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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
mittelmäßig25
Junior Member
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Beiträge: 43
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2025
#71
05.03.2026, 13:37
(04.03.2026, 16:27)Bro schrieb:  
(02.03.2026, 23:08)JoshNRW schrieb:  Die letzten zwei Seiten an Beiträgen hier lesen sich wie zwei KI-Chatbots, die jemand auf Wish zum Thema Steueroptimierung bestellt hat. 

Teilweise ist das Rechtsberatung zur Steuerhinterziehung, teilweise ist das so absurd weit vom Schuss (die neu gegründete Kanzlei ohne Mandanten oder laufendes Geschäft in eine Holding überführen – wobei die Betriebsaufspaltung im Auge behalten werden soll). 

Wie wäre es erstmal mit einer Website und ein paar echten Mandaten?

Da hast du leider sehr wenig verstanden. Es wird keine GmbH in eine andere "überführt". Die Gewinne der einen GmbH werden in die Holdimg ausgeschüttet. Eine Betriebsaufspaltung könnte bei der Vermietung der privaten Immobilie an die GmbH eintreten. Deshalb wird die Immobilie in der Praxis etwa von einer GbR gehalten, an der z.B. die Ehefrau zu 100% und der Anwalt zu 0% beteiligt sind. 

Die Konstruktionen sind absolut legit und weit von Steuerhinterziehung entfernt.

Eine Gründung einer GbR an der die Ehefrau zu 100 % und der Anwalt zu 0 % beteiligt sind, ist ebenfalls ein unfassbar schlechter Rat. Bevor ich die Struktur und Folgeprobleme einer GbR in steuerrechtlicher Hinsicht habe, ist die Frau lieber Eigentümerin der Immobilie.
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mittelmäßig25
Junior Member
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Beiträge: 43
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Registriert seit: Nov 2025
#72
05.03.2026, 13:39
(04.03.2026, 16:41)Gast1904 schrieb:  Ich glaube der Bro hat ein paar zu viele Videos vom Kollegen Juhn geschaut LolLolLol
LolLolLol LolLolLol LolLolLol LolLolLol LolLolLol LolLolLol LolLolLol LolLolLol
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Bro
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Beiträge: 117
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Registriert seit: Oct 2022
#73
08.03.2026, 14:47
(05.03.2026, 13:37)mittelmäßig25 schrieb:  
(04.03.2026, 16:27)Bro schrieb:  
(02.03.2026, 23:08)JoshNRW schrieb:  Die letzten zwei Seiten an Beiträgen hier lesen sich wie zwei KI-Chatbots, die jemand auf Wish zum Thema Steueroptimierung bestellt hat. 

Teilweise ist das Rechtsberatung zur Steuerhinterziehung, teilweise ist das so absurd weit vom Schuss (die neu gegründete Kanzlei ohne Mandanten oder laufendes Geschäft in eine Holding überführen – wobei die Betriebsaufspaltung im Auge behalten werden soll). 

Wie wäre es erstmal mit einer Website und ein paar echten Mandaten?

Da hast du leider sehr wenig verstanden. Es wird keine GmbH in eine andere "überführt". Die Gewinne der einen GmbH werden in die Holdimg ausgeschüttet. Eine Betriebsaufspaltung könnte bei der Vermietung der privaten Immobilie an die GmbH eintreten. Deshalb wird die Immobilie in der Praxis etwa von einer GbR gehalten, an der z.B. die Ehefrau zu 100% und der Anwalt zu 0% beteiligt sind. 

Die Konstruktionen sind absolut legit und weit von Steuerhinterziehung entfernt.

Eine Gründung einer GbR an der die Ehefrau zu 100 % und der Anwalt zu 0 % beteiligt sind, ist ebenfalls ein unfassbar schlechter Rat. Bevor ich die Struktur und Folgeprobleme einer GbR in steuerrechtlicher Hinsicht habe, ist die Frau lieber Eigentümerin der Immobilie.

Immobilie in GbR soll per se ein schlechter Rat sein? Hastu schon einmal etwas von der Ehegattenschaukel gehört? Da wird die Immobilie alle zehn Jahre an den Ehegatten verkauft, um neue Abschreibungen zu heben. Macht man die Immobilie in eine GbR ist man etwas flexibler und kann die Notarkosten / Grundbuchkosten für die Umschreibung im Grundbuch vermeiden, die bei einer einfachen Veräußerung des GbR Anteils nicht anfallen. Seit 2024 fallen zwarGebühren für die Umschreibung im GbR-Register an, die sind jedoch deutlich niedriger. 

Und wenn man die "eigene" Immobilie an die eigene operatische Anwalts-GmbH vermieten möchte, sollte man dies naztürlich entwederüber die Frau machen oder halt über eine GbR, in der die Frau 100% der Anteile hat. Das hat keinerlei steuerliche Nachteile.
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Bro
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Beiträge: 117
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Registriert seit: Oct 2022
#74
08.03.2026, 14:51
(04.03.2026, 17:14)Savigny schrieb:  
(04.03.2026, 16:11)Bro schrieb:  
(04.03.2026, 13:39)Savigny schrieb:  Abgesehen vom Steuerrecht ist doch das echte Problem, dass man nicht über eine GmbH anwaltlich tätig sein kann - man kann nur eine Rechtsanwalts-GmbH gründen, die nicht einfach einer normalen Holding gehören darf (Fremdbesitzverbot). Ob eine Anwalts-GmbH als Holding über einer Anwalts-GmbH dann so viel bringt ? Wenn die RA-Holding in Wirklichkeit nur Gelder verwaltet, Immobiliengeschäfte macht und Aktien kauft, akzeptiert das die Anwaltskammer bestimmt nicht als RA-GmbH...

Die Holding muss seit 2022 auch als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen sein, da ist aber kein Problem, denn man muss nur den Zweck entsprechend in der Satzung formulieren. Es gibt inzwischen zahlreiche Kanzleien, die ein Holdingkonstrukt nutzen. (...)

Unternehmensgegenstand einer RA-GmbH ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, deshalb muss man gegenüber der Anwaltskammer ja auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Du meinst, man kann das in der Praxis als RA-GmbH-Holding einfach so in die Satzung schreiben, dann aber 0 Euro Umsätze mit Rechtsberatung erzielen und lediglich die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne z.B. in Aktien investieren oder wie ein VC-Investor Anteile an Startups damit kaufen?

Kann sein, dass die Anwaltskammern damit fein sind. Ist dann aber kurios und ob man sich dann darauf langfristig verlassen will... Holding lohnt sich doch nur richtig, wenn man jahrelang thesaurieren kann und nicht ausschüttet, deshalb braucht man da finde ich schon etwas Stabilität.

Du musst mit der Holding lediglich die höheren laufenden Kosten "reinholen", heißt die 2000€ für den Steuerberater die IHK etc. Wenn man vor hat, die Gelder anzulegen und steuerfrei an die Kinder (ohne Einkommen) auszuschütten, dann lohnt sich das ziemlich schnell.
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