Heute, 10:28
(Gestern, 19:26)Praktiker schrieb:(Gestern, 15:22)NRW556 schrieb:(Gestern, 14:30)Egal_ schrieb: Es ist eigentlich ganz einfach:
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Richter sind idR Beamte und demnach nach 33 GG zu messen. Einerseits Bestenauslese, andererseits die dienstliche Wohlverhaltenspflicht. Die Reputation der Justiz steht auf dem Spiel. Deshalb hat ein Richter sich weniger zu erlauben in dieser Hinsicht, als ein Autoschlosser.
Es sind die hohen Ansprüche, die man an die Beamten stellen sollte ( in einem besseren Deutschland jedenfalls )
Richter sind in der Regel keine Beamten. Und die persönliche Eignung ist kein Gegensatz zur Bestenauslese, sondern ein Aspekt von ihr. Nur weil es ein Juraforum ist (oder in einem besseren Deutschland sein könnte)...
Auch im Disziplinarrecht gibt es natürlich so etwas wie Verhältnismäßigkeit. Es kommt also auch für Beamte und Richter auf den Einzelfall an. Außer bei Vorsatztat über ein Jahr... Und im Übrigen ist im konkreten Fall ja gerade oft umstritten, ob jemand angefasst hat und ob es einvernehmlich war (so ja auch im Ausgangsfall).
Die „ einerseits - andererseits“ - Konstruktion ist hier als rhetorische Gegenüberstellung zu sehen um dem Argument Struktur zu geben.
Bestenauslese und Wohlverhaltenspflicht gelten gleichzeitig und kumulativ.
Der Widerspruch, den ich meine erkannt zu haben, ist folgender : Wenn man einerseits die fachlich, persönlich und charakterlich Besten ausliest, sollte man auch andere, logischerweise höhere Maßstäbe an die Besten ansetzen.
Keine besonderen Maßstäbe an Richter - These
Tatsächlich weitergehende anspruchsvolle Maßstäbe - Antithese
In einem besseren Deutschland existiert Mehrdimensionalität auch in Juraforen
Heute, 10:53
(09.06.2026, 23:14)Praktiker schrieb: Also ich wundere mich schon, bin allerdings ein Mann und sehe vielleicht manches nicht.
Noch mehr wundere ich mich allerdings, wie man als Journalist über solches Thema die Geschädigte wie folgt beschreiben kann: "die langen braunen Haare in einen hohen Pferdeschwanz gefasst, flache Schuhe, schwarze Stoffhose, weißes kurzärmeliges Twinset, unauffällige kleine Ohrringe, ein schlichtes Armbändchen über der goldenen Uhr mit schwarzem Lederband – professionell und adrett." Was ist denn das??? Korrektur: Der Journalist ist Journalistin. Na dann.
Das stört mich auch wahnsinnig. Klingt eher wie ein Zeitungsartikel aus den 50ern...
Vor 11 Stunden
"Rehbraune Augen" fehlt auf jeden Fall noch...
Vor 10 Stunden
(Heute, 10:28)NRW556 schrieb:(Gestern, 19:26)Praktiker schrieb:(Gestern, 15:22)NRW556 schrieb:(Gestern, 14:30)Egal_ schrieb: Es ist eigentlich ganz einfach:
Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.
Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.
Richter sind idR Beamte und demnach nach 33 GG zu messen. Einerseits Bestenauslese, andererseits die dienstliche Wohlverhaltenspflicht. Die Reputation der Justiz steht auf dem Spiel. Deshalb hat ein Richter sich weniger zu erlauben in dieser Hinsicht, als ein Autoschlosser.
Es sind die hohen Ansprüche, die man an die Beamten stellen sollte ( in einem besseren Deutschland jedenfalls )
Richter sind in der Regel keine Beamten. Und die persönliche Eignung ist kein Gegensatz zur Bestenauslese, sondern ein Aspekt von ihr. Nur weil es ein Juraforum ist (oder in einem besseren Deutschland sein könnte)...
Auch im Disziplinarrecht gibt es natürlich so etwas wie Verhältnismäßigkeit. Es kommt also auch für Beamte und Richter auf den Einzelfall an. Außer bei Vorsatztat über ein Jahr... Und im Übrigen ist im konkreten Fall ja gerade oft umstritten, ob jemand angefasst hat und ob es einvernehmlich war (so ja auch im Ausgangsfall).
Die „ einerseits - andererseits“ - Konstruktion ist hier als rhetorische Gegenüberstellung zu sehen um dem Argument Struktur zu geben.
Bestenauslese und Wohlverhaltenspflicht gelten gleichzeitig und kumulativ.
Der Widerspruch, den ich meine erkannt zu haben, ist folgender : Wenn man einerseits die fachlich, persönlich und charakterlich Besten ausliest, sollte man auch andere, logischerweise höhere Maßstäbe an die Besten ansetzen.
Keine besonderen Maßstäbe an Richter - These
Tatsächlich weitergehende anspruchsvolle Maßstäbe - Antithese
In einem besseren Deutschland existiert Mehrdimensionalität auch in Juraforen
bei Übergriffigkeit finde ich aber, dass alle den gleichen Maßstäben unterliegen. Für das Opfer ist egal, ob es ein Richter oder Maurer war - meine These ;)









