11.06.2019, 21:02
(11.06.2019, 20:15)Nrwjuni schrieb: Also wenn ich das aus BW hier so lese, frag ich mich ob ich was in NRW übersehen habe.
Das was ihr Beschreibt klingt wirklich ummachbar in der Zeit.
an6rV
Ganz ehrlich, ich hab Kaiserklausuren geschrieben und die vom OLG Kurs von uns sowie die, welche in der AG gestellt wurden, überwiegend Originalexamensklausuren. Und NIE habe ich eine Klausur von solch einem Umfang gesehen!!! Ich hätte bestimmt 8 Stunden dafür gebraucht, um wenigstens ordentlich nachdenken zu können
11.06.2019, 21:10
(11.06.2019, 21:02)Gast123 schrieb:(11.06.2019, 20:15)Nrwjuni schrieb: Also wenn ich das aus BW hier so lese, frag ich mich ob ich was in NRW übersehen habe.
Das was ihr Beschreibt klingt wirklich ummachbar in der Zeit.
an6rV
Ganz ehrlich, ich hab Kaiserklausuren geschrieben und die vom OLG Kurs von uns sowie die, welche in der AG gestellt wurden, überwiegend Originalexamensklausuren. Und NIE habe ich eine Klausur von solch einem Umfang gesehen!!! Ich hätte bestimmt 8 Stunden dafür gebraucht, um wenigstens ordentlich nachdenken zu können
Selbst dann! Sollen sie dieses bescheidene Beweisverwertungsverbot sowie viell einen anderen Tatkomplex weglassen dann kann man schön und breit senieren Vorsatz (+/-) aber so...unfair und Problem überfrachtet. Aus einer dummen Stellungnahme mit 2 Sätzen einen Mordvorsatz zu konstruieren welcher in sämtlicher Rspr. hoch umstritten behandelt wird ist schon grenzwertig...
11.06.2019, 21:16
(11.06.2019, 20:59)Gast123 schrieb:(11.06.2019, 19:59)Gast schrieb:(11.06.2019, 19:50)Gast123 schrieb: Ich meine weil wir in BW nicht rückrechnen mussten. Oder mussten wir das für die Handtaschensache? Weiß nicht mehr wann was zeitlich war
Haben doch bei der Handtasche noch nichts getrunken...
Sondern erst mit den 100€ aus der Tasche "gesoffen"
Puh...gut.. rekonstruiere die Klausur schon den ganzen Nachmittag...und die Fehler die ich gemacht habe. So dumme Fehler. Weil ich so schnell alle Delilte geprüft habe, hab ich KV bejaht....einfach richtig dumm
Bist nicht allein. Allein die Konkurrenzen, die ich im Gutachten komplett verpeilt und dann in der Anklage rotzenfalsch geschrieben habe...
Überhaupt! Normalerweise kann ich das sogar, aber diese Klausur war einfach ihrerseits wie ein nicht enden wollender Unfall...
Ich bin nicht mal eine Sekunde lang zu diesen blöden BZR-Auszügen gekommen.
Ich versuch es jetzt auch abzuhaken, aber es ärgert mich echt! Was soll das für eine Abschlussprüfung sein!?
11.06.2019, 21:34
Ich finde, dass die Klausur zu umfangreich war. Ich habe nicht alle Delikte geprüft, das B-Gutachten bestimmt mit etlichen Fehlern erledigt und die Anklage auch nur noch schnell runtergeschrieben. Mir war wichtig, wenigstens die Anklage fertig zu haben. Sie wird aber sicherlich einige Mängel aufweisen, die die Note drücken. Am Ende kann ich mehr als froh sein, wenn meine Klausurlösung vielleicht noch mit 4-5 Punkten bewertet wird. Gerade in Strafrecht, meinem Schwerpunkt. Das ist echt zum Kotzen!
11.06.2019, 21:47
Der Uraltklassiker mit den Klausuren, die in der vorgegebenen Zeit nicht schaffbar sind, kommt ungefähr viermal pro Durchgang vor, ist aber abhängig davon, wen man fragt. Immer wieder erdreisten sich Leute, die Klausur doch fertigzustellen, obgleich das unmöglich ist. Wie die Hummel, die nicht fliegen kann, dafür aber doch recht grazil durch die Lüfte schwebt.
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
11.06.2019, 21:52
(11.06.2019, 21:47)Ralle23 schrieb: Der Uraltklassiker mit den Klausuren, die in der vorgegebenen Zeit nicht schaffbar sind, kommt ungefähr viermal pro Durchgang vor, ist aber abhängig davon, wen man fragt. Immer wieder erdreisten sich Leute, die Klausur doch fertigzustellen, obgleich das unmöglich ist. Wie die Hummel, die nicht fliegen kann, dafür aber doch recht grazil durch die Lüfte schwebt.
