21.07.2026, 13:17
Hallo,
ich wollte mal an die Anwälte hier die Frage richten, wie sie ihr Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherungen managen, besonders wenn es eilig ist und man keine Deckungszusage abwarten kann. Ich hatte die Idee, einen Vorschuss vom Mandanten zu verlangen und bei Zahlung der Rechtsschutzversicherung es an ihn zurückzuzahlen. Wie handhaben das hier andere? Danke.
ich wollte mal an die Anwälte hier die Frage richten, wie sie ihr Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherungen managen, besonders wenn es eilig ist und man keine Deckungszusage abwarten kann. Ich hatte die Idee, einen Vorschuss vom Mandanten zu verlangen und bei Zahlung der Rechtsschutzversicherung es an ihn zurückzuzahlen. Wie handhaben das hier andere? Danke.
21.07.2026, 15:01
Vorschuss ist schon richtig, aber bei weitem nicht in voller Höhe. Es macht am meisten Sinn, wenn man keine völlig aussichtslosen Fälle ohne Deckungszusage einklagt. In dem Fall habe ich es noch nicht erlebt, dass die RSV den Rechtschutz verweigert.
21.07.2026, 18:39
(21.07.2026, 13:17)beers schrieb: Hallo,
ich wollte mal an die Anwälte hier die Frage richten, wie sie ihr Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherungen managen, besonders wenn es eilig ist und man keine Deckungszusage abwarten kann. Ich hatte die Idee, einen Vorschuss vom Mandanten zu verlangen und bei Zahlung der Rechtsschutzversicherung es an ihn zurückzuzahlen. Wie handhaben das hier andere? Danke.
Wie eilig ist es denn? Ich kann nur von der Rechtsschutzversicherung meiner Schwester reden und sie bekommt eigentlich sehr schnell ihre Deckungszusage, sodass der Anwalt eig recht schnell handeln kann
21.07.2026, 20:37
Wenn der Schriftsatz quasi heute noch raus muss.
21.07.2026, 21:54
(21.07.2026, 20:37)beers schrieb: Wenn der Schriftsatz quasi heute noch raus muss.
Der Mandant kann auch vorher telefonisch eine Deckungszusage einholen. Das machen allerdings die wenigsten.
Wie man sieht, aber sehr wohl ein Thema, zu welchem Nachfragebarf besteht und was die Refa, die hier vor ein paar Tagen nachfragte sehr wohl in ihr Portfolio aufnehmen kann. Das geht nicht in deine Richtung, @TE, sondern an zwei andere Personen, die keinen Schulungsbedarf für Junganwälte gesehen haben. Dir würde ich sonst noch ein paar der Bücher zum Berufseinstieg oder zur Kanzleigründung empfehlen, in denen u.a. der Umgang mit der RSV und das Einholen der Deckungszusage thematisiert wird.
In den 1 1/2 Jahren, in denen ich regelmäßig mit RSVen zu tun hatte, hat jedenfalls nur ein einziges Mal die RSV die Deckung abgelehnt und das auch nur, weil das Rechtsgebiet nicht von der Versicherung umfasst war. Alle anderen Fälle gingen problemlos durch. Ein echtes Risiko sehe ich auch nur, wenn der Anspruch völlig abwegig ist, denn auch Versicherungen müssen sich an ihre Verträge halten, was die meisten in dem Fall auch tun. Problem der Versicherungskunden ist weniger die Deckungszusage, als dass die Versicherung ihnen kündigt, wenn sie ein paar Mal in zu kurzer Zeit geklagt oder einen zu hohen Schadensfall verursacht haben, also zu teuer für die Versicherung werden.









