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Personalakte des Referendariats oder neue Akte als Richter
RefNiedersachsen26
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Registriert seit: Jan 2026
#1
14.04.2026, 21:26
Liebe Leute,

wenn man eine Stelle nach dem Referendariat als Richter oder StA antritt, wird dann eig die Personalakte aus dem Referendariat fortgeführt oder wird eine neue Akte angelegt?

Wird in der Personalakte des Referendariats nach Abschluss überhaupt noch was hinzugefügt oder ist es eine ,, abgeschlossene'' Akte, die nur noch Informationszwecken dient?
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juraistschön
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#2
15.04.2026, 11:32
Die Referendarpersonalakte wird mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes geschlossen. Bei Eintritt in den Landesdienst (Richter, StA, Verwaltung) wird eine neue Personalakte angelegt.

Die Referendarakten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet bzw. gelöscht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2026, 11:32 von juraistschön.)
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RefNiedersachsen26
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#3
15.04.2026, 12:22
Danke dir für die Antwort!

Gibt es denn dann noch eine andere Akte, in der aufgezeichnet wird, ob man bereits Bewerbungsgespräche bei der Justiz hatte unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis?

Ich hatte mal was von einem Sperrvermerk für Richter gehört, wenn man nach dem AC abgelehnt wird
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RefNiedersachsen26
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#4
15.04.2026, 12:46
(15.04.2026, 12:22)RefNiedersachsen26 schrieb:  Danke dir für die Antwort!

Gibt es denn dann noch eine andere Akte, in der aufgezeichnet wird, ob man bereits Bewerbungsgespräche bei der Justiz hatte unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis?

Ich hatte mal was von einem Sperrvermerk für Richter gehört, wenn man nach dem AC abgelehnt wird

Und in welchen Städten, bei welcher Justiz man sich bereits beworben hat?
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RefNds1
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#5
15.04.2026, 14:27
Bist du denn mittlerweile irgendwo untergekommen oder hast was gehört? :) habe deine Beiträge ab und zu schon gelesen und befinde mich selbst auch gerade im bewerbungsprozess :)
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RefNiedersachsen26
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Registriert seit: Jan 2026
#6
16.04.2026, 16:44
Leider nein...
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juraistschön
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Beiträge: 161
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Registriert seit: Dec 2022
#7
16.04.2026, 20:33
(15.04.2026, 12:46)RefNiedersachsen26 schrieb:  
(15.04.2026, 12:22)RefNiedersachsen26 schrieb:  Danke dir für die Antwort!

Gibt es denn dann noch eine andere Akte, in der aufgezeichnet wird, ob man bereits Bewerbungsgespräche bei der Justiz hatte unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis?

Ich hatte mal was von einem Sperrvermerk für Richter gehört, wenn man nach dem AC abgelehnt wird

Und in welchen Städten, bei welcher Justiz man sich bereits beworben hat?

Nein, eine solche Akte gibt es m.W.n. nicht und es wäre unter datenschutzrechtlichen Aspekten wohl auch schwierig, sie zu führen. Es werden soweit ich weiß immer nur für die einzelnen Bewerbungsverfahren Akten angelegt und dann nach Abschluss des Verfahrens vernichtet bzw. gelöscht.
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RefNiedersachsen26
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Registriert seit: Jan 2026
#8
16.04.2026, 20:58
(16.04.2026, 20:33)juraistschön schrieb:  
(15.04.2026, 12:46)RefNiedersachsen26 schrieb:  
(15.04.2026, 12:22)RefNiedersachsen26 schrieb:  Danke dir für die Antwort!

Gibt es denn dann noch eine andere Akte, in der aufgezeichnet wird, ob man bereits Bewerbungsgespräche bei der Justiz hatte unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis?

Ich hatte mal was von einem Sperrvermerk für Richter gehört, wenn man nach dem AC abgelehnt wird

Und in welchen Städten, bei welcher Justiz man sich bereits beworben hat?

Nein, eine solche Akte gibt es m.W.n. nicht und es wäre unter datenschutzrechtlichen Aspekten wohl auch schwierig, sie zu führen. Es werden soweit ich weiß immer nur für die einzelnen Bewerbungsverfahren Akten angelegt und dann nach Abschluss des Verfahrens vernichtet bzw. gelöscht.

Alles klar, vielen Dank!
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Spencer
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Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#9
17.04.2026, 10:59
(15.04.2026, 11:32)juraistschön schrieb:  Die Referendarpersonalakte wird mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes geschlossen. Bei Eintritt in den Landesdienst (Richter, StA, Verwaltung) wird eine neue Personalakte angelegt.

Die Referendarakten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet bzw. gelöscht.
Mir hat man damals vom Land gesagt, aus der Referendarakte würden im Falle der Verbeamtung nur bestimmte Teile rausgenommen (zB Prüfungsergebnisse) und der Rest in die neue Personalakte integriert. Meine Referendarakte wurde deshalb auch von meinem neuen Dienstherr beim Land NRW angefordert, in dem ich mein Referendariat hatte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2026, 11:02 von Spencer.)
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juraistschön
Member
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Beiträge: 161
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#10
17.04.2026, 14:23
(17.04.2026, 10:59)Spencer schrieb:  
(15.04.2026, 11:32)juraistschön schrieb:  Die Referendarpersonalakte wird mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes geschlossen. Bei Eintritt in den Landesdienst (Richter, StA, Verwaltung) wird eine neue Personalakte angelegt.

Die Referendarakten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet bzw. gelöscht.
Mir hat man damals vom Land gesagt, aus der Referendarakte würden im Falle der Verbeamtung nur bestimmte Teile rausgenommen (zB Prüfungsergebnisse) und der Rest in die neue Personalakte integriert. Meine Referendarakte wurde deshalb auch von meinem neuen Dienstherr beim Land NRW angefordert, in dem ich mein Referendariat hatte.

Interessant, also da scheint es von Land zu Land auch unterschiedliche Handhabungen zu geben, in BW ist das nämlich nicht üblich.
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