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
Ich habe mit ca 20 Kollegen gesprochen, keiner ist in dieser Klausur auch nur ansatzweise fertig geworden.
11.06.2019, 21:58
(11.06.2019, 21:47)Ralle23 schrieb: Der Uraltklassiker mit den Klausuren, die in der vorgegebenen Zeit nicht schaffbar sind, kommt ungefähr viermal pro Durchgang vor, ist aber abhängig davon, wen man fragt. Immer wieder erdreisten sich Leute, die Klausur doch fertigzustellen, obgleich das unmöglich ist. Wie die Hummel, die nicht fliegen kann, dafür aber doch recht grazil durch die Lüfte schwebt.
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
Ich hab sie ja fertig. Scheiße ist sie trotzdem. Und das darf ich dann nicht kritisieren, weil...?
Ich finde trotz formal abgeschlossener Klausur, dass das unschaffbar war, wenn man den Anspruch hat, ein relativ vollständiges Gutachten zu schreiben. Geschweige denn mal nen halbwegs klugen Gedanken anstellen zu können...
Dolus eventualis und zugleich Verdeckungsmord (Absicht)? Geht das? Verdeckungsmord, wenn das Opfer nix mit den Vortaten zu tun hat und lediglich ein irgend geartetes Identifizieren vorlag? Unzumutbarkeit bei 212, 13 bzw 323c, weil man nemo tenetur auf seiner Seite hat? Unabwendbares Rumschleudern überhaupt als strafrechtlich relevante Handlung? Mitbeschuldigter als Gefährdungsobjekt? Einwilligung in Gefährdung oder Tatbestandsausschluss?
Darüber hätte ich gerne nachgedacht. Stattdessen hab ich so n Mist angepinselt wie konkrete Tatorte und -zeiten sowie Kfz-Kennzeichen. Weil das in die Anklage gehört.
So macht das doch echt keinen Spaß.
11.06.2019, 22:09
(11.06.2019, 21:58)GJPAAAH(BE) schrieb:(11.06.2019, 21:47)Ralle23 schrieb: Der Uraltklassiker mit den Klausuren, die in der vorgegebenen Zeit nicht schaffbar sind, kommt ungefähr viermal pro Durchgang vor, ist aber abhängig davon, wen man fragt. Immer wieder erdreisten sich Leute, die Klausur doch fertigzustellen, obgleich das unmöglich ist. Wie die Hummel, die nicht fliegen kann, dafür aber doch recht grazil durch die Lüfte schwebt.
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
Ich hab sie ja fertig. Scheiße ist sie trotzdem. Und das darf ich dann nicht kritisieren, weil...?
Ich finde trotz formal abgeschlossener Klausur, dass das unschaffbar war, wenn man den Anspruch hat, ein relativ vollständiges Gutachten zu schreiben. Geschweige denn mal nen halbwegs klugen Gedanken anstellen zu können...
Dolus eventualis und zugleich Verdeckungsmord (Absicht)? Geht das? Verdeckungsmord, wenn das Opfer nix mit den Vortaten zu tun hat und lediglich ein irgend geartetes Identifizieren vorlag? Unzumutbarkeit bei 212, 13 bzw 323c, weil man nemo tenetur auf seiner Seite hat? Unabwendbares Rumschleudern überhaupt als strafrechtlich relevante Handlung? Mitbeschuldigter als Gefährdungsobjekt? Einwilligung in Gefährdung oder Tatbestandsausschluss?
Darüber hätte ich gerne nachgedacht. Stattdessen hab ich so n Mist angepinselt wie konkrete Tatorte und -zeiten sowie Kfz-Kennzeichen. Weil das in die Anklage gehört.
So macht das doch echt keinen Spaß.
Aber wieso konkrete Tatorte etc.? Sachverhalt war doch erlassen
11.06.2019, 22:13
Konkretum war nicht erlassen. Nur SV im Gutachten.
11.06.2019, 22:17
(11.06.2019, 21:47)Ralle23 schrieb: Der Uraltklassiker mit den Klausuren, die in der vorgegebenen Zeit nicht schaffbar sind, kommt ungefähr viermal pro Durchgang vor, ist aber abhängig davon, wen man fragt. Immer wieder erdreisten sich Leute, die Klausur doch fertigzustellen, obgleich das unmöglich ist. Wie die Hummel, die nicht fliegen kann, dafür aber doch recht grazil durch die Lüfte schwebt.
Die juristische Ausbildung dient vornehmlich dazu, Ausreden möglichst überzeugend anzubringen, glaube ich mitunter :D
Ganz ehrlich, wer hat Freude daran solche Kommentare zu verfassen?
Wer so sehr stichelt kann doch eigentlich nur vom LJPA selbst sein. Ansonsten kann ich mir diese Freude am trietzen anderer nicht erklären.