21.04.2026, 17:28
Hallo zusammen,
meine Frage richtet sich an angestellte Rechtsanwälte in kleineren Kanzleien.
Kommt es bei euch vor, dass Ihr Gerichtstermine für die Kanzleipartner (regelmäßig) wahrnehmen sollt, also Termine in Angelegenheiten, in welchen ihr gerade nicht der Sachbearbeiter seid?
Berichtet mal gerne von euren Erfahrungen dahingehend.
Ich habe zu der Thematik hier leider keinen Thread gefunden.
Viele Grüße!
meine Frage richtet sich an angestellte Rechtsanwälte in kleineren Kanzleien.
Kommt es bei euch vor, dass Ihr Gerichtstermine für die Kanzleipartner (regelmäßig) wahrnehmen sollt, also Termine in Angelegenheiten, in welchen ihr gerade nicht der Sachbearbeiter seid?
Berichtet mal gerne von euren Erfahrungen dahingehend.
Ich habe zu der Thematik hier leider keinen Thread gefunden.
Viele Grüße!
21.04.2026, 18:49
in meiner Zeit als RA habe ich das regelmäßig gemacht. Einlesen, Rücksprache halten und dann geht das schon.
21.04.2026, 19:56
Auch meiner Erfahrung nach absolut üblich.
21.04.2026, 23:26
Gerne auch sehr kurzfristig :)
22.04.2026, 10:19
Danke für die bisherigen Antworten: )
Wie lief das dann konkret ab? Wurde die Mandantschaft über diesen Umstand vorab informiert oder war man dann einfach bei Gericht vor Ort und "überrumpelt" die Mandantschaft (mit der man bis dahin dann ja nie selbst kommuniziert hatte)?
Weiterhin, waren auch Termine mit intensiver und schwieriger Beweisaufnahme betroffen, z.B Anhörung eines Sachverständigen, mehrere Zeugen etc.?
Und wie verhält sich das insgesamt, wenn man eigentlich ein eigenes Dezernat aufbaut und dann kurzfristig Fremdtermine in den eigenen Plan eingebaut werden?
Wie lief das dann konkret ab? Wurde die Mandantschaft über diesen Umstand vorab informiert oder war man dann einfach bei Gericht vor Ort und "überrumpelt" die Mandantschaft (mit der man bis dahin dann ja nie selbst kommuniziert hatte)?
Weiterhin, waren auch Termine mit intensiver und schwieriger Beweisaufnahme betroffen, z.B Anhörung eines Sachverständigen, mehrere Zeugen etc.?
Und wie verhält sich das insgesamt, wenn man eigentlich ein eigenes Dezernat aufbaut und dann kurzfristig Fremdtermine in den eigenen Plan eingebaut werden?
22.04.2026, 14:45
(22.04.2026, 10:19)BGBGast schrieb: Danke für die bisherigen Antworten: )
Wie lief das dann konkret ab? Wurde die Mandantschaft über diesen Umstand vorab informiert oder war man dann einfach bei Gericht vor Ort und "überrumpelt" die Mandantschaft (mit der man bis dahin dann ja nie selbst kommuniziert hatte)?
Weiterhin, waren auch Termine mit intensiver und schwieriger Beweisaufnahme betroffen, z.B Anhörung eines Sachverständigen, mehrere Zeugen etc.?
Und wie verhält sich das insgesamt, wenn man eigentlich ein eigenes Dezernat aufbaut und dann kurzfristig Fremdtermine in den eigenen Plan eingebaut werden?
Ich habe vom Chef kommentarlos Outlook-Einladungen zu Terminen in Verfahren, die ich nicht kannte, bekommen. Waren natürlich vornehmlich Kleinkramfälle, auf die er einfach keinen Bock hatte. Aber durchaus auch mit Zeugen, SV usw.
Das verhält sich so, dass der Chef Dir die Termine gibt und Du sie irgendwie in Deinen Plan einbaust und nebenbei mit Deinem eigenen Referat weitermachst. Und wenn Du dann nach ein paar Jahren keinen Bock mehr auf den Quatsch hast, kündigst Du zur völligen Überraschung des Chefs und nimmst Dein Referat mit in die Selbstständigkeit :D
Oder Du bleibst so lange, dass Du nicht mehr der jüngste Anwalt bist und schickst einen anderen zu den Terminen
22.04.2026, 17:39
Ja, ist absolut üblich und hatte ich auch. Umfang der Akten egal, wenn mein Chef keine Lust mehr auf die Akte hatte, hat er sie schleifen lassen (vermutlich kommt das eher in kleinen Kanzleien vor). Ich musste dann übernehmen. Teils aus Pflichtbewusstsein (wenn er sich nicht um Fristen kümmert, dann zumindest ich), teils auf ausdrückliche Anweisung.
