12.06.2019, 21:30
Alternativ kann man auch für alle Klausuren die Themen vorher ausknobeln und das Ergebnis zum Prüfungsamt mit der Aufforderung übersenden, diese Themen zu bringen. Erfolgt erwartungsgemäß keine Antwort, gilt das Ausgeknobelte analog § 362 HGB als durch Schweigen akzeptiert. Nach Zugang der schriftlichen Ergebnisse erhebt man dann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und beantragt, den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen zu verweisen.
12.06.2019, 22:21
(12.06.2019, 21:30)Helmut Dengeleng schrieb: Alternativ kann man auch für alle Klausuren die Themen vorher ausknobeln und das Ergebnis zum Prüfungsamt mit der Aufforderung übersenden, diese Themen zu bringen. Erfolgt erwartungsgemäß keine Antwort, gilt das Ausgeknobelte analog § 362 HGB als durch Schweigen akzeptiert. Nach Zugang der schriftlichen Ergebnisse erhebt man dann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und beantragt, den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen zu verweisen.
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12.06.2019, 23:06
Ihr seid echt so lustig. So bleibt die Buchse verlaesslich die naechsten jahre trocken. Morgen laeuft Revision. Gang sicher.
13.06.2019, 14:10
(12.06.2019, 23:06)Gast schrieb: Ihr seid echt so lustig. So bleibt die Buchse verlaesslich die naechsten jahre trocken. Morgen laeuft Revision. Gang sicher.
In NRW lief ein Revisionsgutachten aus Sicht des Referendars am OLG. Das Gutachten sollte auch Ausführungen zum weiteren Vorgehen sowie den konkreten Tenor enthalten.
Es wurde die Verfahrens- und die Sachrüge erhoben und in mehreren Anträgen begründet.
13.06.2019, 14:12
Hallo zusammen,
Meint ihr es war heute vertretbar, die Revision der StA und des S zusammen zu prüfen?
Meint ihr es war heute vertretbar, die Revision der StA und des S zusammen zu prüfen?
13.06.2019, 14:17
War mMn gar keine Revision der Sta, sondern nur ein Antrag die Revision des Angeklagten zu verwerfen.
13.06.2019, 14:24
13.06.2019, 14:26
13.06.2019, 14:28
(13.06.2019, 14:12)Gast26 (BW) schrieb: Hallo zusammen,
Meint ihr es war heute vertretbar, die Revision der StA und des S zusammen zu prüfen?
Ich habs zwar getrennt aber in der Begründetheit eig nur kurz en paar Sätze geschrieben.
Ich fand die Klausur heute so furchtbar, hab einfach keine Verfahrensfehler gefunden etc..und auch ansonsten, ich hatte das Gefühl ich hab keine Ahnung was die von mir wollen..
13.06.2019, 14:28
(13.06.2019, 14:26)Gast xy (BW) schrieb:(13.06.2019, 14:17)Nrwjuni schrieb: War mMn gar keine Revision der Sta, sondern nur ein Antrag die Revision des Angeklagten zu verwerfen.Wir hatten ne komplett andere Klausur so wie ich das sehe. Revision aus Sicht des RA mit Revision der StA, man musste beide prüfen..
Ah Verzeihung!