16.03.2026, 15:55
(16.03.2026, 11:16)rea schrieb: Vielen Dank zusammen! Ich drücke euch auch weiterhin die Daumen!
Könnt ihr bitte auch für die anderen Klausuren eine solche Zsf. hier hochladen - danke
Ich finde das unverschämt. Niemand teilt hier die Erfahrungen in den jeweiligen Klausuren, um Dein Examensreporter zu sein. Natürlich ist es bei einem Forum so, dass es auch andere Leute lesen und jedem, der davon für sein anstehendes Examen profitieren kann, sei es gegönnt. Aber primär geht es darum, sich als Beteiligte der aktuellen Kampagne auszutauschen.
16.03.2026, 15:57
(10.03.2026, 07:43)ffm26 schrieb: Bzgl Klage 7 StVG (zT ivm 115 VVG), aber vollumfänglich abgewiesen, da die bereits außergerichtlich angenommene Kostenquote (und entsprechende Zahlung) nach umfassender Beweiswürdigung und Abwägung der Verstöße wegen 17 I, II StVG angemessen war.
Bzgl (Dritt)Widerklagen: gegen K aus 7 StVG, aber nur 600€ wegen der Quote; gegen DWBekl ebenso aus 18 StVG und gegen DWBekl ebenso aus 7 StVG iVm 115 VVG. Und die begehrten Zinsen insoweit aber nur als Prozesszinsen.
Die Nebenentscheidungen hab ich nicht mehr so richtig hinbekommen, aber da war wohl zwischen Klage und Widerklagen zu differenzieren und dann eben einmal nach 91 ZPO bzgl. Klage und einmal Quote 1/4 zu 3/4 nach 92, 100 ZPO bzgl DWK
Waren die Nebenentscheidungen nicht erlassen? Also es schadet sicher nicht, wenn Du sie hast, aber ich habe sie nicht, weil ich dachte, sie seien erlassen...
16.03.2026, 15:59
Lief bei uns allen heute derselbe Fall mit dem Sohn, der seinen Vater erschlägt, weil seine Schwester nicht Alleinerbin sein sollte?
16.03.2026, 16:00
(16.03.2026, 11:16)rea schrieb: Vielen Dank zusammen! Ich drücke euch auch weiterhin die Daumen!Strafrecht, Anklage, Beschuldigter bringt seinen Vater um und nimmt das Testament (Schwester ist Alleinerbin) und paar Goldmünzen mit.
Könnt ihr bitte auch für die anderen Klausuren eine solche Zsf. hier hochladen - danke
Anschließend fälscht er ein Testament zugunsten von sich selbst und legt dieses beim Nachlassgericht vor.
16.03.2026, 16:15
Welche Delikte habt ihr angeklagt?
16.03.2026, 16:43
(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
16.03.2026, 17:00
(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Habe angeklagt: Mord (wegen Habgier), Urkundenfälschung (wegen Testament), versuchten Betrug ggü. Nachlassgericht und zu Lasten der Schwester (wegen Erbschein) und Betrug (wegen Verkauf der Goldmünzen).
Habe nur Mord sehr ausführlich mit dem ganzen Beweis Kram. Den Rest auch sehr sehr knapp abgehandelt damit die Anklage wenigstens fertig wird. Bei den Diebstählen habe ich einfach die Rücknahme des Strafantrages nach 77d angenommen, hatte aber keine Zeit da irgendwas von den 77 ff zu prüfen oder zu begründen.
16.03.2026, 17:01
(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
16.03.2026, 17:12
(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
16.03.2026, 17:32
(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:Das tut mir leid :( war aber auch wirklich viel !(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁


