10.06.2019, 07:43
(10.06.2019, 00:33)Nrwjuni schrieb:(09.06.2019, 17:25)GJPAAAH(BE) schrieb: Wett-Tipps fürs Strafrecht, anyone?
Berliner Raser ist ja frisch wieder durchentschieden - mit dieser netten Befangenheitspointe - aber offenbar auch schon häufiger gelaufen.
Mein Gefühl sagt mir irgendwas mit Computerbetrug :D
Berlin Raserfall fänd ich ziemlich zum abkotzen, aber das jpa liebt nicht zu unrecht straßenverkehrsdelikte und die Raser Fälle sind halt ein immer noch aktuelles Problem. Da kann man auch so schön noch BAK Probleme mit rein bringen.
Anyone else noch einen Tipp was kommen könnte?
Das kam in Berlin ja gerade in der S7 Wahlklausur :D
Nicht, dass das irgendwas bedeuten würde.
10.06.2019, 08:44
An alle die gerade Examen schreiben :
Seit einfach positiv. Bei mir waren die Übungsklausuren auch oft echt nicht gut, im Examen waren alle (bis auf eine Klausur) besser als die Übungsklausuren.
Und hierbei ging es nicht um 8 Punkte aufwärts sondern eher Richtung,, ums bestehen,,.
Deshalb an alle die daran zweifeln ob es fürs bestehen reicht : es reicht!!
Einfach versuchen mit den Aufgaben komplett fertig zu werden, dann sind minimum 4 Punkte drin, wenn der Inhalt nicht komplett daneben ist. Komplett daneben heißt die Grundsätze total verkannt und nicht irgendwelche Probleme übersehen.
Dies waren meine Erfahrungen. Ich hoffe das kann einige beruhigen
Seit einfach positiv. Bei mir waren die Übungsklausuren auch oft echt nicht gut, im Examen waren alle (bis auf eine Klausur) besser als die Übungsklausuren.
Und hierbei ging es nicht um 8 Punkte aufwärts sondern eher Richtung,, ums bestehen,,.
Deshalb an alle die daran zweifeln ob es fürs bestehen reicht : es reicht!!
Einfach versuchen mit den Aufgaben komplett fertig zu werden, dann sind minimum 4 Punkte drin, wenn der Inhalt nicht komplett daneben ist. Komplett daneben heißt die Grundsätze total verkannt und nicht irgendwelche Probleme übersehen.
Dies waren meine Erfahrungen. Ich hoffe das kann einige beruhigen
10.06.2019, 09:48
(10.06.2019, 08:44)Examen 2018 schrieb: An alle die gerade Examen schreiben :
Seit einfach positiv. Bei mir waren die Übungsklausuren auch oft echt nicht gut, im Examen waren alle (bis auf eine Klausur) besser als die Übungsklausuren.
Und hierbei ging es nicht um 8 Punkte aufwärts sondern eher Richtung,, ums bestehen,,.
Deshalb an alle die daran zweifeln ob es fürs bestehen reicht : es reicht!!
Einfach versuchen mit den Aufgaben komplett fertig zu werden, dann sind minimum 4 Punkte drin, wenn der Inhalt nicht komplett daneben ist. Komplett daneben heißt die Grundsätze total verkannt und nicht irgendwelche Probleme übersehen.
Dies waren meine Erfahrungen. Ich hoffe das kann einige beruhigen
Damit machst du mir jetzt richtig Angst. Ich bin in keiner der vier Klausuren bisher fertig geworden und habe sicher einige Probleme übersehen.
10.06.2019, 09:58
(10.06.2019, 09:48)Gast schrieb:(10.06.2019, 08:44)Examen 2018 schrieb: An alle die gerade Examen schreiben :
Seit einfach positiv. Bei mir waren die Übungsklausuren auch oft echt nicht gut, im Examen waren alle (bis auf eine Klausur) besser als die Übungsklausuren.
Und hierbei ging es nicht um 8 Punkte aufwärts sondern eher Richtung,, ums bestehen,,.
Deshalb an alle die daran zweifeln ob es fürs bestehen reicht : es reicht!!
Einfach versuchen mit den Aufgaben komplett fertig zu werden, dann sind minimum 4 Punkte drin, wenn der Inhalt nicht komplett daneben ist. Komplett daneben heißt die Grundsätze total verkannt und nicht irgendwelche Probleme übersehen.
Dies waren meine Erfahrungen. Ich hoffe das kann einige beruhigen
Damit machst du mir jetzt richtig Angst. Ich bin in keiner der vier Klausuren bisher fertig geworden und habe sicher einige Probleme übersehen.
