10.06.2019, 13:11
Also ich habe auch immer mindestens 30 Seiten geschrieben. Der praktische Teil fordert ja auch immer viel Platz, wenn man zB an eine Anklageschrift oder eine Klageschrift mit den entsprechend vielen Abständen denkt.
10.06.2019, 19:57
Hey hab leider kein Strafrecht gelernt? Was sollte ich so kurz vor der Prüfung noch lernen? Hab noch 5h dann wollte ich schlafen gehen?
Einfach nochmal Aufbau Anklage und hoffen, dass der Rest irgendwie wird?
Einfach nochmal Aufbau Anklage und hoffen, dass der Rest irgendwie wird?
10.06.2019, 20:12
10.06.2019, 20:54
Wieso Troll. Genauso habe ich es letztes Jahr gemacht. Waren dann aber auch nur zwei Mal 3 Punkte :rolleyes:
Aufbau Anklage Urteil und Revision. Und vlt Beweisverwertungsverbote. Ist ja nicht mehr viel Zeit :P
Und früh genug anfangen zu schreiben
Aufbau Anklage Urteil und Revision. Und vlt Beweisverwertungsverbote. Ist ja nicht mehr viel Zeit :P
Und früh genug anfangen zu schreiben
11.06.2019, 06:42
An alle - auch die Trolle - viel Glück für die zweite Woche! :)
11.06.2019, 14:22
Hallo alle zusammen. Berlin lief heute in S1 eine Klausur welche die Plädoyersklausur als Geschenk darstellte.
Rennfahrerklausur. Bisheriger Notendurchschnitt meinerseits um meine Strafrechtklausurleistung einschätzen zu können: 1. Examen Strafrecht zwei mal zweistellig,
erster Versuch zweites Examen Strafrecht zwei mal zweistellig und in der Wahlklausur 8 Punkte.
Es ging um drei Beteiligte in drei, bzw vier Tatkomplexen.
1 Tk Diebstahl eines Autos nach gefundene Schlüssel
2 TK Raub/räuberische Erpressung, Lederriemen Handtasche, wobei der Riemen jedoch schnell riss.
3 TK +(denke ich Teilbarer 4. TK) Trunkenheitsfahrt, Anstiftung, psychische Beihilfe. Es kommt bei 80 kmh, nach einer polizeilichen Verfolgungsjagd zu einer Kollision, eine Person erleidet wachkoma etc, 226, dann Flucht vom tatort zu Fuß.
Hauptbeweismittel waren eine Durchsuchung ohne Richtervorbehalt und eine Aussage "weil ja die Durchsuchung eh schon alles Beweis" eines der Beschuldigten.
Genaueren Sachverhalt gibt es sobald ich heute Abend Zuhause bin.
Zeitproblem war is unglaublich. Ich habe im zweiten Examen insgesamt 80 Strafrechtsklausuren geschrieben und nicht einmal etwas Vergleichbares erlebt.
Aufgrund der Zeitnot habe ich mich radikal entschlossen, einen Beschuldigten in keinem Tatkomplex eine Beteiligung nachweisen zu können, da Durchsuchung und Aussage nicht verwertet werden können. Andere Beweismittel habe ich also nicht ausreichen lassen.
Selbst als ich mir 1/3 der Prüfung wissentlich abgeschnitten habe, bin ich nicht fertig geworden. Es gab Anspielungen auf Tötungsvorsatz (gib Gas schneller), welche man hätte anprüfen und dann wohl verneinen müsste.
Die Lederriemenproblematik hätte breit dargestellt werden können.
Ich habe 1h vor Abgabe angefangen die Klausur von hinten zu schreiben, so dass ich zum Schluss noch 5 Minuten für das prozessuale Gutachten und "Hilfserwägungen" hatte, in denen ich alle zu prüfenden weiteren Normen, insbesondere bezüglich des zweiten Beschuldigten, den ich rausgeschmissen habe, dargelegt habe.
