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  5. Übersicht über Nebenverdienstregelung
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Übersicht über Nebenverdienstregelung
Siburan
Unregistered
 
#1
26.02.2019, 11:27
Hallo,

gibt es sowas wie eine Übersicht über die Nebenverdienstregelungen während des Referendariats in den einzelnen Bundesländern?
Ich konnte so etwas bisher nicht finden und befürchte, dass es sowas auch nicht gibt, da sich die Regelungen wohl doch zu schnell ändern und es einen ziemlichen Aufwand bedeuten würde, die Daten aktuell zu halten.
Wenn trotzdem jemand was weiß oder mit seinen Erfahrungen was beitragen kann, wäre ich dankbar.

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
26.02.2019, 14:15
Ja. Man nennt es Gesetz.
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Siburan
Unregistered
 
#3
26.02.2019, 14:22
[quote pid='21791' dateline='1551183321']
Ja. Man nennt es Gesetz.
[/quote]

Na eben nicht. Wenn es so einfach wäre. Es gibt wohl zahlreiche Erlasse und dergleichen, die die Regelungen spezifisch ausgestalten.
Deshalb die einfache Frage nach einer Übersicht. Ob sich jemand die Mühe gemacht hat oder so. Ansonsten würde ich mir vielleicht mal die Mühe machen...
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Gast
Unregistered
 
#4
26.02.2019, 14:34
Weswegen sollte man eine solche Übersicht benötigen?
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GastNDS
Unregistered
 
#5
26.02.2019, 14:56
Als Auswahlkriterium für das Bundesland kann das durchaus eine Rolle spielen (Bsp. HH <-> NDS). Da die Rechtslage zudem nicht ganz so klar ist, wie manch einer vermuten mag, und aufgrund der BSG-Rechtsprechung überdies vieles im Fluss ist, finde ich so eine Übersicht - etwa als Artikel für "Referendarswelt" durchaus hilfreich.
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Siburan
Unregistered
 
#6
07.05.2019, 11:20
Niemand was?
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Nds1
Unregistered
 
#7
08.05.2019, 15:55
Für NDS haben wir uns vor ca. drei Jahren beim NLBV erkundigt und da war nach langem hin und her die Aussage, dass man bis zur Bemessungsgrenze R1 hinzuverdienen darf. Mithin im Grunde unbegrenzt, weil man auch in der Anwaltsstation kaum über R1 kommen dürfte. Es wurde auch nie bei jemandem was einbehalten oder gekürzt. 

Hamburg ist hingegen relativ streng und behält ab 500 € zuverdienst einen entsprechenden Teil des Referarsgehalts ein.
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FS1
Unregistered
 
#8
10.05.2019, 12:29
Ich dachte ich hätte sowas mal gesehen, finde es aber gerade nicht.
Nur das:
"Erhält ein Referendar von einer Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, heißt es auf der Informationsseite des Oberlandesgerichts Köln. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird angerechnet, wenn es die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familinezuschläge um das 1,5-fache übersteigt. Referendare, die in Nordrhein-Westfalen 1.104 Euro Beihilfe bekommen, dürfen also 1.656 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird. Die einzigen Bundesländer, die nicht nach Faktor 1 oder 1,5 rechnen, sind Hamburg und Sachsen: Hier ist bei 500 Euro Nebenverdienst Schluss."

Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehal...enjob.html

Vielleicht hilft dir das ja als grobe Orientierung. Wie das mit der Zeit ist, die man nebenbei arbeiten darf, weiß ich nur in BW.
Hier muss man Nebenjobs über 20h/Monat in den ersten vier Monaten genehmigen lassen, alles darunter muss man nur anzeigen. Nach den vier Monaten ist die Grenze dann bei 35h/Monat soweit ich weiß.
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Gast123
Unregistered
 
#9
07.06.2019, 08:50
Gerade gesehen, im aktuellen RefGuide von iurratio (7. Auflage) sind Unterhaltsbeihilfe und Nebentatigkeit aller Bundesländer aufgelistet, vielleicht gibt's das auch online
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Siburan
Unregistered
 
#10
13.06.2019, 17:27
(07.06.2019, 08:50)Gast123 schrieb:  Gerade gesehen, im aktuellen RefGuide von iurratio (7. Auflage) sind Unterhaltsbeihilfe und Nebentatigkeit aller Bundesländer aufgelistet, vielleicht gibt's das auch online


Danke, genau sowas hatte ich gesucht. Ist online verfügbar: https://issuu.com/iurratio/docs/refguide7-gesamt-issuu
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