Gestern, 17:26
Ich fand das heute die erste machbare Klausur. Einziehungsklage ist natürlich nicht so dankbar, wenn man die Voraussetzungen nicht mehr 100% auf dem Schirm hat und Gesetz und Kommentar natürlich null helfen… Ich habe auch wirklich nur die Beweiswürdigung hinsichtlich des vorliegens des Mangels bei Gefahrübergang als materielles Problem gesehen. Ich habe am Ende gesagt, dass der Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag, da selbst verursacht durch Einbau des Chips und deshalb die Forderung nicht besteht und dann die Klage voll abgewiesen.
Was denkt ihr was morgen kommt? Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht? Das mit der Beweiswürdigung war wirklich ein Volltreffer also gib gerne nochmal nen Tipp ab 😂
Was denkt ihr was morgen kommt? Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht? Das mit der Beweiswürdigung war wirklich ein Volltreffer also gib gerne nochmal nen Tipp ab 😂
Gestern, 17:31
Da die letzten zwei Klausuren Wirtschaftsrecht waren und damit dieses Jahr noch kein Arbeitsrecht gelaufen ist, tippe ich auf Arbeitsrecht. Im Hinblick auf diesen Durchgang könnte ich mir aber auch etwas exotisches wie Geschmacksmusterrecht vorstellen 😂😂😂
Gestern, 17:41
Wisst ihr ob morgen Safe Anwalt kommt, weil heute Urteil war?
Gestern, 17:43
Bei mir waren die Aussagen ergiebig. Habe es dann Stück für Stück aufgebaut im Rahmen von 477 und der Klage voll stattgegeben. Da war ja noch das kleine Problem das der Schuldner Minderung erklärt hat vor Fristablauf. War dann unproblematisch da Frist wegen endgültiger Leistungsverweigerung des Drittschuldners entbehrlich
Die allgemeinen Probleme in der Einziehungsklage waren sehr dankbar. Etwas knifflig die Unzuständigkeit des Vollstreckungsgerichts wegen 23 ZPO.
War aber intensiv von der Zeit her heute…
Die allgemeinen Probleme in der Einziehungsklage waren sehr dankbar. Etwas knifflig die Unzuständigkeit des Vollstreckungsgerichts wegen 23 ZPO.
War aber intensiv von der Zeit her heute…
Gestern, 18:02
Habe mich trotz Volltreffers geärgert nach der Klausur, weil mit solch einer Beweiswürdigung mit 5 Beweismitteln konnte ja auch niemand rechnen.
Habe den Getriebeschaden iE auch auf den Chip geschoben, insbesondere weil der Mitfahrer vor Einbau keine Geräusche gehört hatte und danach schon welche, während gleichzeitig ausgeschlossen werden konnte, dass die Geräusche von den porösen Kabeln kommen.
Ich habe es leider null hinbekommen, das ganze in das formelle Korsett einer richtigen Beweiswürdigung zu zwingen, einfach auch zeitlich bedingt. Bei mir lief das alles grob unter dem Tatbestandsmerkmal "lag ein Mangel bei Gefahrübergang vor". Entsprechend konnte man auch nicht 4-5 Beweismittel gleichzeitig auf Ergiebigkeit oder so abklopfen. Hoffe sehr, dass das nicht zu sehr zu Abzügen führt, wenn man im Endeffekt nur einen Besinnungsaufsatz geschrieben hat, welches Ergebnis nach der Beweisaufnahme logisch möglich ist.
Weil wie ihr schon geschrieben habt: andere Probleme gab es ja nicht wirklich...
Ist halt schade, weil es gefühlt mit nur wenig "mehr" auch mal eine sehr gute Klausur hätte sein können.
Wüsste auch gerne was morgen kommt, Arbeitsrecht mag ich ja so gar nicht...
Habe den Getriebeschaden iE auch auf den Chip geschoben, insbesondere weil der Mitfahrer vor Einbau keine Geräusche gehört hatte und danach schon welche, während gleichzeitig ausgeschlossen werden konnte, dass die Geräusche von den porösen Kabeln kommen.
Ich habe es leider null hinbekommen, das ganze in das formelle Korsett einer richtigen Beweiswürdigung zu zwingen, einfach auch zeitlich bedingt. Bei mir lief das alles grob unter dem Tatbestandsmerkmal "lag ein Mangel bei Gefahrübergang vor". Entsprechend konnte man auch nicht 4-5 Beweismittel gleichzeitig auf Ergiebigkeit oder so abklopfen. Hoffe sehr, dass das nicht zu sehr zu Abzügen führt, wenn man im Endeffekt nur einen Besinnungsaufsatz geschrieben hat, welches Ergebnis nach der Beweisaufnahme logisch möglich ist.
Weil wie ihr schon geschrieben habt: andere Probleme gab es ja nicht wirklich...
