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  5. Anklageschrift Sitzungsdienst
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Anklageschrift Sitzungsdienst
Liloles
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#1
20.07.2026, 21:16
Hallo

wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.

Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?

Ist es so richtig?
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)
3. Paragraphenkette

VG 🥲
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2026, 21:41 von Liloles.)
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Praktiker
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#2
20.07.2026, 21:57
§§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2026, 21:59 von Praktiker.)
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Liloles
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Registriert seit: Oct 2025
#3
20.07.2026, 23:26
(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
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RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#4
Gestern, 07:37
(20.07.2026, 23:26)Liloles schrieb:  
(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.

Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.

In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.

Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.
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Liloles
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Registriert seit: Oct 2025
#5
Gestern, 09:39
(Gestern, 07:37)RefNdsOL schrieb:  
(20.07.2026, 23:26)Liloles schrieb:  
(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.

Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.

In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.

Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.


Vielen vielen Dank! 🙏🏻
Das hat mich so verwirrt.

Also:
1. "Dem ANG wird zur Last gelegt.."
2. Abstraktum ("durch zwei selbstständige ...")
3. Konkretum ("Der durch die StA ermittelte Sachverhalt .." oder gibt es eine bessere Überleitung?)
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Zukunft
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Beiträge: 17
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Registriert seit: Dec 2024
#6
Gestern, 11:30
(Gestern, 09:39)Liloles schrieb:  
(Gestern, 07:37)RefNdsOL schrieb:  
(20.07.2026, 23:26)Liloles schrieb:  
(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.

Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.

In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.

Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.


Vielen vielen Dank! 🙏🏻
Das hat mich so verwirrt.

Also:
1. "Dem ANG wird zur Last gelegt.."
2. Abstraktum ("durch zwei selbstständige ...")
3. Konkretum ("Der durch die StA ermittelte Sachverhalt .." oder gibt es eine bessere Überleitung?)

Du liest es wirklich 1:1 vom Blatt, d.h. der Anklageschrift, ab (mit Ausnahme der angesprochenen Änderung "angeschuldigt" zu "angeklagt").

Deswegen beginnst du nicht mit "Dem Angeklagten wird zur Last gelegt", sondern:

"Herr / Frau XY, Personalien wie eben festgestellt,

wird angeklagt

am [Datum] in [Ort]

durch X selbständige Handlungen

einen anderen ... [Abstraktum]

[Konkretisierung]

Verbrechen / Vergehen, strafbar nach [Normenkette]"

Klassischer Überleitungssatz zur Konkretisierung ist m.E. "Dem Angeklagten wird Folgendes zur Last gelegt:"
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#7
Gestern, 18:18
(Gestern, 11:30)Zukunft schrieb:  
(Gestern, 09:39)Liloles schrieb:  
(Gestern, 07:37)RefNdsOL schrieb:  
(20.07.2026, 23:26)Liloles schrieb:  
(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.

Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.

In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.

Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.


Vielen vielen Dank! 🙏🏻
Das hat mich so verwirrt.

Also:
1. "Dem ANG wird zur Last gelegt.."
2. Abstraktum ("durch zwei selbstständige ...")
3. Konkretum ("Der durch die StA ermittelte Sachverhalt .." oder gibt es eine bessere Überleitung?)

Du liest es wirklich 1:1 vom Blatt, d.h. der Anklageschrift, ab (mit Ausnahme der angesprochenen Änderung "angeschuldigt" zu "angeklagt").

Deswegen beginnst du nicht mit "Dem Angeklagten wird zur Last gelegt", sondern:

"Herr / Frau XY, Personalien wie eben festgestellt,

wird angeklagt

am [Datum] in [Ort]

durch X selbständige Handlungen

einen anderen ... [Abstraktum]

[Konkretisierung]

Verbrechen / Vergehen, strafbar nach [Normenkette]"

Klassischer Überleitungssatz zur Konkretisierung ist m.E. "Dem Angeklagten wird Folgendes zur Last gelegt:"

Schon das ist regional offenbar unterschiedlich. Daher: fragen!
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