11.06.2019, 15:28
NRW klingt "fair" as in nicht unglaublich unverschaemt viel Stoff. Berlin (und die andern) klingt absurd. WTF einfach. Da hatten wir im Maerz wirklich ein GEschenk im Vergleich.
11.06.2019, 15:28
Mord dürfte völlig unvertretbar sein.
11.06.2019, 15:32
11.06.2019, 15:32
(11.06.2019, 15:18)GastNRW_ schrieb:(11.06.2019, 15:14)Bln/Bbg schrieb:(11.06.2019, 15:07)Bln2019 schrieb: Die Klausur in Berlin war eine Frechheit. Im wahrsten Sinne des Wortes eine Rennfahrerklausur. Zur Anklage bin ich gerade so gekommen, aber nur ganz ganz knapp und sehr unsauber.
Habt ihr bzgl des Fußgängers versuchten mittäterschaftlichen Mord durchgehen lassen?!
Ich hab’s auch durchgehen lassen, a lá Raserfall.
Gaben die Schilderungen das denn her?
In NRW stand nur dass der Fahrer aufgrund der Geschwindigkeit schon vor dem Einbiegen in die Straße, auf der der Unfall geschieht, die Kollision nicht mehr verhindern konnte.
Habe daher mangels Vorsatzes schon 223, 226 abgelehnt und 229, 315c, 142 beim Strafrichter angeklagt.
Das beruhigt mich, danke. Hab auch Vorsatz recht zügig abgelehnt, weil einfach kaum was dazu im Sachverhalt stand und der BGH dem LG Berlin ja für die Vorsatzprüfung ordentlich was auf de Deckel gegeben hatte bei dem Raserfall.
11.06.2019, 15:34
11.06.2019, 15:35
11.06.2019, 15:37
Jemand versuchten Totschlag durch Unterlassen wegen Liegenlassen des Opfers/Nichthelfen geprüft?
War bei der Anklage das Konkretum erlassen (GPA)?
War bei der Anklage das Konkretum erlassen (GPA)?
11.06.2019, 15:38
(11.06.2019, 15:35)Gast schrieb:(11.06.2019, 15:34)Gast.bw schrieb:(11.06.2019, 15:21)Gast.bw schrieb: Hat denn jemand noch den 315d I Nr.2, II StGB angenommen?
Alles klar, danke meinte natürlich auch den Nr.3.
Ich habe § 315d I Nr. 3, II, V StGB geprüft. Die Vorschrift wurde ja eigentlich für solche Fälle geschrieben.
Der 3. Komplex bzw. die Klausur in NRW klingt stark nach Raserfall, der nach dem neusten Gesetzesstand zu loesen war. Nach den hier bisher gemachten Angaben der Leute wohl kein Toetungsvorsatz, dann 315d I Nr. 3, II, V.
11.06.2019, 15:39
(11.06.2019, 15:32)Gast schrieb:(11.06.2019, 15:28)Gast schrieb: Mord dürfte völlig unvertretbar sein.
Schließe mich dem an. Gute Finte der Prüfungsämter.
Was wäre aber mit versuchtem Mord durch Unterlassen indem L sich nach dem Unfall aus dem Staub macht obwohl er gesehen hat, dass der Typ mit dem Kopf voran auf die Scheibe fällt?
11.06.2019, 15:41
(11.06.2019, 15:37)Gast schrieb: Jemand versuchten Totschlag durch Unterlassen wegen Liegenlassen des Opfers/Nichthelfen geprüft?
War bei der Anklage das Konkretum erlassen (GPA)?
Gab es da einen Vorsatz? War dem bewusst, dass er den angefahren hat und dass der sterben koennte? Falls ja, dann auch Verdeckungsabsicht?