Ist halt schade, weil es gefühlt mit nur wenig "mehr" auch mal eine sehr gute Klausur hätte sein können.
Wüsste auch gerne was morgen kommt, Arbeitsrecht mag ich ja so gar nicht...
Gestern, 18:05
Ach ja, und die Beweislastumkehr fand ich auch ganz schwierig. Da waren echt tausend Sachen angelegt: einerseits, ob er den Mangel rechtzeitig geltend gemacht hat, die Beschaffenheitsvereinbarung, Ausschluss wegen Gebrauchsgut/Verschleißteil...
Gleichzeitig war es je nach Beweiswürdigung ja gar keine Entscheidung nach Beweislast??
Gleichzeitig war es je nach Beweiswürdigung ja gar keine Entscheidung nach Beweislast??
Gestern, 18:12
Gestern, 18:19
@Schneckchen wie meinst du das? Beweislast hatte erst der Schuldner für die Tatsache das der Mangel innerhalb von 12 Monaten aufgetreten ist, dann Vermutung von 477 und dann schauen ob der Drittschuldner diese entkräften kann. Nach dem Gutachten konnte es ja sein das der Chip für den Getriebeausfall verantwortlich war, wenn Verwendung über zich Kilometer. Dann Beweislast beim Schuldner ergo Klägerin für den Gegenbeweis und dann Aussage des zweiten Zeugen, die ergibt das Chip nur für 5 km/h eingebaut war. Und laut SV kann es bei 5 km nicht zu einem Schaden am Getriebe kommen.
Also so habe ich jedenfalls den SV verstanden, in unserer Gruppe haben wir alle der Klage stattgegeben, aber keine Ahnung ^^
War echt schon kompliziert, aber waren es nicht zur drei Beweismittel? (Gutachten und beide Zeugenaussgen?)
Also so habe ich jedenfalls den SV verstanden, in unserer Gruppe haben wir alle der Klage stattgegeben, aber keine Ahnung ^^
War echt schon kompliziert, aber waren es nicht zur drei Beweismittel? (Gutachten und beide Zeugenaussgen?)
Gestern, 18:22
Die „Verwurstung“ der einzelnen Schäden und Angaben in 477 war schon anstrengend. Hat mir auch Kopfzerbrechen bereitet wie man das aufbaut.
Für morgen wäre doch 823 mal nett. Oder nochmal Sachenrecht, wäre auch mal was Neues 😂
Für morgen wäre doch 823 mal nett. Oder nochmal Sachenrecht, wäre auch mal was Neues 😂
Gestern, 18:31
Schreibst du vielleicht in NRW und der SV ist dort doch anders?
Also zumindest waren es bei mir 4 Zeugen + Sachverständiger. Die Zuordnung, so wie du sie jetzt angedeutet hast, war ja mein Problem, dass ich die nicht mehr richtig hinbekommen habe zeitlich. Das heißt, das wird schon mal ganz gut gewesen sein bei dir!
Ich fand halt nicht, dass er den Nachweis des Mangel-Auftretens in 12 Monaten führen konnte, weil er ja bei der Email an die Werkstatt nichts von den Geräuschen gesagt hat und nur von den Schläuchen sprach. Die wurden behoben, aber die Beklagte wusste also null vom Mangel noch von den "Symptomen". Dass der Chip nur kurz eingebaut war, woher hattest du das? Weil in der mündlichen Verhandlung hat der Prozessbevollmächtigte doch zugestanden, dass der Chip bis Januar im Auto war, also 17.000 km...
Mit der Beweislastumkehr hat sich für mich auch falsch angefühlt, aber ich hatte nur noch 30 Minuten und musste dann auch noch den Rest zumindest irgendwie aufs Papier bringen...
Also zumindest waren es bei mir 4 Zeugen + Sachverständiger. Die Zuordnung, so wie du sie jetzt angedeutet hast, war ja mein Problem, dass ich die nicht mehr richtig hinbekommen habe zeitlich. Das heißt, das wird schon mal ganz gut gewesen sein bei dir!
Ich fand halt nicht, dass er den Nachweis des Mangel-Auftretens in 12 Monaten führen konnte, weil er ja bei der Email an die Werkstatt nichts von den Geräuschen gesagt hat und nur von den Schläuchen sprach. Die wurden behoben, aber die Beklagte wusste also null vom Mangel noch von den "Symptomen". Dass der Chip nur kurz eingebaut war, woher hattest du das? Weil in der mündlichen Verhandlung hat der Prozessbevollmächtigte doch zugestanden, dass der Chip bis Januar im Auto war, also 17.000 km...
Mit der Beweislastumkehr hat sich für mich auch falsch angefühlt, aber ich hatte nur noch 30 Minuten und musste dann auch noch den Rest zumindest irgendwie aufs Papier bringen...


