29.05.2026, 09:17
Hallo liebe Community,
Kann mir hier jemand einen sehr guten Rechtsanwalt empfehlen, um meine Prüfungsbewertung im zweiten Staatsexamen anzufechten?
Wie das Verfahren im Einzelnen abzulaufen hat, weiß ich leider auch nicht. Werden einzelne Bewertungen/ Korrekturen für einzelne Klausuren angefochten oder die Gesamtnote an sich oder konkrete Einzelnoten einzelner Korrektoren oder oder…
Ich bin für jede Hilfe dankbar.. Mein Ziel ist es, von 7,3 Punkten auf 7,7 Punkte zu gelangen..
Das Examen habe ich in Hessen gemacht.
Danke im Voraus für jeden Beitrag!!
Kann mir hier jemand einen sehr guten Rechtsanwalt empfehlen, um meine Prüfungsbewertung im zweiten Staatsexamen anzufechten?
Wie das Verfahren im Einzelnen abzulaufen hat, weiß ich leider auch nicht. Werden einzelne Bewertungen/ Korrekturen für einzelne Klausuren angefochten oder die Gesamtnote an sich oder konkrete Einzelnoten einzelner Korrektoren oder oder…
Ich bin für jede Hilfe dankbar.. Mein Ziel ist es, von 7,3 Punkten auf 7,7 Punkte zu gelangen..
Das Examen habe ich in Hessen gemacht.
Danke im Voraus für jeden Beitrag!!
29.05.2026, 11:26
Ich habe mit ihm selbst keine Erfahrung gemacht, aber die Kanzlei Müller&Müller aus Münster bietet Prüfungsanfechtungen an. Sie selbst sind auch Repetitoren fürs 1. und 2. Examen, das könnte vielleicht nützlich sein. Als ÖR Repetitor fürs 1. Examen fand ich sie ganz gut.
29.05.2026, 11:32
Die Gesamtnote ist bekanntlich eine Berechnung. Du müsstest Fehler in der Bewertung der Klausur durch den Korrektor finden. Die fachliche Bewertung ist grundsätzlich voll überprüfbar. Allerdings führt dies nicht automatisch dazu, dass sich die Gesamtbewertung verändern muss. Denn hinsichtlich der Gesamtbewertung kann und sollen auch andere Aspekte wie Sprache, Gesamteindruck usw. einbezogen und dazu gewichtet werden. Diese Gewichtung nimmt der Korrektor/Prüfer selbst vor, insofern besteht dann der nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum des Prüfers.
In jedem Fall wird das Prüfungsamt einen Widerspruch nebst Begründung an den jeweiligen Korrektor weiterleiten zur Stellungnahme. Sodann wird er erklären müssen, ob er unter Berücksichtigung der Widerspruchsbegründung an seiner Bewertung festhält.
In jedem Fall wird das Prüfungsamt einen Widerspruch nebst Begründung an den jeweiligen Korrektor weiterleiten zur Stellungnahme. Sodann wird er erklären müssen, ob er unter Berücksichtigung der Widerspruchsbegründung an seiner Bewertung festhält.
29.05.2026, 20:04
Ich selbst habe zwei Mal Widerspruchsverfahren durchgeführt.
(erstes und zweites StEx). Ich bin auch selbst Korrekturassistentin an der Uni.
Die Erfolgsaussichten sind allerdings nicht immer besonders hoch.
Widersprüche können auch nur gegen einzelne Klausuren eingereicht werden.
Und übrigens: Korrektoren erkennen Textbausteine sofort. Dann hat es weniger Aussicht auf Erfolg.
(erstes und zweites StEx). Ich bin auch selbst Korrekturassistentin an der Uni.
Die Erfolgsaussichten sind allerdings nicht immer besonders hoch.
Widersprüche können auch nur gegen einzelne Klausuren eingereicht werden.
Und übrigens: Korrektoren erkennen Textbausteine sofort. Dann hat es weniger Aussicht auf Erfolg.
Gestern, 11:53
Habe zwar nur Erfahrung mit Widersprüchen gegen das erste Examen, aber beim zweiten sollte das Verfahren grundsätzlich gleich laufen.
Bevor du nen Anwalt beauftragst, solltest du auf jeden Fall erstmal per Art. 15 DSGVO eine kostenfreie elektronische Kopie deiner Bewertungen anfordern und selbst prüfen, ob sich mögliche Angriffspunkte ergeben.
- Du legst Widerspruch/Klage gegen dein Zeugnis ein. In der Begründung musst du angeben, welche Einzelkorrekturen (jeweils Erst- oder Zweitkorrektur) du für fehlerhaft hältst.
- Du musst im Einzelnen begründen, wo die Korrektoren Bewertungsfehler gemacht haben. Klassiker sind "Vertretbares als falsch gewertet" und "Teil der Lösung übersehen/nicht bewertet". Details kannst du in der prüfungsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung nachlesen.
- Die Erfolgsaussichten hängen in erster Linie davon ab, ob tatsächlich greifbare Bewertungsfehler vorliegen. Mit einem allgemeinen Einwand á la "Die Klausur war schwer, deswegen bitte nettere Bewertung" wirst du kaum jemanden überzeugen. Mit einem "Meine Ansicht steht aber so im Staudinger" schon eher.
- Die Kosten hängen davon ab, wie viele Einzelbewertungen du anfichst und wie erfolgreich du bist. In Hessen waren es 65 € pro erfolglos angefochtener Bewertung, fürs zweite Examen wird es mehr sein.
Bevor du nen Anwalt beauftragst, solltest du auf jeden Fall erstmal per Art. 15 DSGVO eine kostenfreie elektronische Kopie deiner Bewertungen anfordern und selbst prüfen, ob sich mögliche Angriffspunkte ergeben.