Es ist die erste Klausur in der ich nicht weiß, wie man sie vertretbar hätte lösen können, ohne die Zeit zu überschreiten.
Soviel für den Moment. Sachverhalt wie gesagt nachher.
Rennfahrerklausur. Bisheriger Notendurchschnitt meinerseits um meine Strafrechtklausurleistung einschätzen zu können: 1. Examen Strafrecht zwei mal zweistellig,
erster Versuch zweites Examen Strafrecht zwei mal zweistellig und in der Wahlklausur 8 Punkte.
Es ging um drei Beteiligte in drei, bzw vier Tatkomplexen.
1 Tk Diebstahl eines Autos nach gefundene Schlüssel
2 TK Raub/räuberische Erpressung, Lederriemen Handtasche, wobei der Riemen jedoch schnell riss.
3 TK +(denke ich Teilbarer 4. TK) Trunkenheitsfahrt, Anstiftung, psychische Beihilfe. Es kommt bei 80 kmh, nach einer polizeilichen Verfolgungsjagd zu einer Kollision, eine Person erleidet wachkoma etc, 226, dann Flucht vom tatort zu Fuß.
Hauptbeweismittel waren eine Durchsuchung ohne Richtervorbehalt und eine Aussage "weil ja die Durchsuchung eh schon alles Beweis" eines der Beschuldigten.
Genaueren Sachverhalt gibt es sobald ich heute Abend Zuhause bin.
Zeitproblem war is unglaublich. Ich habe im zweiten Examen insgesamt 80 Strafrechtsklausuren geschrieben und nicht einmal etwas Vergleichbares erlebt.
Aufgrund der Zeitnot habe ich mich radikal entschlossen, einen Beschuldigten in keinem Tatkomplex eine Beteiligung nachweisen zu können, da Durchsuchung und Aussage nicht verwertet werden können. Andere Beweismittel habe ich also nicht ausreichen lassen.
Selbst als ich mir 1/3 der Prüfung wissentlich abgeschnitten habe, bin ich nicht fertig geworden. Es gab Anspielungen auf Tötungsvorsatz (gib Gas schneller), welche man hätte anprüfen und dann wohl verneinen müsste.
Die Lederriemenproblematik hätte breit dargestellt werden können.
Ich habe 1h vor Abgabe angefangen die Klausur von hinten zu schreiben, so dass ich zum Schluss noch 5 Minuten für das prozessuale Gutachten und "Hilfserwägungen" hatte, in denen ich alle zu prüfenden weiteren Normen, insbesondere bezüglich des zweiten Beschuldigten, den ich rausgeschmissen habe, dargelegt habe.
Es ist die erste Klausur in der ich nicht weiß, wie man sie vertretbar hätte lösen können, ohne die Zeit zu überschreiten.
Soviel für den Moment. Sachverhalt wie gesagt nachher.
11.06.2019, 14:30
Der gewissenhafte und strebsame Jurist versteht es neben der Juristerei auch ein Privatleben zu führen. Wer schreibt bitte 80 Probleklausuren nur im Strafrecht?
Ich bin der Meinung Persönlichkeitsbildung geschieht abseits des Berufsleben.
Mit diogenesischen Grüßen
Ich bin der Meinung Persönlichkeitsbildung geschieht abseits des Berufsleben.
Mit diogenesischen Grüßen
11.06.2019, 14:36
Respekt, dass du es geschafft hast 80 Klausuren vor den Prüfungen zu schreiben. Mir hat dazu schlicht die Zeit gefehlt, trotz Tauchstation. Aber das beweist wahrscheinlich, dass bei dir bereits vertiefte Kenntnisse im Straf-und Strafverfahrensrecht gegeben waren, was ja auch die Noten aus dem ersten Examen beweisen.
11.06.2019, 14:43
NRW hatte den dritten Tatkomplex der Berliner Klausur als Anklageklausur.
Zwei Beschuldigte waren zu prüfen. Gegen den Dritten Beschuldigten würde bereits nach 170 eingestellt.
