09.06.2019, 13:21
Ich hab das leider aufgrund von Stress und Hektik ebenfalls übersehen.
Also völlig unbrauchbar wird die Klausur dadurch nicht werden. Es betrifft ja nur einen von drei Klageanträgen. Wie viel der Korrektor dafür abzieht keine Ahnung. Ist vllt auch vom Korrektor abhängig. Ich hoffe mal nicht allzuviel ??
Also völlig unbrauchbar wird die Klausur dadurch nicht werden. Es betrifft ja nur einen von drei Klageanträgen. Wie viel der Korrektor dafür abzieht keine Ahnung. Ist vllt auch vom Korrektor abhängig. Ich hoffe mal nicht allzuviel ??
09.06.2019, 17:25
Wett-Tipps fürs Strafrecht, anyone?
Berliner Raser ist ja frisch wieder durchentschieden - mit dieser netten Befangenheitspointe - aber offenbar auch schon häufiger gelaufen.
Berliner Raser ist ja frisch wieder durchentschieden - mit dieser netten Befangenheitspointe - aber offenbar auch schon häufiger gelaufen.
09.06.2019, 17:59
(09.06.2019, 12:29)Gast schrieb: Meint ihr, die ZHG-Klausur wird völlig unbrauchbar/unverwertbar, wenn man den fehlenden Titel im Antrag zu 2) (§ 771 ZPO) übersehen hat (habe einfach den unvollständigen Antrag abgeschrieben und es in der Stresssituation nicht bemerkt)?
Alles andere habe ich angesprochen (§ 891 BGB, Auslegung, alle Zulässigkeitsprobleme, § 407 richtig gelöst, §§ 135, 165, 932 usw.) und ausführlich diskutiert, wurde auch fertig usw.
Sorry, aber solche Kommentare machen mich wütend. Es gibt hier viele (mich eingeschlossen, die in dieser Klausur ganz andere Probleme hatten. Die so gut wie überall Dinge übersehen, falsch gesehen, den § 135 II vergessen haben etc.
Was du da schreibst - und das solltest du als fast fertiger Jurist selbst wissen - ist ein kleines (wenn auch in der Praxis) wichtiges Detail. Ansonsten scheinst du jedoch mit der Klausur deutlich besser klar gekommen sein als das Groß deiner Ref-Kollegen. Daher finde ich es absolut vermessen, wegen einer solchen Kleinigkeit dermaßen zu jammern. Nichts für ungut.
Ich denke, du wirst 7-10 Punkte in dieser Klausur haben.
09.06.2019, 18:09
Ich bin der obige Gast^^
Na ja, Hintergrund meiner Frage ist vor allem die Tatsache, dass es sich um einen Fehler im Tenor handelt, der besonders unverzeihlich ist. Wäre es nur ein reguläres Übersehen im Rahmen der Entscheidungsgründe (oder bei einer RA-Klausur) hätte ich mich so etwas nie gefragt.
Aber danke für deine Einschätzung, wollte niemandem auf die Füße treten.
Na ja, Hintergrund meiner Frage ist vor allem die Tatsache, dass es sich um einen Fehler im Tenor handelt, der besonders unverzeihlich ist. Wäre es nur ein reguläres Übersehen im Rahmen der Entscheidungsgründe (oder bei einer RA-Klausur) hätte ich mich so etwas nie gefragt.
Aber danke für deine Einschätzung, wollte niemandem auf die Füße treten.
09.06.2019, 18:13
(09.06.2019, 18:09)Gast schrieb: Ich bin der obige Gast^^
Na ja, Hintergrund meiner Frage ist vor allem die Tatsache, dass es sich um einen Fehler im Tenor handelt, der besonders unverzeihlich ist. Wäre es nur ein reguläres Übersehen im Rahmen der Entscheidungsgründe (oder bei einer RA-Klausur) hätte ich mich so etwas nie gefragt.
Aber danke für deine Einschätzung, wollte niemandem auf die Füße treten.
Ich bin derjenige, der verbal oben etwas laut geworden ist ^^
Jede Klausur ist ein Gesamteindruck, und wenn der Rest stimmt oder sogar wirklich überzeugt, wird die ungenaue Tenorierung kaum ins Gewicht fallen. Und wie gesagt: Bei uns im Klausurenraum (SH) ist kaum jemand mit der Klausur klar gekommen.
