuer Dich, dass man sich ausschliesslich an den schwaecheren Punktezahlen orientiert? Wenn die Bewertung 1.) vier Punkte und 2.) zehn Punkte lautet, kann man doch nicht fuenf Punkte geben?! Oder ist der Erstkorrektor ausschlaggebender? Aber gut, dass liegt ausserhalb unserer Einflussmoeglichkeiten. Meiner Meinung nach ist das unfair.
14.06.2019, 13:27
(14.06.2019, 13:07)NRW91 schrieb:(14.06.2019, 11:51)NRWGÄSTIN schrieb:(14.06.2019, 11:39)berlinerrrr schrieb: Leider war ich nach den Ergebnissen geschockt.
Strafrechtsklausur (S1) umfassend bearbeitet, fertig geworden, rechtliche Würdigung im Wesentlichen dem entsprechend, was auch der Korrektor als Erwartungshorizont angab. Gefühl: 7-9 Pkt.
Aber: Frist nach §§ 121, 122 StPO falsch berechnet und falscher Anklageadressat. Das Votum des Korrektors daher: nicht praxistauglich, 3 Punkte. Zweitkorrektor mehr oder weniger kommentarlos angeschlossen.
Bei der Revisionsklausur (S2) gefühlt wieder 7-9 Punkte. Es wurden auch 7 am Ende.
Bei der Einsichtnahme in die Prüfungsakte später blieb mir dann der mund offen stehen: Erstkorrektor votiert bei S2 für 4 Punkte, Zweitkorrektor für 9 Punkte. (fünf Notenpunkte Unterschied wtf!!)
Facit: Leider kaum planbar. Mach dich lieber offen für Überraschungen, damit du dann nicht so umgehauen wirst.
Zeit ums schriftliche zweite Examen und anschließende mdl. Prüfung die bisher mit Abstand stressigste Zeit meines Lebens. Nicht weil ich Angst vor Jura oder juristisch nichts drauf hätte. Sondern weil die Willkür der Korrektoren und damit die Glücksabhängigkeit der gesamten Prüfung buchstäblich mit Händen greifbar ist. Dieses Gefühl des Ausgeliefertseins zu unterdrücken ist die wahre Herausforderung des ganzen. jedenfalls in meinen Augen.
Dein letzter Absatz beschreibt genau das, was mich fertig macht. Ich bin im Verbesserungsversuch... bei der Einsicht in meine Klausuren aus dem Erstversuch habe ich genau das gleiche erlebt:
Z1:
Erstkorrektur will 11 Punkte geben, Zweitkorrektor 4 Punkte! Das sind 7 (!!!!!!!!!) Punkte Unterschied. Ich kann das immer noch nicht fassen. Am Ende habe ich 5 Punkten bekommen.
S1:
Erstkorrektor will 9 Punkte geben, Zweitkorrektor 5 Punkte, ich bekomme 5.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses System. Ich fühle mich unfair behandelt. Und habe panische Angst vor den jetzigen Noten.
Wahrscheinlich naiv zu fragen. Aber kann man da nicht etwas gegen unternehmen? Da ist ja keinerlei Logik dahinter und das ist Eine Frechheit. Tut mir leid fuer Dich. Hoffentlich laeuft es dieses Mal fairer fuer Dich ab. So traurig das ist, vieles in diesem Studium ist Glueckssache.
In meinem Fall war es ja umgekehrt... Erstkorrektor 11, Zweitkorrektor 4.
14.06.2019, 13:31
(14.06.2019, 13:25)GastH schrieb:(14.06.2019, 13:17)Nrw91 schrieb:(14.06.2019, 13:11)GastH schrieb: Ich vermute mal da ist weniger Willkür dahinter als man denkt. Wenn der Erstkorrektor 4 Punkte gibt, der Zweitkorrektor aber der Meinung ist dass es um die 7 Punkte sind und der Erstkorrektor einen falschen Maßstab anlegt, dann gibt er vielleicht 10 Punkte um die zu negative Bewertung durch eine zu positive auszugleichen. Das ist natürlich nicht "korrekt", aber auf der anderen Seite ist es ja gerade der Sinn des Zweitkorrektors dass man keiner Willkür ausgeliefert ist.Mit dem Mittelwert koennte ich mich auch anfreunden. Aber nicht mit der dargestellten Bewertung.
Glaub ich Dir sofort, dass man da erstmal Zeit braucht, um darueber hinweg zu kommen. Aber dieses Studium ist einfach so unberechenbar (Zumindest fuer den Schnitt, ich weiss, es gibt auch viele, die das gut und weitestgehend problemfrei meistern). Irgendwann muss man damit abschliessen. Gluecklich kann und sollte man auch ausserhalb des Berufslebens sein. Viel Erfolg fuer alle, die auf ihre Ergebnisse warten. Ich hoffe, es dauert nicht zu lange und alle koennen mit den Ergebnissen gut leben.
LG
Erklaert das fuer Dich, dass man sich ausschliesslich an den schwaecheren Punktezahlen orientiert? Wenn die Bewertung 1.) vier Punkte und 2.) zehn Punkte lautet, kann man doch nicht fuenf Punkte geben?! Oder ist der Erstkorrektor ausschlaggebender? Aber gut, dass liegt ausserhalb unserer Einflussmoeglichkeiten. Meiner Meinung nach ist das unfair.
Hoppla. Das wusste ich garnicht. Beim ersten wurde bei mir einfach der Mittelwert genommen. Ist das beim zweiten anders (Hessen)?