L hat ordentlich Alkohol getrunken mit seinem Kumpel K und fährt mit diesem und dem ihm nicht näher bekannten S nach Hause. Während der Fahrt bekommt er Panik als er die Polizei hinter sich bemerk und fährt in der 50er Zone 80 und über eine rote Ampel. Als er darauf abbiegt und auf die B Straße kommt, will er den Zeugen R überholen, fährt aber gegen dessen Fiesta, kommt ins Schleudern und nimmt den Geschädigten E mit. Sachschaden 1500€ an der Karre und wachkoma sowie frakturen an allen Knochen. E wird nich mehr aus dem Koma aufwachen.
L und K fliehen.
Polizisten 1 und 2 suchen nach Aussage des S die Wohnung des L auf. Dieser macht nicht auf. Sta sagt der Richter sei ab 21 eh nicht mehr zu erreichen und ordnete die Durchsuchung an. AG Düsseldorf hat nach bearbeitervermerk einen Nachtfienst nur bis 21 Uhr eingerichtet.
P1 und P2 nehmen dann l und k fest und finden einen grüne Mütze sowie einen roten Pulli der zur töterbeschreibung passt.
L gesteht in Vernehung durch p1. K schweigt.
BAK laut Gutachten um 23 Uhr bei 1,2.
Unfallsachverständiger bestätigt Unfallhergang.
L hat Verteidigerin. K nicht. v kündigt Widerspruch an. Rügt durchsuchung und Verwertung aller Beweismittel.
War recht viel, aber hatte schon schlimmeres gesehen.
Habe bzgl L
315c I, III nr1
142
229 und 226 52 geprüft. Bei K 315c, 27, 142.
Erlassen waren 323c, 303 und noch paar andere Vorschriften 239,240.
Die Klausur lässt mich insgesamt etwas ratlos.
Zwei Beschuldigte waren zu prüfen. Gegen den Dritten Beschuldigten würde bereits nach 170 eingestellt.
L hat ordentlich Alkohol getrunken mit seinem Kumpel K und fährt mit diesem und dem ihm nicht näher bekannten S nach Hause. Während der Fahrt bekommt er Panik als er die Polizei hinter sich bemerk und fährt in der 50er Zone 80 und über eine rote Ampel. Als er darauf abbiegt und auf die B Straße kommt, will er den Zeugen R überholen, fährt aber gegen dessen Fiesta, kommt ins Schleudern und nimmt den Geschädigten E mit. Sachschaden 1500€ an der Karre und wachkoma sowie frakturen an allen Knochen. E wird nich mehr aus dem Koma aufwachen.
L und K fliehen.
Polizisten 1 und 2 suchen nach Aussage des S die Wohnung des L auf. Dieser macht nicht auf. Sta sagt der Richter sei ab 21 eh nicht mehr zu erreichen und ordnete die Durchsuchung an. AG Düsseldorf hat nach bearbeitervermerk einen Nachtfienst nur bis 21 Uhr eingerichtet.
P1 und P2 nehmen dann l und k fest und finden einen grüne Mütze sowie einen roten Pulli der zur töterbeschreibung passt.
L gesteht in Vernehung durch p1. K schweigt.
BAK laut Gutachten um 23 Uhr bei 1,2.
Unfallsachverständiger bestätigt Unfallhergang.
L hat Verteidigerin. K nicht. v kündigt Widerspruch an. Rügt durchsuchung und Verwertung aller Beweismittel.
War recht viel, aber hatte schon schlimmeres gesehen.
Habe bzgl L
315c I, III nr1
142
229 und 226 52 geprüft. Bei K 315c, 27, 142.
Erlassen waren 323c, 303 und noch paar andere Vorschriften 239,240.
Die Klausur lässt mich insgesamt etwas ratlos.
11.06.2019, 14:45
Ich habe auch so an die 725 Revisionsklausuren geschrieben. Hoffentlich kommt kein Urteil dran. Da habe ich nur 234 geschrieben.