• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren April 2026
« 1 ... 9 10 11 12 13 »
 
Antworten

 
Klausuren April 2026
Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#101
14.04.2026, 15:24
(14.04.2026, 14:44)RLP2026-01 schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft?

Versuchter Mord aus Ermöglichung einer anderen Straftat; Rücktritt trotz aussertatbestandlicher Zielerreichung (+); auch für versuchte Körperverletzung, 
Schwerer räuberischer Diebstahl 252,250 I,II nummer.1 und 3b (+); kein Beweisverwertungsvebot , da Abwägungslehre + hypothetischer Ersatzeingriff = zum Zeitpunkt der Tat nicht alkoholisiert gewesen. 
Diebstahl nach 244 (+) 
Einfacher Diebstahl und Unterschlagung kurz bejaht aber Konkurrenz-technisch zurücktreten lassen
303 wegen des Konsums des vodkas (+), aber kein Strafantrag; entsprechend (-)
Suchen
Zitieren
Büffelhüfte
HH
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#102
14.04.2026, 15:26
(14.04.2026, 15:14)RefNdsOL schrieb:  
(14.04.2026, 15:10)Büffelhüfte schrieb:  
(14.04.2026, 14:44)RLP2026-01 schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft?

A. 242 I, 244 I Nr. 1 lit a alt. 2 stgb + am Wodka und beisichführen gefährliches Werkzeug wegen Messer

+problemschwerpunkt schuld 

Duch akute Alkoholintoxikation -
+ BVV bei 81a StPO

Durch alkoholsucht - 
+Kein BVV nach 252, 53 stpo

B. 252, 250 I, II Nr. 1, 22, 23 stgb versuchter schwerer Räuber. Diebstahl wegen Stichbewegung zum Detektiv (-) weil Rücktritt 

Kein versuchter schwerer Raub da bei Einsatz NM bereits vollendete wegnahme 

Kein 223, 224 I Nr. 1 weil Rücktritt 

C. Nötigung gem 240 I durch hinhalten des Messers zum Detektiv 

D. Kein 246 I BGB durch trinken am Wodka, weil zweitzueignung  nicht tbmäßig bzw nur mitbestrafte nachtat 

E. Kein 123 Stgb weil aussah wie normaler Kunde daher Zutrittserlaubnis 

IE strafbar gem 242, 244, 240, 52 StGB hab gesagt natürliche Handlungseinheit

Prozessual ins. Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr, Einziehung Messer 74, not verteidigung schon bestellt, klage vors AG schöffengericht

Warum kein vollendeter § 252 StGB bei dir?
m.E. war der Stich Gewaltanwendung, dass das Ausweichen erfolgt und nötig geworden ist, war nach meinem Dafürhalten gerade das Zeichen einer physisch vermittelten Zwangswirkung.

§ 249 StGB ist halt die Frage, ob man eben durch die Tüte schon die Vollendung annimmt oder erst durch Verlassen des Ladens. Das ist bei so ner Einkaufstasche wohl nicht ganz unproblematisch.

 Hätte vollendet sein müssen, weil Drohung ja schon erfolgt ist, hab ich schlicht falsch gemacht , war iwie leider voll auf die nicht vollendete Gewaltanwendung fokussiert  AufDenTischHauen
Hab vollendete wegnahme wegen manteltasche und Gewahrsamenklave trotz generell beherrschten Raum bejaht
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2026, 15:26 von Büffelhüfte.)
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 629
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#103
14.04.2026, 15:28
(14.04.2026, 15:26)Büffelhüfte schrieb:  
(14.04.2026, 15:14)RefNdsOL schrieb:  
(14.04.2026, 15:10)Büffelhüfte schrieb:  
(14.04.2026, 14:44)RLP2026-01 schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft?

A. 242 I, 244 I Nr. 1 lit a alt. 2 stgb + am Wodka und beisichführen gefährliches Werkzeug wegen Messer

+problemschwerpunkt schuld 

Duch akute Alkoholintoxikation -
+ BVV bei 81a StPO

Durch alkoholsucht - 
+Kein BVV nach 252, 53 stpo

B. 252, 250 I, II Nr. 1, 22, 23 stgb versuchter schwerer Räuber. Diebstahl wegen Stichbewegung zum Detektiv (-) weil Rücktritt 