Was heißt denn fertig für dich? Inhaltlich alles gepackt? Dann bin ich auch nicht fertig geworden.
Formal alles da? Dann bin ich fertig geworden.
Versuch unbedingt alles formal erforderliche zu haben. „Fertige“ Klausur hat Priorität.
Ich persönlich schreib zb die Struktur zuerst. Wenn ich merke, es wird eng, schreib ich die Klausur von hinten zu Ende.
Das kannst du dir bis morgen auch noch draufschaffen.
Nicht aufgeben!
10.06.2019, 11:31
Frage zur Klausur am Freitag (Bankschließfach): Konnte man das über §§ 677, 684, 812 I 1 Var. 2 lösen? Mehrere Ref-Kollegen meinten, das ginge nicht. Ich habe jedoch dazu folgendes gefunden:
"Nach vorzugswürdiger h.A. ist eine nachträgliche Tilgungsbestimmung zulässig. Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als die anfängliche Zahlung auf eine fremde Schuld. Der A kann also den C nach GoA gem. §§ 677, 683, 670 BGB oder andernfalls nach Aufwendungskondiktion gem. §§ 684, 812 I 1 Var. 2 BGB in Anspruch nehmen. Aber auch nach dieser Ansicht wird der C ausreichend geschützt."
Danach müsste unberechtigte GoA möglich sein. Falls nicht: Woran scheitert diese?
"Nach vorzugswürdiger h.A. ist eine nachträgliche Tilgungsbestimmung zulässig. Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als die anfängliche Zahlung auf eine fremde Schuld. Der A kann also den C nach GoA gem. §§ 677, 683, 670 BGB oder andernfalls nach Aufwendungskondiktion gem. §§ 684, 812 I 1 Var. 2 BGB in Anspruch nehmen. Aber auch nach dieser Ansicht wird der C ausreichend geschützt."
Danach müsste unberechtigte GoA möglich sein. Falls nicht: Woran scheitert diese?
10.06.2019, 11:47
(10.06.2019, 11:31)Gast schrieb: Frage zur Klausur am Freitag (Bankschließfach): Konnte man das über §§ 677, 684, 812 I 1 Var. 2 lösen? Mehrere Ref-Kollegen meinten, das ginge nicht. Ich habe jedoch dazu folgendes gefunden:
"Nach vorzugswürdiger h.A. ist eine nachträgliche Tilgungsbestimmung zulässig. Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als die anfängliche Zahlung auf eine fremde Schuld. Der A kann also den C nach GoA gem. §§ 677, 683, 670 BGB oder andernfalls nach Aufwendungskondiktion gem. §§ 684, 812 I 1 Var. 2 BGB in Anspruch nehmen. Aber auch nach dieser Ansicht wird der C ausreichend geschützt."
Danach müsste unberechtigte GoA möglich sein. Falls nicht: Woran scheitert diese?
Das habe ich mich auch schon gefragt (habe es aber selbst nicht über GoA gemacht). Der BGH sprich die GoA ja gar nicht an. Ich habe vermutet, dass es möglicherweise am Fremdgeschäftsführungswillen fehlt?
10.06.2019, 11:50
Letztlich bringt es nichts, über die Bewertung der Klausuren zu spekulieren, da jeder Korrektor anders tickt und bewertet...
Ich habe mal einen Korrektor gefragt, was wie genau bewertet wird. Die Antwort war, dass
- Klausuren, die weniger als 25 Seiten haben pauschal gesehen nicht so toll sein können (??? Die Aussage fand ich ziemlich dreist! ).
- Klausuren, in denen etwas fehlt (Tatbestand etc.), die also nicht fertig sind, würden eher im Bereich ausreichend landen. Es sei denn, der Prüfling bietet in seinen Entscheidungsgründen etwas Gutes an, was eine höhere Punktegabe rechtfertigen könnte.
- Erfolge die Struktur nicht im gewohnten Stile (Obersätze fehlen, das ganze ähnelt eher einem Aufsatz etc.), führt das ebenfalls zu enormen Punkteabzügen, da der Urteils- oder Gutachtenstil nicht eingehalten wurde (juristisches Handwerkszeug nicht beherrscht!)
- kommen dann noch schwerwiegende Fehler hinzu, wie beispielsweise Basics nicht drauf zu haben (das Abstraktionsprinzip zu verkennen) etc., sind das erhebliche Mängel, die die Vorzüge einer Arbeit (sofern welche vorliegen) deutlich überwiegen können und zum Nichtbestehen der Klausur führen können.
Letztlich würde die Bearbeitung in das Verhältnis zum Schwierigkeitsgrad der Klausur gesetzt werden...