Solange dein Chef dein Chef ist, kann er dir Weisungen erteilen. Du musst sie ausführen. So ist das Arbeitsleben als Angestellter. Man kann gute Chefs haben oder auch schlechte. Bei guten kommen solche Anweisungen nur aus nachvollziehbaren Gründen. Bei schlechten passiert dann u.a. das Schleifenlassen, wie von mir oben beschrieben.
Du baust die Akten irgendwie in deinen Alltag ein. Eine Wahl hast du ja nicht, siehe Weisungsrecht. Ich würde an deiner Stelle schauen, dass du die Akten mit einem vertretbaren Aufwand zügig durchgearbeitet bekommst, damit du vor Gericht sprechfähig bist. Es gibt nicht viele Sachen, die peinlicher sind, als vor Gericht mit null Ahnung dazustehen. Glaube mir, das willst du nicht, denn damit wirst du für alle zum Ärgernis, auch wenn es nicht deine Schuld ist. Den Mandanten rufe bitte vorher an und sage ihm, dass dein Chef wegen eines anderen dringenden Termin, o.ä. blabla (irgendeine stimmige Ausrede erfinden) den Termin nicht wahrnehmen kann und du deswegen einspringst. Ist nicht schön, gehört aber in kleinen Kanzleien mit zum Alltag. Sagst du ihm das nicht vorher, wird er vermutlich sauer sein, was bei schlechten Chefs auf dich zurückfällt (mir trotz Vorankündigung passiert).
Mit ein paar Jahren Berufserfahrung hast du später ein anderes Standing oder wechselst in eine größere Kanzlei. Als Berufseinsteiger bist du jedoch nicht in der Position, dies abzulehnen. In der WPG, in die ich danach gewechselt bin, ist mir das nicht wieder passiert. Da hat man sich mehr um die Mandanten gekümmert. Dort wurde aber auch nach Stundensatz abgerechnet, sodass die Mandanten einen besseren Service erwarten konnten.
Solange dein Chef dein Chef ist, kann er dir Weisungen erteilen. Du musst sie ausführen. So ist das Arbeitsleben als Angestellter. Man kann gute Chefs haben oder auch schlechte. Bei guten kommen solche Anweisungen nur aus nachvollziehbaren Gründen. Bei schlechten passiert dann u.a. das Schleifenlassen, wie von mir oben beschrieben.
Du baust die Akten irgendwie in deinen Alltag ein. Eine Wahl hast du ja nicht, siehe Weisungsrecht. Ich würde an deiner Stelle schauen, dass du die Akten mit einem vertretbaren Aufwand zügig durchgearbeitet bekommst, damit du vor Gericht sprechfähig bist. Es gibt nicht viele Sachen, die peinlicher sind, als vor Gericht mit null Ahnung dazustehen. Glaube mir, das willst du nicht, denn damit wirst du für alle zum Ärgernis, auch wenn es nicht deine Schuld ist. Den Mandanten rufe bitte vorher an und sage ihm, dass dein Chef wegen eines anderen dringenden Termin, o.ä. blabla (irgendeine stimmige Ausrede erfinden) den Termin nicht wahrnehmen kann und du deswegen einspringst. Ist nicht schön, gehört aber in kleinen Kanzleien mit zum Alltag. Sagst du ihm das nicht vorher, wird er vermutlich sauer sein, was bei schlechten Chefs auf dich zurückfällt (mir trotz Vorankündigung passiert).
Mit ein paar Jahren Berufserfahrung hast du später ein anderes Standing oder wechselst in eine größere Kanzlei. Als Berufseinsteiger bist du jedoch nicht in der Position, dies abzulehnen. In der WPG, in die ich danach gewechselt bin, ist mir das nicht wieder passiert. Da hat man sich mehr um die Mandanten gekümmert. Dort wurde aber auch nach Stundensatz abgerechnet, sodass die Mandanten einen besseren Service erwarten konnten.