Kein versuchter schwerer Raub da bei Einsatz NM bereits vollendete wegnahme 

Kein 223, 224 I Nr. 1 weil Rücktritt 

C. Nötigung gem 240 I durch hinhalten des Messers zum Detektiv 

D. Kein 246 I BGB durch trinken am Wodka, weil zweitzueignung  nicht tbmäßig bzw nur mitbestrafte nachtat 

E. Kein 123 Stgb weil aussah wie normaler Kunde daher Zutrittserlaubnis 

IE strafbar gem 242, 244, 240, 52 StGB hab gesagt natürliche Handlungseinheit

Prozessual ins. Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr, Einziehung Messer 74, not verteidigung schon bestellt, klage vors AG schöffengericht

Warum kein vollendeter § 252 StGB bei dir?
m.E. war der Stich Gewaltanwendung, dass das Ausweichen erfolgt und nötig geworden ist, war nach meinem Dafürhalten gerade das Zeichen einer physisch vermittelten Zwangswirkung.

§ 249 StGB ist halt die Frage, ob man eben durch die Tüte schon die Vollendung annimmt oder erst durch Verlassen des Ladens. Das ist bei so ner Einkaufstasche wohl nicht ganz unproblematisch.

 Hätte vollendet sein müssen, weil Drohung ja schon erfolgt ist, hab ich schlicht falsch gemacht , war iwie leider voll auf die nicht vollendete Gewaltanwendung fokussiert  AufDenTischHauen
Hab vollendete wegnahme wegen manteltasche und Gewahrsamenklave trotz generell beherrschten Raum bejaht

also bist du retrospektiv eigentlich auch eher bei §§ 250 II Nr. 1, 252 StGB vollendet?

§ 250 II Nr. 3b hab ich kurz angesprochen, aber keine konkrete Todesgefahr bestanden (vielleicht ist das auch falsch)

§ 303 StGB übersehen, ärgerlich. Strafantrag war bei uns lt. BV gestellt.
§ 246 StGB nicht genannt, sicherlich egal, da ohnehin nicht relevant.

@Kannkeinjura
Warum Ermöglichungsabsicht?
Ich hatte Verdeckungsabsicht geprüft, weil er nicht verfolgt werden (entdeckt) werden wollte wegen des Diebstahls.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2026, 15:29 von RefNdsOL.)
Suchen
Zitieren
Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#104
14.04.2026, 15:36
(14.04.2026, 15:28)RefNdsOL schrieb:  
(14.04.2026, 15:26)Büffelhüfte schrieb:  
(14.04.2026, 15:14)RefNdsOL schrieb:  
(14.04.2026, 15:10)Büffelhüfte schrieb:  
(14.04.2026, 14:44)RLP2026-01 schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft?

A. 242 I, 244 I Nr. 1 lit a alt. 2 stgb + am Wodka und beisichführen gefährliches Werkzeug wegen Messer

+problemschwerpunkt schuld 

Duch akute Alkoholintoxikation -
+ BVV bei 81a StPO

Durch alkoholsucht - 
+Kein BVV nach 252, 53 stpo

B. 252, 250 I, II Nr. 1, 22, 23 stgb versuchter schwerer Räuber. Diebstahl wegen Stichbewegung zum Detektiv (-) weil Rücktritt 

Kein versuchter schwerer Raub da bei Einsatz NM bereits vollendete wegnahme 

Kein 223, 224 I Nr. 1 weil Rücktritt 

C. Nötigung gem 240 I durch hinhalten des Messers zum Detektiv 

D. Kein 246 I BGB durch trinken am Wodka, weil zweitzueignung  nicht tbmäßig bzw nur mitbestrafte nachtat 

E. Kein 123 Stgb weil aussah wie normaler Kunde daher Zutrittserlaubnis 

IE strafbar gem 242, 244, 240, 52 StGB hab gesagt natürliche Handlungseinheit

Prozessual ins. Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr, Einziehung Messer 74, not verteidigung schon bestellt, klage vors AG schöffengericht

Warum kein vollendeter § 252 StGB bei dir?
m.E. war der Stich Gewaltanwendung, dass das Ausweichen erfolgt und nötig geworden ist, war nach meinem Dafürhalten gerade das Zeichen einer physisch vermittelten Zwangswirkung.

§ 249 StGB ist halt die Frage, ob man eben durch die Tüte schon die Vollendung annimmt oder erst durch Verlassen des Ladens. Das ist bei so ner Einkaufstasche wohl nicht ganz unproblematisch.

 Hätte vollendet sein müssen, weil Drohung ja schon erfolgt ist, hab ich schlicht falsch gemacht , war iwie leider voll auf die nicht vollendete Gewaltanwendung fokussiert  AufDenTischHauen
Hab vollendete wegnahme wegen manteltasche und Gewahrsamenklave trotz generell beherrschten Raum bejaht

also bist du retrospektiv eigentlich auch eher bei §§ 250 II Nr. 1, 252 StGB vollendet?

