12.06.2019, 08:51
Oh man für mich war ein Tötungsvorsatz so abwegig das ich das noch nicht mal angesprochen habe :( habe nur lang und breit bei 223, 224, 226 den Vorsatz verneint. Ansonsten nur die ganzen Verkehrsdelikte, 229 und 142 usw angesprochenen und bejaht.
Jetzt ändere ich mich zu tode das ist ja echt eindeutig unser Fall.
Jetzt ändere ich mich zu tode das ist ja echt eindeutig unser Fall.
12.06.2019, 09:04
(12.06.2019, 08:47)GJPAAAH(BE) schrieb:(12.06.2019, 08:32)Gast schrieb: Es ging um den zweiten Berliner Raser Fall. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher KV. Hat jemand das Original Urtril?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...essigkeit/
In dem Fall ist der Typ aber sehenden Auges über eine rote Ampel gefahren und hat genau da die zwei Passanten mitgenommen.
Bei uns stand, er fuhr über rot, wich einem Linksabbieger aus, das Auto touchierte mE was und dann „wurde die Bewegungsenergie“ des Fahrzeugs umgelenkt, das Herumschleudern sei unkontrollierbar gewesen.
Ist er bei uns doch auch mit 80/km/h über Rot in die Straße.
12.06.2019, 09:04
(12.06.2019, 08:51)Gast1727NRW schrieb: Oh man für mich war ein Tötungsvorsatz so abwegig das ich das noch nicht mal angesprochen habe :( habe nur lang und breit bei 223, 224, 226 den Vorsatz verneint. Ansonsten nur die ganzen Verkehrsdelikte, 229 und 142 usw angesprochenen und bejaht.
Jetzt ändere ich mich zu tode das ist ja echt eindeutig unser Fall.
Ich finde nicht, dass das so eindeutig der Fall war. Hier ist er zwar mit 80 über die Kreuzung, hat dann aber auf 50 gebremst, damit er "sicher" an dem anderen Auto vorbeifahren kann, ihm war hier gerade nichts egal.
Dann hat er versehentlich das Auto touchiert und das Opfer "mitgenommen" mit Tempo 50.
Außerdem war er in totaler Panik und wusste nicht wie gefährlich alles war.
Es ging ihm nicht um Flucht um jeden Preis.
MMn kann man hier wirklich keinen Vorsatz konstruieren.
Vielleicht war es anzusprechen, aber als Schwerpunkt?
12.06.2019, 09:04
(12.06.2019, 07:32)Gasttttt schrieb:(12.06.2019, 00:46)Ralle23 schrieb: Noch ein Nachwort zum Umfang: Die Klausuren sind ersichtlich auf Schwerpunkte angelegt und dienen nicht dazu, zu jedem Quatsch einen Roman zu entwerfen. Wer sich mit Unproblematischem aufhält, wird zwangsläufig nicht fertig.
Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam :P
Ach was, sag bloß. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das auf Schwerpunktsetzung hinausgehen sollte...
Der Witz ist nur leider, dass es zu viele Schwerpunkte gab. Und nein, ich bin niemand der sonst im Jura jammert. Auch nicht, was die Noten betrifft. Aber das ging einfach rein vernünftig nicht gestern. Hast du überhaupt mitgeschrieben?
Diese Klausur nicht, aber ich habe sowas auch schon gemacht. Daher ist mir auch das Phänomen nicht unbekannt, dass stets die eigenen Durchgänge die schwierigsten Klausuren enthalten. Gleichwohl wette ich eine Kiste Pils, dass mindestens eine/r die Klausur vernünftig geschafft hat, und damit wäre bewiesen, dass dies gerade nicht unmöglich war. Hält jemand dagegen, wenn ich das Risiko eines non liquet trage? :D
12.06.2019, 09:09
(12.06.2019, 09:04)Gast schrieb:(12.06.2019, 08:47)GJPAAAH(BE) schrieb:(12.06.2019, 08:32)Gast schrieb: Es ging um den zweiten Berliner Raser Fall. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher KV. Hat jemand das Original Urtril?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...essigkeit/
In dem Fall ist der Typ aber sehenden Auges über eine rote Ampel gefahren und hat genau da die zwei Passanten mitgenommen.
Bei uns stand, er fuhr über rot, wich einem Linksabbieger aus, das Auto touchierte mE was und dann „wurde die Bewegungsenergie“ des Fahrzeugs umgelenkt, das Herumschleudern sei unkontrollierbar gewesen.
Ist er bei uns doch auch mit 80/km/h über Rot in die Straße.
Ich seh das wie NRWler1: Wenn du versuchst zu bremsen, ist es kein Tötungsvorsatz. Siehe Bremer Raser Alperen T.
Bezüglich des Fußgängers seh ich keinen Vorsatz - hatte er den überhaupt wahrgenommen? Oder nimmst du einen Tötungsvorsatz hinsichtlich des Passanten an, den mehr auf seiner Strecke begegnet? - bzw keine taugliche Tathandlung, da hatte er im Pkw schon nicht mehr unter Kontrolle. Hab ich aber alles nicht geschrieben. Nicht gesehen.
12.06.2019, 09:11
Ja, danke, Autokorrektur ::D
„Hinsichtlich jedes Passanten Tötungsvorsatz“ meinte ich.
Und den Pkw, nicht im.
„Hinsichtlich jedes Passanten Tötungsvorsatz“ meinte ich.
Und den Pkw, nicht im.
12.06.2019, 09:52
Schluss jetzt mit dieser Horrorklausur....
Es wäre lieber an der Zeit für konstruktive Tipps für morgen bzw. ÖffR allgemein.
Berlin sicherlich Revision, davon gehe ich mal 99% aus.
Es wäre lieber an der Zeit für konstruktive Tipps für morgen bzw. ÖffR allgemein.
Berlin sicherlich Revision, davon gehe ich mal 99% aus.
12.06.2019, 09:57
12.06.2019, 10:09
Da dieser Durchgang ja offenbar vor allem darauf ausgelegt ist, die Prüflinge zu überfordern... und in NRW auch eine Urteilsklausur möglich ist... Wie wäre es da zumindest für NRW mit einem Revisionsbeschluss des Gerichts? :P
Nein... Ich hoffe einfach mal, dass wir morgen eine "normale", aber wahrscheinlich vollgestopfte Revision bekommen werden.
Nein... Ich hoffe einfach mal, dass wir morgen eine "normale", aber wahrscheinlich vollgestopfte Revision bekommen werden.
12.06.2019, 10:10
Also doch noch einmal zum vermeintlichen Mord in der gestrigen Klausur. Mal praktisch gedacht: Die Beschuldigten wurden ja vorläufig festgenommen und dann wieder frei gelassen. Wenn wirklich Mord oder Totschlag auch nur im Entferntesten im Raum stünden, lässt man doch arbeitslose Beschuldigte nicht wieder laufen sondern ordnet U-Haft an, oder ?