09.03.2026, 18:09
(09.03.2026, 15:54)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 11:52)Frankfurt123 schrieb: …. das interessiert mich auch in Bezug auf die Justiz. 😃
Für die Justiz ist es einfach: nichts.
Promovierte Kolleginnen und Kollegen gibt es hier mehr als genug. Man hebt sich mit einem Doktor nicht hervor.
Dazu Nachbereichsempirie: wir sind zu fünft im Senat und alle promoviert.
Bei welchem Gericht bist du denn im Senat der mit fünf Berufsrichtern besetzt ist? Kenne da nur oberste Gerichte und im Ausnahmsfall bestimmte OLG Senate...?!
09.03.2026, 20:03
Früher war bei GKs ein Dr. oder LL.M Pflicht, vermutlich um sich als schlauer zu verkaufen als man in Wahrheit ist. Bei allem darunter ist der Titel eigentlich völlig egal. Kein Mandant kommt gerade deswegen, weil der Kollege einen Dr. vorm Namen hat. Vielleicht fühlt er sich dort "kompetenter" vertreten, ausschlaggebend ist meist aber Mundpropaganda / Empfehlungen.
09.03.2026, 20:07
(09.03.2026, 16:43)MUCLawWizard schrieb: Wie würdet ihr einen Master aus Harvard, Yale, Oxford, Cambridge im hiesigen Kontext im Vergleich zum Dr. bewerten?
Würde sagen, nen Master aus H/Y/S, Oxbridge ist in den meisten Situationen mehr wert als ein Doktortitel. Aber die Abwägung wird sich für die wenigsten stellen..
09.03.2026, 20:26
(09.03.2026, 18:09)Homer S. schrieb:(09.03.2026, 15:54)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 11:52)Frankfurt123 schrieb: …. das interessiert mich auch in Bezug auf die Justiz. 😃
Für die Justiz ist es einfach: nichts.
Promovierte Kolleginnen und Kollegen gibt es hier mehr als genug. Man hebt sich mit einem Doktor nicht hervor.
Dazu Nachbereichsempirie: wir sind zu fünft im Senat und alle promoviert.
Bei welchem Gericht bist du denn im Senat der mit fünf Berufsrichtern besetzt ist? Kenne da nur oberste Gerichte und im Ausnahmsfall bestimmte OLG Senate...?!
Obergericht in der Fachgerichtsbarkeit. Die Besetzung zu fünft ist nicht die Regel, kommt aber schonmal vor. Insbesondere, wenn Kolleginnen und Kollegen zur Erprobung kommen.
09.03.2026, 21:29
In der Justiz ist die Doktorendichte tatsächlich oft ähnlich hoch wie in Großkanzleien, aber nicht immer. Ich kenne auch ganze Landgerichte oder Staatsanwaltschaften, an denen 1-2 Doktoren tätig sind. Da verleiht einem der Titel dann doch etwas paradiesvogelartiges. Das kann positiv sein, teils wird man aber auch eher misstrauisch beäugt.
09.03.2026, 23:51
(09.03.2026, 20:26)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 18:09)Homer S. schrieb:(09.03.2026, 15:54)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 11:52)Frankfurt123 schrieb: …. das interessiert mich auch in Bezug auf die Justiz. 😃
Für die Justiz ist es einfach: nichts.
Promovierte Kolleginnen und Kollegen gibt es hier mehr als genug. Man hebt sich mit einem Doktor nicht hervor.
Dazu Nachbereichsempirie: wir sind zu fünft im Senat und alle promoviert.
Bei welchem Gericht bist du denn im Senat der mit fünf Berufsrichtern besetzt ist? Kenne da nur oberste Gerichte und im Ausnahmsfall bestimmte OLG Senate...?!
Obergericht in der Fachgerichtsbarkeit. Die Besetzung zu fünft ist nicht die Regel, kommt aber schonmal vor. Insbesondere, wenn Kolleginnen und Kollegen zur Erprobung kommen.
Man muss ja unterscheiden, wie viele Mitglieder der Senat hat und wie viele davon in einer Sitzgruppe sind. Der Kollege meinte vermutlich, dass Ihr auch zu fünft entscheidet...
10.03.2026, 08:39
(09.03.2026, 23:51)Praktiker schrieb:(09.03.2026, 20:26)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 18:09)Homer S. schrieb:(09.03.2026, 15:54)Pontifex Maximus schrieb:(09.03.2026, 11:52)Frankfurt123 schrieb: …. das interessiert mich auch in Bezug auf die Justiz. 😃
Für die Justiz ist es einfach: nichts.
Promovierte Kolleginnen und Kollegen gibt es hier mehr als genug. Man hebt sich mit einem Doktor nicht hervor.
Dazu Nachbereichsempirie: wir sind zu fünft im Senat und alle promoviert.
Bei welchem Gericht bist du denn im Senat der mit fünf Berufsrichtern besetzt ist? Kenne da nur oberste Gerichte und im Ausnahmsfall bestimmte OLG Senate...?!
Obergericht in der Fachgerichtsbarkeit. Die Besetzung zu fünft ist nicht die Regel, kommt aber schonmal vor. Insbesondere, wenn Kolleginnen und Kollegen zur Erprobung kommen.
Man muss ja unterscheiden, wie viele Mitglieder der Senat hat und wie viele davon in einer Sitzgruppe sind. Der Kollege meinte vermutlich, dass Ihr auch zu fünft entscheidet...
Ach so, guter Punkt. Nein, wir sind nur insgesamt zu fünft im Senat. Wobei das auch nur die Anzahl der Richter als solche betrifft. Rechnerisch ist es der Arbeitskraftanteil durch Teilzeit, Verwaltung etc. weniger. Wir entscheiden in unterschiedlichen Zusammensetzungen von je drei Richtern plus ggf. zwei Ehrenamtliche.