09.06.2019, 18:17
@Gast #403 ich verstehe ja, dass die Emotionen gerade ziemlich Achterbahn fahren. Aber Angst ist nun mal irrational, jeder hat seine. Mich plagt zB seit Strafrecht der Umstand, dass ich weder zur schadensgleichen Vermögensgefährdung noch zur Stoffgleiche was gesagt habe. Irrational, wird schon gereicht haben. Ja. Aber trotzdem nerve ich mich selbst damit.
Man hört einfach so viel freakigen Shit zum Durchfallen - selbst bei Leuten, die im ersten gut waren.
Aber das Forum ist doch ein Ort des Austauschs, in dem jeder seine Lage und Ängste schildern können sollte.
Man hört einfach so viel freakigen Shit zum Durchfallen - selbst bei Leuten, die im ersten gut waren.
Aber das Forum ist doch ein Ort des Austauschs, in dem jeder seine Lage und Ängste schildern können sollte.
09.06.2019, 18:45
(09.06.2019, 18:17)GJPAAAH(BE) schrieb: @Gast #403 ich verstehe ja, dass die Emotionen gerade ziemlich Achterbahn fahren. Aber Angst ist nun mal irrational, jeder hat seine. Mich plagt zB seit Strafrecht der Umstand, dass ich weder zur schadensgleichen Vermögensgefährdung noch zur Stoffgleiche was gesagt habe. Irrational, wird schon gereicht haben. Ja. Aber trotzdem nerve ich mich selbst damit.@406: Ich bin #403.
Man hört einfach so viel freakigen Shit zum Durchfallen - selbst bei Leuten, die im ersten gut waren.
Aber das Forum ist doch ein Ort des Austauschs, in dem jeder seine Lage und Ängste schildern können sollte.
Grundsätzlich hast du Recht, jeder hat seine eigenen Ängste, und keine Angst ist "mehr" oder "weniger wert". Und man sollte nicht über Angst urteilen, da core. Dennoch: Es gibt Grenzen. Sehr wohl macht es einen Unterschied aus, ob man einen Schnitzer hat (der schwer zu erkennen und den kaum jemand gesehen haben dürfte) oder alles im Argen liegt.
Ich finde es einfach schlimm, wenn Leute jammern, die später mit 11 Punkten schriftlich aus der Prüfung gehen.
09.06.2019, 19:32
Der Titel bei 771 ZPO war ebenfalls eine notarielle Urkunde einer Notarin ;)
09.06.2019, 20:02
(09.06.2019, 12:29)Gast schrieb: Meint ihr, die ZHG-Klausur wird völlig unbrauchbar/unverwertbar, wenn man den fehlenden Titel im Antrag zu 2) (§ 771 ZPO) übersehen hat (habe einfach den unvollständigen Antrag abgeschrieben und es in der Stresssituation nicht bemerkt)?
Alles andere habe ich angesprochen (§ 891 BGB, Auslegung, alle Zulässigkeitsprobleme, § 407 richtig gelöst, §§ 135, 165, 932 usw.) und ausführlich diskutiert, wurde auch fertig usw.
Stand die Urkundenrollen-Nr. denn überhaupt iwo im Sachverhalt ? Ich habe "ewig" danach gesucht und nichts gefunden...
09.06.2019, 20:06
(09.06.2019, 20:02)Pfingstkind schrieb:(09.06.2019, 12:29)Gast schrieb: Meint ihr, die ZHG-Klausur wird völlig unbrauchbar/unverwertbar, wenn man den fehlenden Titel im Antrag zu 2) (§ 771 ZPO) übersehen hat (habe einfach den unvollständigen Antrag abgeschrieben und es in der Stresssituation nicht bemerkt)?
Alles andere habe ich angesprochen (§ 891 BGB, Auslegung, alle Zulässigkeitsprobleme, § 407 richtig gelöst, §§ 135, 165, 932 usw.) und ausführlich diskutiert, wurde auch fertig usw.
Stand die Urkundenrollen-Nr. denn überhaupt iwo im Sachverhalt ? Ich habe "ewig" danach gesucht und nichts gefunden...
Ja stand sie, ich hab die aber nicht benötigt für den Tenor, da die Klägerin bei mir nicht gutgläubig war im Zeitpunkt der Veräußerung