• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2019
« 1 ... 65 66 67 68 69 ... 102 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2019
nrwgandalf
Unregistered
 
#661
13.06.2019, 15:42
So, wie es läuft, kommt morgen ein Beschluss einer sofortige Beschwerde ? oder irgendetwas anderes abgespacetes. Ich glaub die Kaiser-Statistiken fahren Achterbahn nach diesem Durchgang
Zitieren
Nrwjuni
Unregistered
 
#662
13.06.2019, 15:43
(13.06.2019, 15:39)Gast schrieb:  Morgen Urteil in NRW oder?

Jo. Oder Beschluss. Entscheidung des Gerichts jedenfalls. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn irgendwas atypisches dran kommt. Steht das JPA scheinbar in diesem Durchgang drauf.
Zitieren
Sachsen456
Unregistered
 
#663
13.06.2019, 15:44
Verurteilt von AG wegen
Gefähr Eingriff stvg 
Unerlaubtes entfernen
Nötigung
Beleidigung
Gefährlich KV
Sachbeschädigung

Berufung durch Angeklagten 

Einstellung mach 153a wegen gefährlich Eingriff

Revisionseinlegung durch Angeklagten

Gutachten 
Zulassigkeit 
333 +
Form 341
+ kein anwaltszwang zur einlegung
A

begründetheit revision

Verfahrenhindernis
153a +
Unfallflucht und gef. Eingriff eine prozessuale tat laut 
264 stpo
Somit Strafkkageverbrauch für 142 stgb

Strafanträge laut sv gestellt 

Absolute revisionsgründe
Keine richtigen gefunden 

Relativ Bvv
Vernahme durch KHK trotz fehlender Belehrung als Beschuldigter 
BVV + in Abwägung 136a mit Interesse Strafverfolgung 

Verstoß mündlichkeitsgrundsatz 
(-) durch fehlende Verlesung reparTurrechung

261, 250 nicht betroffen Ausnahme in 251 III oder so

Verstoß gegen amtaufklärungapflicht (-)
Wegen überschießender Aufklärung

Ablehnung beweisantrag 244 (-)
Wegen Unzulässigkeit Antrag, weil strafzumessung Kompetenz des Gerichts 56 stgb
Hilfsweise eigene Sachkenntnis 244 iv 

Fehlerhaftes Protokoll 
Keine Rüge möglich es sei denn Fälschung

Beachte 331 reformatio in peius

Sachrügen
142 + aber strafklageverbrauch
Nötigung
P: Duldung und Handlung
Kein Handlung bewirkt , aber Konkurrenz eine t
P: Vorsatz dickes Problem

Beleidigung 185 stgb
+

223,224 wegen umlegen Kabel um Hals 
Fraglich ob misshabdlung oder gB
Aber Vorsatz fehlt 
Er wollte nur. Scherzen 

229 stgb
Misshandlung bejaht
Fahrlässigkeit
Und Sorgfaltspflicht Verletzung(+)
Weil umlegen kabel zu Schock führen kann

Bedrohung
241 i (-)
241 ii (+)

303 (+)


Antragsformulierung
Den vom Anwalt abgeschrieben mangels Zeitnot 

Zulässigkeit Einer Beschwerde wegen Ordnungsgeld 
(+) 178,181 gvg angeklagter ist nicht aufgestanden während Urteilsverkündung 
P: geheime Sitzung des Gerichts
Zitieren
Nrwjuni
Unregistered
 
#664
13.06.2019, 15:50
(13.06.2019, 15:44)Sachsen456 schrieb:  Verurteilt von AG wegen
Gefähr Eingriff stvg 
Unerlaubtes entfernen
Nötigung
Beleidigung
Gefährlich KV
Sachbeschädigung

Berufung durch Angeklagten 

Einstellung mach 153a wegen gefährlich Eingriff

Revisionseinlegung durch Angeklagten

Gutachten 
Zulassigkeit 
333 +
Form 341
+ kein anwaltszwang zur einlegung
A

begründetheit revision

Verfahrenhindernis
153a +
Unfallflucht und gef. Eingriff eine prozessuale tat laut 
264 stpo
Somit Strafkkageverbrauch für 142 stgb

Strafanträge laut sv gestellt 

Absolute revisionsgründe
Keine richtigen gefunden 

Relativ Bvv
Vernahme durch KHK trotz fehlender Belehrung als Beschuldigter 
BVV + in Abwägung 136a mit Interesse Strafverfolgung 

Verstoß mündlichkeitsgrundsatz 
(-) durch fehlende Verlesung reparTurrechung

261, 250 nicht betroffen Ausnahme in 251 III oder so

Verstoß gegen amtaufklärungapflicht (-)
Wegen überschießender Aufklärung

Ablehnung beweisantrag 244 (-)
Wegen Unzulässigkeit Antrag, weil strafzumessung Kompetenz des Gerichts 56 stgb
Hilfsweise eigene Sachkenntnis 244 iv 

Fehlerhaftes Protokoll 
Keine Rüge möglich es sei denn Fälschung

Beachte 331 reformatio in peius

Sachrügen
142 + aber strafklageverbrauch
Nötigung
P: Duldung und Handlung
Kein Handlung bewirkt , aber Konkurrenz eine t
P: Vorsatz dickes Problem

Beleidigung 185 stgb
+

223,224 wegen umlegen Kabel um Hals 
Fraglich ob misshabdlung oder gB
Aber Vorsatz fehlt 
Er wollte nur. Scherzen 

229 stgb
Misshandlung bejaht
Fahrlässigkeit
Und Sorgfaltspflicht Verletzung(+)
Weil umlegen kabel zu Schock führen kann

Bedrohung
241 i (-)
241 ii (+)

303 (+)


Antragsformulierung
Den vom Anwalt abgeschrieben mangels Zeitnot 

Zulässigkeit Einer Beschwerde wegen Ordnungsgeld 
(+) 178,181 gvg angeklagter ist nicht aufgestanden während Urteilsverkündung 
P: geheime Sitzung des Gerichts

Ich dachte erst das wäre ein Scherz mit dem Ordnungsgeld, dann hab ich gelesen dass es der Sachsen Durchgang war. Bei euch sind sie scheinbar besonders sadisitisch. Was soll denn der Unsinn noch? :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#665
13.06.2019, 16:03
Hey NRWler, sagt mal bitte, mit welcher Begründung ihr die 3 Sachrügen geprüft habt? Waren die nicht alle 3 schon unzulässig, weil ein Verstoß gegen §344 II S. 2 StPO vorlag? Weil in Rüge 1 doch auf den Vermerk und die Akten verwiesen wurde, in Rüge 2 (weiß ich nicht mehr) und in Rüge 3 auf das Verhandlungsprotokoll.

Laut Kommentar muss sich die Sachrüge aber derart aus der Revisionsbegründungsschrift ergeben, dass das Revisionsgericht nur durch lesen der Begründung feststellen kann, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Verweise auf die Akten, auf Anlagen, das Protokoll etc. sind daher unzulässig laut Meyer-Goßner...

Zumindest habe ich die Stelle im Kommentar so verstanden. Das klang, als müsse wenn man z.B. Fehler rügt die sich aus dem Protokoll ergeben, die entsprechende Protokollpassage im Begründungsschriftsatz wörtlich zitieren.

Dann hätte man aber keine einzige der 3 Rügen prüfen dürfen, weil alle unzulässig und von sich aus prüft das Gericht dann ja nur noch sachliches Recht.

Bin mir sicher, dass man die Verfahrenrügen prüfen musste...aber wie habt ihr das begründet? Bin über die Fundstelle im Meyer Goßner nicht hinweggekommen....
Zitieren
GastNRWRN
Unregistered
 
#666
13.06.2019, 16:03
(13.06.2019, 15:42)Nrw........р schrieb:  War in NRW die Geschichte mit 315c nicht zu prüfen? Stand doch da, oder? Dann  ist alles mit Einstellung doch egal gewesen? Der Beschluss ist ja unanfechtbar..


