13.07.2026, 17:33
(13.07.2026, 17:02)Nds2026Juli schrieb: In Niedersachsen war die Richterin doch seit kurzer Zeit als Richterin ernannt, wo stand da überhaupt etwas zur Richterin auf Probe? Ich habe das so verstanden, dass sie auf Lebenszeit ernannt wurde, ansonsten ist doch der Zusatz "auf Probe" erforderlich?
§ 19a Abs. 3 DRiG