§ 250 II Nr. 3b hab ich kurz angesprochen, aber keine konkrete Todesgefahr bestanden (vielleicht ist das auch falsch)

§ 303 StGB übersehen, ärgerlich. Strafantrag war bei uns lt. BV gestellt.
§ 246 StGB nicht genannt, sicherlich egal, da ohnehin nicht relevant.

@Kannkeinjura
Warum Ermöglichungsabsicht?
Ich hatte Verdeckungsabsicht geprüft, weil er nicht verfolgt werden (entdeckt) werden wollte wegen des Diebstahls.
Uy, hab auch in nds geschrieben, den BV habe ich wohl übersehen. 

Ich habe beides angesprochen, fand die Ermöglichungsabsicht des Diebstahls, aber naheliegender, da er ja gerade zum Stich in die Kehle ausgeholt hat, um den Laden mit der Diebesbeute zu verlassen. Wird sicherlich auch davon abhängen, ob man die Gewahrsamensklave angenommen hat oder nicht.

Im Ergebnis aber wohl egal, da Rücktritt (+); wobei ich die außertatbestandliche Zielerreichung wahrscheinlich etwas ausgiebiger hätte prüfen müssen :/
Suchen
Zitieren
nds.....
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#105
Gestern, 13:08
Hallo ihr Lieben! Halbzeit, viel Erfolg für die nächsten Tage   Smile Was kam heute in NDS dran? LG
Suchen
Zitieren
Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#106
Gestern, 14:43
(Gestern, 13:08)nds..... schrieb:  Hallo ihr Lieben! Halbzeit, viel Erfolg für die nächsten Tage   Smile Was kam heute in NDS dran? LG

Das war eine sehr komische Klausur. 
Inhalt: Dönerimbiss; Reisegewerbe - Bescheid mit ganzen 8. Ziffern, u.a Widerruf der reisegewerbekarte, einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung, sowie Anordnung der Rückgabe der reisegewerbekarte. Das alles im einstweiligen Rechtsschutz. 
Keine Ahnung was in der Klausur gewollt war, gefühlt standen alle Argumente bereits im Vermerk, die ich fast 1zu1 abgeschrieben habe..
Suchen
Zitieren
Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#107
Gestern, 14:45
(Gestern, 14:43)Kannkeinjura schrieb:  
(Gestern, 13:08)nds..... schrieb:  Hallo ihr Lieben! Halbzeit, viel Erfolg für die nächsten Tage   Smile Was kam heute in NDS dran? LG

Das war eine sehr komische Klausur. 
Inhalt: Dönerimbiss; Reisegewerbe - Bescheid mit ganzen 8. Ziffern, u.a Widerruf der reisegewerbekarte, einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung, sowie Anordnung der Rückgabe der reisegewerbekarte. Das alles im einstweiligen Rechtsschutz. 
Keine Ahnung was in der Klausur gewollt war, gefühlt standen alle Argumente bereits im Bescheid, die ich fast 1zu1 abgeschrieben habe..
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 629
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#108
Gestern, 14:47
Gibt es jemanden, der auch W/SR geschrieben hat?
Suchen
Zitieren
nds.....
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#109
Gestern, 16:39
(Gestern, 14:45)Kannkeinjura schrieb:  
(Gestern, 14:43)Kannkeinjura schrieb:  
(Gestern, 13:08)nds..... schrieb:  Hallo ihr Lieben! Halbzeit, viel Erfolg für die nächsten Tage   Smile Was kam heute in NDS dran? LG

Das war eine sehr komische Klausur. 
Inhalt: Dönerimbiss; Reisegewerbe - Bescheid mit ganzen 8. Ziffern, u.a Widerruf der reisegewerbekarte, einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung, sowie Anordnung der Rückgabe der reisegewerbekarte. Das alles im einstweiligen Rechtsschutz. 
Keine Ahnung was in der Klausur gewollt war, gefühlt standen alle Argumente bereits im Bescheid, die ich fast 1zu1 abgeschrieben habe..
Ui..ja so Klausuren nerven, bei denen man nicht den Clou findet bzw. es keinen gibt. Aber war es eine Klageerwiderung oder ein Ausgangsbescheid?
Suchen
Zitieren
Gast69
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#110
Gestern, 18:24
Was lief in der S2 Klausur in NRW?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 9 10 11 12 13 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus