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Öffrecht
NRWbaldALG
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2025
#1
01.07.2026, 15:25
Hey,
ich schreibe in ca. einem Monat einen Verbesserungsversuch. Bei meinem ersten Versuch ist relativ offensichtlich geworden, dass die öffentlich-rechtlichen Klausuren meine klare Schwäche sind (nicht, dass ich das nicht bereits vorher vermutet hätte LolLolLol ).

Ich persönlich fand es immer relativ schwierig, mich darauf gut vorzubereiten, da im Öffentlichen Recht viel Landesrecht gilt, wodurch Skripte nur bedingt sinnvoll sind. Zudem hatte ich im Öffentlichen Recht leider katastrophale AG-Leiter, und die meisten Probeklausuren, die ich kenne, haben keine guten Lösungsskizzen.

Daher meine Frage: Hat irgendwer Tipps, wie man sich sinnvoll auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren vorbereitet?
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JurisRef
Senior Member
****
Beiträge: 335
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2023
#2
01.07.2026, 20:38
(01.07.2026, 15:25)NRWbaldALG schrieb:  Hey,
ich schreibe in ca. einem Monat einen Verbesserungsversuch. Bei meinem ersten Versuch ist relativ offensichtlich geworden, dass die öffentlich-rechtlichen Klausuren meine klare Schwäche sind (nicht, dass ich das nicht bereits vorher vermutet hätte LolLolLol ).

Ich persönlich fand es immer relativ schwierig, mich darauf gut vorzubereiten, da im Öffentlichen Recht viel Landesrecht gilt, wodurch Skripte nur bedingt sinnvoll sind. Zudem hatte ich im Öffentlichen Recht leider katastrophale AG-Leiter, und die meisten Probeklausuren, die ich kenne, haben keine guten Lösungsskizzen.

Daher meine Frage: Hat irgendwer Tipps, wie man sich sinnvoll auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren vorbereitet?

Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade im ÖffR fürs 2. Examen irgendwas dran kommt im materiellen Recht was man eh nicht gelernt hat und selten die klassischen Landesrechtsthemen aus dem Studium. Ich würde mich darauf konzentrieren das Prozessrecht zu beherrschen, die Formalien lernen und so viele Klausuren wie möglich zu verschiedenen Rechtsgebieten zu lernen. Schulrecht, Ausländerrecht, Waffenrecht etc. Es kann alles mögliche kommen. Wichtig ist, dass du die Klausur ordentlich aufbauen kannst und argumentieren kannst (arbeite mit dem Sachverhalt und dem Gesetz) und auch wenn wir nur Kommentare zu VwVfG und VwGO haben, die natürlich nichts zum WaffG oder was auch immer drin haben, schau dir an, wann du mit den Kommentaren was anfangen kannst, z.B. zum Beamtenrecht oder Schulrecht kannst du in den Kommentaren sehr gut nachschauen, ob ein VA gegeben ist oder nicht und wenn du die Lösung hast, kannst du leichter argumentieren. Und merk dir zu den prozessualen Vorfragen Standardformulierungen für dein Urteil. Man gewinnt schon viel damit, wenn sich die Klausur schon so anhört, dass sie von einem Richter geschrieben wurde :)
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NRWbaldALG
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2025
#3
03.07.2026, 13:02
(01.07.2026, 20:38)JurisRef schrieb:  
(01.07.2026, 15:25)NRWbaldALG schrieb:  Hey,
ich schreibe in ca. einem Monat einen Verbesserungsversuch. Bei meinem ersten Versuch ist relativ offensichtlich geworden, dass die öffentlich-rechtlichen Klausuren meine klare Schwäche sind (nicht, dass ich das nicht bereits vorher vermutet hätte LolLolLol ).

Ich persönlich fand es immer relativ schwierig, mich darauf gut vorzubereiten, da im Öffentlichen Recht viel Landesrecht gilt, wodurch Skripte nur bedingt sinnvoll sind. Zudem hatte ich im Öffentlichen Recht leider katastrophale AG-Leiter, und die meisten Probeklausuren, die ich kenne, haben keine guten Lösungsskizzen.

Daher meine Frage: Hat irgendwer Tipps, wie man sich sinnvoll auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren vorbereitet?

Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade im ÖffR fürs 2. Examen irgendwas dran kommt im materiellen Recht was man eh nicht gelernt hat und selten die klassischen Landesrechtsthemen aus dem Studium. Ich würde mich darauf konzentrieren das Prozessrecht zu beherrschen, die Formalien lernen und so viele Klausuren wie möglich zu verschiedenen Rechtsgebieten zu lernen. Schulrecht, Ausländerrecht, Waffenrecht etc. Es kann alles mögliche kommen. Wichtig ist, dass du die Klausur ordentlich aufbauen kannst und argumentieren kannst (arbeite mit dem Sachverhalt und dem Gesetz) und auch wenn wir nur Kommentare zu VwVfG und VwGO haben, die natürlich nichts zum WaffG oder was auch immer drin haben, schau dir an, wann du mit den Kommentaren was anfangen kannst, z.B. zum Beamtenrecht oder Schulrecht kannst du in den Kommentaren sehr gut nachschauen, ob ein VA gegeben ist oder nicht und wenn du die Lösung hast, kannst du leichter argumentieren. Und merk dir zu den prozessualen Vorfragen Standardformulierungen für dein Urteil. Man gewinnt schon viel damit, wenn sich die Klausur schon so anhört, dass sie von einem Richter geschrieben wurde :)
Vielen Dank auf jeden Fall, ja ich denke einfach möglichst viel Klausuren schreiben und sich aufs Prozessrecht zu konzentrieren, ist wahrscheinlich noch vergleichsweise sinnvoll
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 685
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#4
03.07.2026, 13:16
Prozessuale Kenntnisse ja, insbesonder es auch Eilverfahren blind beherrschen auch in Spezialfällen mit Drittanfechtung oder Konkurrentensituationen (Marktrecht, Beamte usw.). Aufbau sollte alles selbstverständlich sein.

Dann so grundsätzliches. Weniger spezifische Probleme im Waffenrecht, sondern mehr allgemein, was man beim Gefahrenabwehrrecht, wozu ja ganz viel gehört, beachten muss (Prognose maßgeblich, wie man Maßstab bildet, Anscheinsgefahr usw.). Dann auf jeden Fall wissen, dass es so Sondervorschriften wie §§ 40 ff. WaffG gibt, ebenso in anderen Gesetzen. Ich halte das KaiserSkript für recht gut in der Hnsicht einen durch die wichtigsten Gebiete und wichtigsten Vorschriften zu lotsen, insbesondere dass man einmal gehört hat, dass es diese und jene Vorschrift in dem Gebiet gibt, insbesondere wenn es sich um Spezialvorschriften handelt, die bspw. §§ 48 f. VwVfG oder der Generalklausel aus dem Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen könnten. 

Rechtsfolge und Tatbestand sauber trennen. Ermessen richtig erkennen, ggf. die Fälle intendierten Emessens kenne (bspw. Bauaufsichtsrechtliche Verfügungen), Grundrechte unbedingt, Selbstbindung (Art. 3 GG).
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