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  5. Volljurist Tax/Steuerberatung bei Big4-Gesellschaften
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Volljurist Tax/Steuerberatung bei Big4-Gesellschaften
Hüpfburg
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#11
16.05.2025, 16:30
Hallo zusammen!
Zunächst einmal vielen Dank für bisherigen konstruktiven Beiträge. Ich werde versuchen, zu möglichst allen Punkten Stellung zu nehmen. Bitte seht es mir nach, falls ich wen übersehen sollte :)


Klar, meine Vorkenntnisse sind jetzt nicht "handfest" im Sinne von anrechenbarer Berufserfahrung. Ich glaube aber schon, dass ich mit den entsprechenden key points im Lebenslauf zumindest ein nachweisbares gesteigertes Interesse am Steuerrecht bzw. zumindest Ansätze von Berührungspunkten mit der Praxis belegen kann. Entsprechend vage sind ja auch die Voraussetzungen in der Ausschreibungen formuliert (im Gegensatz bspw. zu dieser Stelle ). Die Überzeugungsarbeit dahingehend, dass ich wirklich für das Thema brenne (was tatsächlich zutrifft!), werde ich im Zweifel ohnehin im Interview zu leisten haben. Und das sollte mir nicht schwerfallen.


Entsprechend meiner fehlenden praktischen Berufserfahrung dahingehend bin ich mir natürlich auch vollkommen darüber im Klaren, dass ich (zum Einstieg jedenfalls) keine höhere Seniorität oder Führungsposition für mich beanspruchen kann. Es handelt sich halt zutreffenderweise um einen Wechsel des Rechtsgebiets; entsprechend fange ich wieder bei Null an. Ich bin zwar sehr gerne Führungskraft (und meine Beurteilungen waren in dieser Hinsicht immer hervorragend), aber ich habe ebenso wenig ein Problem damit, wieder einfacher "Fußsoldat" zu ein. Im Gegenteil: ohne die "Last" der Führungsverantwortung dürfte ich wahrscheinlich mehr Zeit und Gelegenheit haben, mir das entsprechende Wissen (und die Berufserfahrung!) anzueignen. Und das ist ja eines meiner erklärten Ziele.


Dass ich angesichts dessen im Vergleich zu meiner jetzigen Position (TVöD VKA EG13 Stufe 3) höchstwahrscheinlich mit Gehaltseinbußen zu rechnen habe, ist für mich auch entsprechend "eingepreist". Da ich (noch) keine Familie, etc. zu versorgen habe, halte ich das für sehr vertretbar.

@guga hat 55k zum Einstieg in den Raum geworfen. Das deckt sich zumindest mit den Informationen, die bei kununu (56k im Median) einsehbar sind. Ist das auch deine Quelle, oder hast du da noch andere Informationen?


Hinsichtlich der Informationen zum Interview: vielen Dank für die Details @Egal_ . Ich bin zwar per seh kein Mensch, der Schiss vor Vorträgen, Interviews, etc. hat. Aber better safe than sorry. Du scheinst ja auch nicht den "klassischen" Weg eines Juristen/einer Juristin eingeschlagen zu haben. Magst du vielleicht kurz umschreiben, wie dein Werdegang im WP-Bereich so war? (Falls nicht, ist das natürlich auch vollkommen in Ordnung :)  )


Ansonsten nochmals vielen Dank für die Beiträge bisher. Über weiteren Input würde ich mich freuen.


Viele Grüße und ein schönes Wochenende
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kumpelanton
Member
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Beiträge: 103
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#12
16.05.2025, 18:42
weiterer input: ich hatte bis jetzt beruflich mit drei der big 4 (nicht die legal-ableger) zutun. was die allesamt geliefert haben war qualitativ  unterirdisch und oftmals contra legem. hatte auch mit einem sehr bekannten partner zu tun, der völlig abwegige standpunkte vertreten hat. übrigens, die 55k passen, leider für 50 und nicht 40 stunden
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Juristenglatze
Junior Member
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Beiträge: 8
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Registriert seit: Jul 2022
#13
23.04.2026, 15:09
Um das Thema hier nochmal aufzugreifen: Hinzu kommt bei den Big4 dass erwartet wird, dass man parallel die Steuerberatervorbereitung macht. geht also für die ersten 2 Jahre in Richtung 60-70 Stunden für die 50/55k, was den Deal noch schlechter macht...
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Spencer
Senior Member
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Beiträge: 411
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#14
23.04.2026, 20:20
(23.04.2026, 15:09)Juristenglatze schrieb:  Um das Thema hier nochmal aufzugreifen: Hinzu kommt bei den Big4 dass erwartet wird, dass man parallel die Steuerberatervorbereitung macht. geht also für die ersten 2 Jahre in Richtung 60-70 Stunden für die 50/55k, was den Deal noch schlechter macht...
Danach hast du dann allerdings die Doppel-Quali RA/StB, was den Marktwert nochmal ordentlich erhöht.
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BlnBrb
Member
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Beiträge: 72
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#15
28.04.2026, 11:06
In den Next10 gibt es manchmal etwas mehr Gehalt. Ich hatte damals das Angebot von 60k im ersten Jahr und dann einen gestaffelten Aufstieg. 
Allerdings sind meiner Erfahrung nach die Weiterbildungen und Grundkurse für den Einstieg in den WPGs oft gut. Meiner Erfahrung nach wird man dort, wenn man es will, auch sehr gefördert. Das Steuerberater-Examen ist wohl überall zwingend zum weiteren Aufstieg, wird aber ebenfalls gefördert. Die ersten Jahre zu vergleichsweise niedrigerem Gehalt sind m.E. eher als eine Investition in die eigene Zukunft zu sehen.
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Sonnenschein
Member
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Beiträge: 128
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#16
01.05.2026, 10:34
Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?
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Egal_
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Beiträge: 1.408
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#17
06.05.2026, 21:33
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.2026, 21:39 von Egal_.)
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Sonnenschein
Member
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Beiträge: 128
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#18
06.05.2026, 23:03
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

danke für die antworten. doch, hat man mir schon relativ klar gesagt. ist ja auch nicht verwunderlich bei einer steuerberatungsgesellschaft... Weiß derzeit nicht ob ich das machen soll, da ich einfach unglücklich in meinem aktuellen job bin und zeitnah veränderung brauche, aber mich nicht in das nächste "unglück" stürzen will...
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Gast1904
Junior Member
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Beiträge: 40
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#19
07.05.2026, 12:13
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
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Sonnenschein
Member
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Beiträge: 128
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#20
07.05.2026, 18:19
(07.05.2026, 12:13)Gast1904 schrieb:  
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
Danke für die Erfahrung! Ich weiß, es sollte nicht der treibendene Faktor sein, aber was würdest du als ein realistisches Gehalt einstufen wenn ich dort genommen werden würde? Klar, keine Vorerfahrung im Steuerrecht und wenig BE aber immerhin eben Anwalt der bereit ist sich einzuarbeiten. Wollte ungerne weniger als 60k verdienen, auch wenn viel Lernzeit dabei sein wird.
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