07.05.2026, 12:33
Hallo an die Gemeinde,
ich habe glücklicherweise eine Stelle als Richter auf Probe bekommen und bin auch wunschgemäß in einer Strafkammer gelandet. Mich würde die Praxis der Abordnung in der Probezeit interessieren, da es nach Gesetzeslage ja auch möglich ist, dass ich in dieser Zeit in einem Zivildezernat lande, was ich nicht so toll fände.
Wie oft kommt denn so etwas vor und könnte einem das auch bei der Staatsanwaltschaft passieren?
ich habe glücklicherweise eine Stelle als Richter auf Probe bekommen und bin auch wunschgemäß in einer Strafkammer gelandet. Mich würde die Praxis der Abordnung in der Probezeit interessieren, da es nach Gesetzeslage ja auch möglich ist, dass ich in dieser Zeit in einem Zivildezernat lande, was ich nicht so toll fände.
Wie oft kommt denn so etwas vor und könnte einem das auch bei der Staatsanwaltschaft passieren?
07.05.2026, 13:33
Alleine in meiner Zeit als Rechtsreferendar habe ich einige Wechsel mitbekommen. Auch Strafrichter zum Zivilrichter und umgekehrt. Ob du betroffen sein wirst, kann dir am Ende niemand wirklich sagen, weil es vom Bedarf der Personalplanung abhängt.
Edit: Abordnung zu Wechsel angepasst (bin nicht so sehr im Richterrecht unterwegs)
Edit: Abordnung zu Wechsel angepasst (bin nicht so sehr im Richterrecht unterwegs)
08.05.2026, 14:34
Dankeschön^^
Dann hoffe ich mal auf das beste.
Dann hoffe ich mal auf das beste.
08.05.2026, 14:39
Seit wann ist der Wechsel vom Straf- zum Zivilrecht eine Abordnung? Es ist in der Regel eine Frage des GVP und unterliegt damit der Regelung durch das Präsidium § 21e GVG. Bei der Verteilung der Geschäfte wird in der Regel versucht auf die Wünsche der Richter Rücksicht zu nehmen, wobei am Ende natürlich trotzdem alles verteilt werden muss und im Zweifel am Ende die Wünsche der Planrichter vorrangig berücksichtigt werden.
08.05.2026, 16:51
Technisch ist das eine "Umsetzung" 
Alles Weitere kann man sagen, wenn Du noch das Bundesland mitteilst.

Alles Weitere kann man sagen, wenn Du noch das Bundesland mitteilst.
08.05.2026, 19:45
Vor 8 Stunden
In Thüringen war ein Wechsel nach 15 oder 18 Monaten war mal vorgesehen, dh. nach der 2. bzw. 3 Beurteilung. Lese da auf der Seite vom Ministerium aktuell nichts mehr. Erfahrungsgemäß wechseln aber die meisten mal nach dieser Zeit. Das kann alles sein, innerhalb des Gerichts, von LG zu AG, vom Gericht zur StA. Man soll ja in dieser Zeit auch erprobt werden und zeigen, dass man mit allem umgehen kann. Dass man dann auch mal Dinge machen muss, die einem nicht zusagen, passiert da zwangsläufig, grade am AG. Spätestens bei der Ernennung schaut man aber eh nochmal drüber.