Das war die ziemlich ernüchternde Antwort, die ich erhalten habe. Ergo: Immer Obersätze bilden und subsumieren, versuchen, fertig zu werden und keine Grundlagenfehler begehen. Dann liegt man damit angeblich über dem Strich oder schon im befriedigenden Bereich.
Wenn man dann noch alles halbwegs richtig löst und kaum etwas übersieht, Zusatzwissen unterbringt, dann landet man wohl in den oberen Rängen.
Das ist aber alleine die Meinung eines! Korrektors... Andere Korrektoren können ganz andere Maßstäbe haben.
Wir haben alle keine Kristallkugeln und können bewerten ob das, was wir geschrieben haben gut oder mies war.
Also am besten nicht spekulieren, denn Kopf nicht hängen lassen und lieber noch einmal Gas geben und die verbliebenen Klausuren nutzen!
Viel Erfolg!
Ich habe mal einen Korrektor gefragt, was wie genau bewertet wird. Die Antwort war, dass
- Klausuren, die weniger als 25 Seiten haben pauschal gesehen nicht so toll sein können (??? Die Aussage fand ich ziemlich dreist! ).
- Klausuren, in denen etwas fehlt (Tatbestand etc.), die also nicht fertig sind, würden eher im Bereich ausreichend landen. Es sei denn, der Prüfling bietet in seinen Entscheidungsgründen etwas Gutes an, was eine höhere Punktegabe rechtfertigen könnte.
- Erfolge die Struktur nicht im gewohnten Stile (Obersätze fehlen, das ganze ähnelt eher einem Aufsatz etc.), führt das ebenfalls zu enormen Punkteabzügen, da der Urteils- oder Gutachtenstil nicht eingehalten wurde (juristisches Handwerkszeug nicht beherrscht!)
- kommen dann noch schwerwiegende Fehler hinzu, wie beispielsweise Basics nicht drauf zu haben (das Abstraktionsprinzip zu verkennen) etc., sind das erhebliche Mängel, die die Vorzüge einer Arbeit (sofern welche vorliegen) deutlich überwiegen können und zum Nichtbestehen der Klausur führen können.
Letztlich würde die Bearbeitung in das Verhältnis zum Schwierigkeitsgrad der Klausur gesetzt werden...
Das war die ziemlich ernüchternde Antwort, die ich erhalten habe. Ergo: Immer Obersätze bilden und subsumieren, versuchen, fertig zu werden und keine Grundlagenfehler begehen. Dann liegt man damit angeblich über dem Strich oder schon im befriedigenden Bereich.
Wenn man dann noch alles halbwegs richtig löst und kaum etwas übersieht, Zusatzwissen unterbringt, dann landet man wohl in den oberen Rängen.
Das ist aber alleine die Meinung eines! Korrektors... Andere Korrektoren können ganz andere Maßstäbe haben.
Wir haben alle keine Kristallkugeln und können bewerten ob das, was wir geschrieben haben gut oder mies war.
Also am besten nicht spekulieren, denn Kopf nicht hängen lassen und lieber noch einmal Gas geben und die verbliebenen Klausuren nutzen!
Viel Erfolg!
10.06.2019, 11:55
Ich kenne niemanden, der (außer im Strafrecht) mehr als 25 Seiten schreibt. Nicht mal ansatzweise. Schon daraus folgt, dass dieser Korrektor dich wohl veräppelt hat.
10.06.2019, 12:00
(10.06.2019, 11:55)Gast schrieb: Ich kenne niemanden, der (außer im Strafrecht) mehr als 25 Seiten schreibt. Nicht mal ansatzweise. Schon daraus folgt, dass dieser Korrektor dich wohl veräppelt hat.
Es gibt nicht wenig Leute, die nie weniger als 25 Seiten schreiben. Hängt sehr von der Breite der Schrift ab, weshalb jegliches Sinnieren darüber ins Leere führt.
10.06.2019, 12:53
(10.06.2019, 12:00)Gast schrieb:(10.06.2019, 11:55)Gast schrieb: Ich kenne niemanden, der (außer im Strafrecht) mehr als 25 Seiten schreibt. Nicht mal ansatzweise. Schon daraus folgt, dass dieser Korrektor dich wohl veräppelt hat.
Es gibt nicht wenig Leute, die nie weniger als 25 Seiten schreiben. Hängt sehr von der Breite der Schrift ab, weshalb jegliches Sinnieren darüber ins Leere führt.
Würde aber mit meiner Erfahrung korrelieren. In den AGs vll so 20 Seiten lustlos hingeklatscht und im Examen waren es jetzt stets mindestens 30 Seiten. Bin auch immer fertig geworden, also inklusive praktischen Teil.