11.06.2019, 22:19
@Gast 23 #550
In Berlin war die Anklage zu schreiben, das umfasst auch das Konkretum. Und bei diesem Verkehrskram find ich das fisselig mit Ort und BAK und Pkw-Bezeichnungen und Werten und Schäden usw.
In Berlin war die Anklage zu schreiben, das umfasst auch das Konkretum. Und bei diesem Verkehrskram find ich das fisselig mit Ort und BAK und Pkw-Bezeichnungen und Werten und Schäden usw.
11.06.2019, 22:19
11.06.2019, 22:22
(11.06.2019, 22:19)Newbie schrieb:(11.06.2019, 22:13)Nrw........h schrieb: Konkretum war nicht erlassen. Nur SV im Gutachten.Dumme Frage aber was ist denn mit SV im Gutachten gemeint?
Also so wie ich das verstanden habe war zumindest in Bawü der konkrete Anklagesatz erlassen. Stand doch iwie sowas wie die "Sachverhaltsschilderung im Anklagesatz" sei erlassen drin..
11.06.2019, 22:24
(11.06.2019, 22:19)Newbie schrieb:(11.06.2019, 22:13)Nrw........h schrieb: Konkretum war nicht erlassen. Nur SV im Gutachten.Dumme Frage aber was ist denn mit SV im Gutachten gemeint?
Diesen Fehler hatte ich mal in der Probeklausur gemacht. Habe ich bei Konkretum -erlassen- geschrieben. Es geht aber darum, dass du bevor du die Normen prüfst, nicht nochmal zusammenfassen musst was passiert ist. Das tust du bei Konkretum nachdem du alles schön aussortiert hast was für die Anklage wichtig war. Beim RA-Gutachten schreibst du ja meistens auch nicht was der SV ist, weil der meistens erlassen ist.
11.06.2019, 22:31
Bei uns war das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklage erlassen. Und die Personalien und die Beweismittelaufstellung.
11.06.2019, 22:34
(11.06.2019, 22:22)Gast xy (BW) schrieb:(11.06.2019, 22:19)Newbie schrieb:(11.06.2019, 22:13)Nrw........h schrieb: Konkretum war nicht erlassen. Nur SV im Gutachten.Dumme Frage aber was ist denn mit SV im Gutachten gemeint?
Also so wie ich das verstanden habe war zumindest in Bawü der konkrete Anklagesatz erlassen. Stand doch iwie sowas wie die "Sachverhaltsschilderung im Anklagesatz" sei erlassen drin..
So hab ich das auch verstanden, ich habe das Konkretum weggelassen
11.06.2019, 22:43
(11.06.2019, 21:16)GJPAAAH(BE) schrieb:(11.06.2019, 20:59)Gast123 schrieb:(11.06.2019, 19:59)Gast schrieb:(11.06.2019, 19:50)Gast123 schrieb: Ich meine weil wir in BW nicht rückrechnen mussten. Oder mussten wir das für die Handtaschensache? Weiß nicht mehr wann was zeitlich war
Haben doch bei der Handtasche noch nichts getrunken...
Sondern erst mit den 100€ aus der Tasche "gesoffen"
Puh...gut.. rekonstruiere die Klausur schon den ganzen Nachmittag...und die Fehler die ich gemacht habe. So dumme Fehler. Weil ich so schnell alle Delilte geprüft habe, hab ich KV bejaht....einfach richtig dumm
Bist nicht allein. Allein die Konkurrenzen, die ich im Gutachten komplett verpeilt und dann in der Anklage rotzenfalsch geschrieben habe...
Überhaupt! Normalerweise kann ich das sogar, aber diese Klausur war einfach ihrerseits wie ein nicht enden wollender Unfall...
Ich bin nicht mal eine Sekunde lang zu diesen blöden BZR-Auszügen gekommen.
Ich versuch es jetzt auch abzuhaken, aber es ärgert mich echt! Was soll das für eine Abschlussprüfung sein!?
Das ist das Problem. Wir können das alle besser. Was sollte der Sinn heute sein? Möglichst alles oberflächlich ansprechen und Leichtsinnsfehler machen, weil man den Überblick über den überfrachteten Sachverhalt verliert. Anstatt gute und saubere Argumentation und juristisches Handwerkszeig zu prüfen.
Musste im Unfall-TK fast alles im Urteilsstil schreiben und könnt mich schlagen, dass ich damit nicht angefangen habe.
Die wollen wohl testen wer für die StA geeignet ist und möglichst viele Akten im Akkord abarbeiten kann. Qualität ist fraglich
11.06.2019, 22:44
Das Konkretum ist in NRW immer erlassen.
11.06.2019, 22:48
11.06.2019, 22:52