07.06.2019, 16:41
(07.06.2019, 16:38)BerlinerBär schrieb:(07.06.2019, 16:24)Nrwjuni schrieb:(07.06.2019, 15:52)Gast schrieb:(07.06.2019, 15:40)ehrliche Haut schrieb:(07.06.2019, 15:37)EY! schrieb: BITTE MAL EHRLICHE ANTWORTEN JETZT ZUM TB IN DER ZIII KLAUSUR IN NRW!!!!!!!
War der nun erlassen oder nicht?
ERLASSEN!!!
Wenn du lügst kommt ich dir durch den Bildschirm gesprungen und verpass dir eins mit dem Schönfelder auf die 12!
Ich glaubs jetzt einfach und freu mich...
Meiner Erinnerung nach war der TB nicht erlassen. Weiß nicht wie man das lustig finden kann hier unfug zu verbreiten.
Also ich spreche für Berlin da war er zu 100% erlassen. Kann mir bei besten Willen nicht vorstellen warum es da beim Ringtausch und 1zu1 selber Klausur (welche schon super umfangreich war) einmal mit TB und einmal ohne geschrieben werden sollte.
Ok danke für die Klarstellung. Kann vielleicht jemand aus NRW der sich auch zu 100% sicher ist mal für Klarstellung sorgen?
Und hat jeman ein Urteil zu dem zweiten Teil mit dem Sparvertrag von heute gefunden?
Ich kenne nur die Fälle in denen die Sparkassen kündigen...
Hier war es ja etwas anders.
07.06.2019, 16:54
Der Tatbestand in NRW war natürlich nicht erlassen in der ZR III Klausur gestern. Deswegen hatten wir ja auch alle so Zeitprobleme
07.06.2019, 16:55
07.06.2019, 16:58
(07.06.2019, 16:54)GastDDorf schrieb: Der Tatbestand in NRW war natürlich nicht erlassen in der ZR III Klausur gestern. Deswegen hatten wir ja auch alle so Zeitprobleme
Lächerlich den zu erlassen und woanders nicht. Heute fand ich die Zeitprobleme aber noch heftiger. Habe praktisch die Lösung des BGH aber dafür je eine halbe Seite für Aufgaben 2 und 3.
Das ist doch bescheuert! Man hat maximal zwei Stunden Zeit, um die Lösung zu durchdenken, während LG Heidelberg und OLG Karlsruhe es komplett verkacken.
07.06.2019, 17:07
In Sachsen waren noch Anträge zu formulieren. Wie fielen diese bei euch aus? Hat jemand im Bezug zum Vergleich eine FK zur Unwirksamkeit gestellt?
07.06.2019, 17:13
(07.06.2019, 16:58)Gast schrieb:(07.06.2019, 16:54)GastDDorf schrieb: Der Tatbestand in NRW war natürlich nicht erlassen in der ZR III Klausur gestern. Deswegen hatten wir ja auch alle so Zeitprobleme
Lächerlich den zu erlassen und woanders nicht. Heute fand ich die Zeitprobleme aber noch heftiger. Habe praktisch die Lösung des BGH aber dafür je eine halbe Seite für Aufgaben 2 und 3.
Das ist doch bescheuert! Man hat maximal zwei Stunden Zeit, um die Lösung zu durchdenken, während LG Heidelberg und OLG Karlsruhe es komplett verkacken.
Das LJPA schickaniert die Kandidaten halt mit sinnlosen Zusatzaufgaben wo es nur kann.
07.06.2019, 17:14
07.06.2019, 17:16
(07.06.2019, 16:58)Gast schrieb:(07.06.2019, 16:54)GastDDorf schrieb: Der Tatbestand in NRW war natürlich nicht erlassen in der ZR III Klausur gestern. Deswegen hatten wir ja auch alle so Zeitprobleme
Lächerlich den zu erlassen und woanders nicht. Heute fand ich die Zeitprobleme aber noch heftiger. Habe praktisch die Lösung des BGH aber dafür je eine halbe Seite für Aufgaben 2 und 3.
Das ist doch bescheuert! Man hat maximal zwei Stunden Zeit, um die Lösung zu durchdenken, während LG Heidelberg und OLG Karlsruhe es komplett verkacken.
Naja aber wenn du die Lösung vom BGH hast dann bist doch eh schon ziemlich safe. Das haben glaube ich die wenigsten so. Da reißen die Zusatzaufgaben nich viel raus, sofern die je halbe Seite kein völliger Quatsch ist..
07.06.2019, 17:17
Zitat:Danke!
Hättest du die für 265 IV erforderliche veränderte Sachlage dann darin gesehen, dass der alte Verteidiger ausgefallen ist?
In kumulation mit dem rechtlichen Hinweis, ja
07.06.2019, 17:35
(07.06.2019, 17:07)Gast schrieb: In Sachsen waren noch Anträge zu formulieren. Wie fielen diese bei euch aus? Hat jemand im Bezug zum Vergleich eine FK zur Unwirksamkeit gestellt?
Ich habe es so verstanden, dass ausdrücklich nur das Befangenheitsgesuch - unabhängig von dem Ergebnis der Besorgnisprüfung - auch formuliert werden sollte. An anderer Stelle habe ich keinen ausdrücklichen Hinweis auf Anträge gesehen. Insbesondere sollte die Prüfung doch ausdrücklich zur Vorbereitung des Mandantengesprächs vorgenommen werden.
Wenn also doch Anträge gefordert waren, wo stand das?