13.06.2019, 22:04
(13.06.2019, 21:59)GastSH schrieb: Ich habe auch im Dezember geschrieben und habe eine Klausur mit 12 Seiten und eine mit 35 abgegeben - beide 12 Punkte. Es kommt überhaupt nicht drauf an, wie viel man schreibt.
Ich finds super, dass du dich gegen aufgeben entschieden hast! Ich drücke die Daumen für die letzten Klausuren :)
Klar. Von den 12
Seiten waren dann vermutlich noch 6 Seiten der praktische Teil.
13.06.2019, 22:08
Nö, war ne Urteilsklausur und bis auf Tenor und Entscheidungsgründe war alles erlassen. Aber im Zweigel komm ich auch damit klar, wenn du mir nicht glaubst.
13.06.2019, 22:10
Ich kam auch in keiner Klausur auf 20 Seiten.
Dieses sinnfreie Angstmachen nervt doch nur.
Dieses sinnfreie Angstmachen nervt doch nur.
13.06.2019, 22:49
(12.06.2019, 09:31)VerzweifeltSH schrieb:(11.06.2019, 23:41)GastBerlin1990 schrieb: Alles zielt auf das 2. Examen ab. Darauf dürften die meisten faktisch etwa 8-10 Jahre hingurken. Und nun schreibt jemand 3 Klausuren und will aufgeben? In dem Wissen, man hat nicht unendlich Versuche und die Messe kann auch nach 3 von 7 oder 8 Klausuren nicht gelesen sein? Zumal man darauf aufbauend auch verbessern kann? Das kann doch nicht ernst gemeint sein. Ich denke sogar, dass das ein Trollbeitrag ist.
Ich bin der Threatstarter und kein Troll. Ja, das Wissen, man habe nicht unendlich viele Versuche ist natürlich da. Auch lagen nach 3 Klausuren noch 5 vor mir. Und natürlich kann man verbessern. Nur ist notwendige Bedingung dafür, dass man erst einmal bestanden hat.
Im GPA gibt es eine Blockversagens-Regelung im ZivilR. Und meine drei ZR-Klausuren liefen dermaßen daneben, dass ich nur noch mit der letzten ZR-Klausur ausgleichen konnte. Ich habe weitergeschrieben und tue dies bis zum bitteren Ende; dennoch ist es eigentlich aussichtslos. Und als Jurist sollte man eben auch die Fähigkeit haben, einzusehen, wenn man gescheitert ist.
Nicht ärgern lassen, ich drück dir Daumen!
14.06.2019, 05:04
(06.06.2019, 18:50)Gast schrieb:(06.06.2019, 18:43)Gast xx schrieb:(06.06.2019, 18:40)Gast schrieb: Danke für eure Antworten!
Ja, der Rat "warte erstmal ab" ist immer gut gemeint, aber wenn man in allen Klausuren nur 13 Seiten abgegeben hat, ist recht klar, dass es nicht zum Bestehen gereicht hat.
Ich hab immer 14 abgegeben. Hatte Probeklausuren mit 8 Seiten die zweistellig waren. Hab auch im ersten Examen in Zivil nie mehr als max 17 Seiten geschrieben. Also die Seitenanzahl sagt doch wirklich mal überhaupt nichts aus.
Also Kaiser sagt in den Seminaren (und auch auf dieser Fehler-Liste auf deren Homepage) dass alles unter 15 Seiten absoluter Müll ist.
Diese Aussage von Kaiser kenne ich und finde sie unmöglich. Aber gut, man muss die Leute köndern und mit ihrer Angst Geld verdienen...nicht von sowas fertig machen lassen!!!
14.06.2019, 05:59
Ist auch widersprüchlich, denn Russack (bei Kaiser) sagt, man solle in der Revision nur 20 Seiten schreiben, dafür aber knackig.
14.06.2019, 06:56
Jaja, 18 Punkte auf 18 Seiten, der Russack ist ein echter Poet.
Die Repetitoren und AG Leiter sollten sich generell etwas mehr mit all diesen Klausurtaktischen Hinweisen zurück halten. Das eine mal ist der Beklagte „das Sprachrohr des Prüfungsamtes“ und das nächste mal ist der Beklagte nur dazu da um einen ganzen Schwall von Finten zu legen.
Die einzige Klausurtaktik die man anwenden sollte ist die vertretbare Anwendung des Gesetzes.
Die Repetitoren und AG Leiter sollten sich generell etwas mehr mit all diesen Klausurtaktischen Hinweisen zurück halten. Das eine mal ist der Beklagte „das Sprachrohr des Prüfungsamtes“ und das nächste mal ist der Beklagte nur dazu da um einen ganzen Schwall von Finten zu legen.
Die einzige Klausurtaktik die man anwenden sollte ist die vertretbare Anwendung des Gesetzes.
14.06.2019, 19:12
(14.06.2019, 06:56)Nrwjuni schrieb: Jaja, 18 Punkte auf 18 Seiten, der Russack ist ein echter Poet.
Die Repetitoren und AG Leiter sollten sich generell etwas mehr mit all diesen Klausurtaktischen Hinweisen zurück halten. Das eine mal ist der Beklagte „das Sprachrohr des Prüfungsamtes“ und das nächste mal ist der Beklagte nur dazu da um einen ganzen Schwall von Finten zu legen.
Die einzige Klausurtaktik die man anwenden sollte ist die vertretbare Anwendung des Gesetzes.
Mir hat Kaiser in dieser Hinsicht aber wirklich weitergeholfen. Die schwer schwachsinnigen Argumente habe ich früher zum Beispiel gar nicht aufgegriffen, weil ich sie so schwachsinnig fand. Mittlerweile weiß ich, dass die verarztet werden sollen...
14.06.2019, 21:06
Ja, aber ehrlich gesagt, dass man auf alle aufgeworfenen Fragen eingehen muss ergibt sich meist bereits aus dem Bearbeitervermerk, den sich zu lesen es lohnt.
Repetitorien sollten einen Überblick über die Standartkonstellationen geben und sich ansonsten mit Pauschaltips zurückhalten.
Plädiere auch dafür einfach das Gesetz anzuwenden und sich nicht verwirren zu lassen.
Russack rechnet dafür, dass er 2 Tage lang im Grunde nur sagt "Schauen Sie... Es steht alles im Kommentar" auch ne Menge Moneten ab
Repetitorien sollten einen Überblick über die Standartkonstellationen geben und sich ansonsten mit Pauschaltips zurückhalten.
Plädiere auch dafür einfach das Gesetz anzuwenden und sich nicht verwirren zu lassen.
Russack rechnet dafür, dass er 2 Tage lang im Grunde nur sagt "Schauen Sie... Es steht alles im Kommentar" auch ne Menge Moneten ab