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  5. Klausuren Juni 2019
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Klausuren Juni 2019
Gast
Unregistered
 
#581
12.06.2019, 10:16
(12.06.2019, 10:10)Raser schrieb:  Also doch noch einmal zum vermeintlichen Mord in der gestrigen Klausur. Mal praktisch gedacht: Die Beschuldigten wurden ja vorläufig festgenommen und dann wieder frei gelassen. Wenn wirklich Mord oder Totschlag auch nur im Entferntesten im Raum stünden, lässt man doch arbeitslose Beschuldigte nicht wieder laufen sondern ordnet U-Haft an, oder ?


So habe ich es gemacht
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Gast333
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#582
12.06.2019, 10:18
Das wundert mich auch  :sleepy: in NRW war der Fahrer allerdings nicht arbeitslos. Zu dem anderen gab es super wenig Infos da der nicht zu der Beschuldigten Vernehmung erschienen war. Konnte in der Anklageschrift bei ihm nur Name, Geburtsdatum und Adresse aufnehmen. Job, Staatsangehörigkeit und Familienstand stand nirgends. Oder hab ich was übersehen?
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NRWRefi
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#583
12.06.2019, 10:21
(12.06.2019, 10:18)Gast333 schrieb:  Das wundert mich auch  :sleepy: in NRW war der Fahrer allerdings nicht arbeitslos. Zu dem anderen gab es super wenig Infos da der nicht zu der Beschuldigten Vernehmung erschienen war. Konnte in der Anklageschrift bei ihm nur Name, Geburtsdatum und Adresse aufnehmen. Job, Staatsangehörigkeit und Familienstand stand nirgends. Oder hab ich was übersehen?


Nein, Familienstand und Staatsangehörigkeit des Beifahrers habe ich auch nirgends gefunden.
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Gast xy (BW)
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#584
12.06.2019, 10:25
Also ich muss sagen mich verunsichert diese ganze Diskussion sehr. Ich habe selbst bei § 315c den Gefährdungsvorsatz abgelehnt und nur da ein bisschen rumdiskutiert ob Vorsatz oder nicht. Tötungsdelikte hab ich nichmal angesprochen, weil ein Tötungsvorsatz für mich so weit weg war. Falls das wirklich gewollt war, dann gute Nacht...
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Nrwjuni
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#585
12.06.2019, 10:26
Ok letzter Senf zur NRW Klausur.

Gegen eine Prüfung von Mord /Totschlag sprach eindeutig, dass keinerlei Angaben zum Vorsatz im Sachverhalt enthalten waren, dass der Beschuldigte "nur" mit 80 fuhr, dass er "Panik" hatte, dass ihm in der Vernehmung alles so leid tat, dass die beiden nicht in U-Haft genommen wurden, dass er erst über die rote Ampel fuhr, dann in eine Straße einbog und dann einen anderen PKW überholen wollte und wegen unkontroillierten Schleuderns in Folge des Unfalls den Fußgänger überfahren hat. Der ganze Sachverhalt war einfach nicht darauf ausgelegt. 

Hoffe, dass es in der Revision (Urteil) morgen nicht auch wieder um Straßenverkehrsdelikte geht..
Andererseits ist man dafür jetzt natürlich sensibilisiert :D
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Gasttt
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#586
12.06.2019, 10:28
(12.06.2019, 09:04)Ralle23 schrieb:  
(12.06.2019, 07:32)Gasttttt schrieb:  
(12.06.2019, 00:46)Ralle23 schrieb:  Noch ein Nachwort zum Umfang: Die Klausuren sind ersichtlich auf Schwerpunkte angelegt und dienen nicht dazu, zu jedem Quatsch einen Roman zu entwerfen. Wer sich mit Unproblematischem aufhält, wird zwangsläufig nicht fertig. 

Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam  :P


Ach was, sag bloß. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das auf Schwerpunktsetzung hinausgehen sollte...
Der Witz ist nur leider, dass es zu viele Schwerpunkte gab. Und nein, ich bin niemand der sonst im Jura jammert. Auch nicht, was die Noten betrifft. Aber das ging einfach rein vernünftig nicht gestern. Hast du überhaupt mitgeschrieben?


Diese Klausur nicht, aber ich habe sowas auch schon gemacht. Daher ist mir auch das Phänomen nicht unbekannt, dass stets die eigenen Durchgänge die schwierigsten Klausuren enthalten. Gleichwohl wette ich eine Kiste Pils, dass mindestens eine/r die Klausur vernünftig geschafft hat, und damit wäre bewiesen, dass dies gerade nicht unmöglich war. Hält jemand dagegen, wenn ich das Risiko eines non liquet trage?  :D

Hast du keine Freunde? :D (Gürteltiere zählen nicht!)
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Gast1727NRW
Unregistered
 
#587
12.06.2019, 10:35
(12.06.2019, 10:25)Gast xy (BW) schrieb:  Also ich muss sagen mich verunsichert diese ganze Diskussion sehr. Ich habe selbst bei § 315c den Gefährdungsvorsatz abgelehnt und nur da ein bisschen rumdiskutiert ob Vorsatz oder nicht. Tötungsdelikte hab ich nichmal angesprochen, weil ein Tötungsvorsatz für mich so weit weg war. Falls das wirklich gewollt war, dann gute Nacht...

Mich verunsichert das auch sehr ? 
Und habe bei 315c auch den Gefährdungsvorsatz verneint.
Mal abwarten wir sehen dann ja erst bei der Einsichtnahme was die Prüfungsämter letztendlich wollten ?
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Gast1727NRW
Unregistered
 
#588
12.06.2019, 10:36
Äh die Fragezeichen sollten da nicht hin. Da waren Smileys die irgendwie nicht erkannt wurden.
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Gast
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#589
12.06.2019, 11:13
Wäre nett, wenn die Leute, die nicht mitschreiben, sich so unnötige Kommentare sparen würden. Man muss sich den SV erstmal erarbeiten und es nicht immer alles direkt ersichtlich. Letzte Woche der Kommentar bzgl der zhg Klausur ging auch gar nicht. Als wenn man vorher wüsste, was kommt und „nur“ 80 Seiten im Kaiser Skript gemacht hätte. Zumal das kaiserskript erst zu empfehlen ist, wenn man von zhg schon einen Plan hat. Was möchtet ihr mit solche bei
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GastNRW678
Unregistered
 
#590
12.06.2019, 11:34
Fand ich auch unmöglich. Ja wir in NRW wissen zwar das ZVR läuft. Und ich habe mich gut darauf vorbereitet besser als durch das reine lesen von 80 Seiten Kaiser Skript  :@ und trotzdem habe ich Sachen übersehen. 

Ich weiß nicht ob die Leute die so was schreiben denken sie wären unfehlbar. Die fiesesten Kommentare scheinen echt von Leuten zu kommen die gar nicht mitschreiben.
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