Jipp, das war nicht zu erwähnen.
Zitieren
GastNRWRN
Unregistered
 
#667
13.06.2019, 16:05
die strengen Vorschriften beziehen sich nur auf Verfahrensrügen, nicht die Sachrüge
Zitieren
Gast xy (BW)
Unregistered
 
#668
13.06.2019, 16:07
Will hier einer mal schreiben was er denn in BW so geprüft hat? Ich würde echt gerne, aber bei mir war das heute ne absolute Katastrophe. Hatte einen halben blackout und hab von vorne bis hinten nur Quatsch gemacht. Könnte heulen.. :(
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#669
13.06.2019, 16:08
(13.06.2019, 16:03)Gast schrieb:  Hey NRWler, sagt mal bitte, mit welcher Begründung ihr die 3 Sachrügen geprüft habt? Waren die nicht alle 3 schon unzulässig, weil ein Verstoß gegen §344 II S. 2 StPO vorlag? Weil in Rüge 1 doch auf den Vermerk und die Akten verwiesen wurde, in Rüge 2 (weiß ich nicht mehr) und in Rüge 3 auf das Verhandlungsprotokoll.

Laut Kommentar muss sich die Sachrüge aber derart aus der Revisionsbegründungsschrift ergeben, dass das Revisionsgericht nur durch lesen der Begründung feststellen kann, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Verweise auf die Akten, auf Anlagen, das Protokoll etc. sind daher unzulässig laut Meyer-Goßner...

Zumindest habe ich die Stelle im Kommentar so verstanden. Das klang, als müsse wenn man z.B. Fehler rügt die sich aus dem Protokoll ergeben, die entsprechende Protokollpassage im Begründungsschriftsatz wörtlich zitieren.

Dann hätte man aber keine einzige der 3 Rügen prüfen dürfen, weil alle unzulässig und von sich aus prüft das Gericht dann ja nur noch sachliches Recht.

Bin mir sicher, dass man die Verfahrenrügen prüfen musste...aber wie habt ihr das begründet? Bin über die Fundstelle im Meyer Goßner nicht hinweggekommen....


Die Sachruege erhebe ich zulaessig mit dem Satz "Ich ruege die Verletzung materiellen Rechts." Ohne ein weiteres Wort. Siehe 344 II S. 2 StPO. Mach dir einen grossen Kopf draus, die Klausur ist im Teich. Weiter gehts!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#670
13.06.2019, 16:10
(13.06.2019, 16:08)Gast schrieb:  
(13.06.2019, 16:03)Gast schrieb:  Hey NRWler, sagt mal bitte, mit welcher Begründung ihr die 3 Sachrügen geprüft habt? Waren die nicht alle 3 schon unzulässig, weil ein Verstoß gegen §344 II S. 2 StPO vorlag? Weil in Rüge 1 doch auf den Vermerk und die Akten verwiesen wurde, in Rüge 2 (weiß ich nicht mehr) und in Rüge 3 auf das Verhandlungsprotokoll.

Laut Kommentar muss sich die Sachrüge aber derart aus der Revisionsbegründungsschrift ergeben, dass das Revisionsgericht nur durch lesen der Begründung feststellen kann, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Verweise auf die Akten, auf Anlagen, das Protokoll etc. sind daher unzulässig laut Meyer-Goßner...

Zumindest habe ich die Stelle im Kommentar so verstanden. Das klang, als müsse wenn man z.B. Fehler rügt die sich aus dem Protokoll ergeben, die entsprechende Protokollpassage im Begründungsschriftsatz wörtlich zitieren.

Dann hätte man aber keine einzige der 3 Rügen prüfen dürfen, weil alle unzulässig und von sich aus prüft das Gericht dann ja nur noch sachliches Recht.

Bin mir sicher, dass man die Verfahrenrügen prüfen musste...aber wie habt ihr das begründet? Bin über die Fundstelle im Meyer Goßner nicht hinweggekommen....


Die Sachruege erhebe ich zulaessig mit dem Satz "Ich ruege die Verletzung materiellen Rechts." Ohne ein weiteres Wort. Siehe 344 II S. 2 StPO. Mach dir einen grossen Kopf draus, die Klausur ist im Teich. Weiter gehts!


KEINEN grossen Kopf sollst du dir machen natuerlich, nicht einen...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 65 66 67 68 69 ... 102 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus