04.02.2026, 12:30
Vermutlich 3 dumme Fragen aber irgendwie bin ich gerade nicht ganz sicher:
Die Justiz BW schreibt ja immer laufend einige Stellen aus.
Da steht oben
"Bei den ausgeschriebenen Stellen für Richter und Staatsanwälte handelt es sich um Planstellen. Auf diesen Stellen kann nur ernannt werden, wer die erforderliche Probezeit nach § 10 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz bereits abgeleistet hat."
in den Stellen selber steht dass sie sich an Richter auf Probe richten. Ab welchem Zeitpunkt kann man sich dann darauf bewerben also ab welchem Jahr in der Probezeit?
Frage 2: werden alle freien Planstellen da ausgeschrieben oder ist es auch oft so dass wenn ein Proberichter z.B. am Verwaltungsgericht XY/ Amtsgericht XY anfängt und dort eine Planstelle frei wird er diese sofort bekommt ohne dass sie öffentlich ausgeschrieben wird
Frage 3: Wie bewerbe ich mich überhaupt nach dem Ref also die Stellenanzeigen sind ja nicht dirket auch an Berufsanfänger gerichtet oder? Muss man sich dann direkt an das Wunschgericht wenden (z.B. das Sozialgericht XY) oder muss man sich an irgendwas Zentrales melden oder gibt es dafür auch irgendwo Stellenanzeigen?
Die Justiz BW schreibt ja immer laufend einige Stellen aus.
Da steht oben
"Bei den ausgeschriebenen Stellen für Richter und Staatsanwälte handelt es sich um Planstellen. Auf diesen Stellen kann nur ernannt werden, wer die erforderliche Probezeit nach § 10 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz bereits abgeleistet hat."
in den Stellen selber steht dass sie sich an Richter auf Probe richten. Ab welchem Zeitpunkt kann man sich dann darauf bewerben also ab welchem Jahr in der Probezeit?
Frage 2: werden alle freien Planstellen da ausgeschrieben oder ist es auch oft so dass wenn ein Proberichter z.B. am Verwaltungsgericht XY/ Amtsgericht XY anfängt und dort eine Planstelle frei wird er diese sofort bekommt ohne dass sie öffentlich ausgeschrieben wird
Frage 3: Wie bewerbe ich mich überhaupt nach dem Ref also die Stellenanzeigen sind ja nicht dirket auch an Berufsanfänger gerichtet oder? Muss man sich dann direkt an das Wunschgericht wenden (z.B. das Sozialgericht XY) oder muss man sich an irgendwas Zentrales melden oder gibt es dafür auch irgendwo Stellenanzeigen?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
04.02.2026, 18:40
Du bewirbst dich in BW beim Justizministerium.
Das sind dann aber nicht die ausgeschriebenen Planstellen, sondern Proberichterstellen.
Die ausgeschriebenen Planstellen für Proberichter dienen dazu, Proberichtern eine Lebenszeitstelle zu verschaffen. Gegen erfahrene Konkurrenzbewerber hätten sie sonst nie eine Chance. Und ja, soweit ich weiß werden die alle ausgeschrieben. Sie sind aber, wie gesagt, für jemanden bestimmten gedacht. Er kann sich dann bewerben, wenn die Mindestprobezeit abgelaufen ist. Da die Stelle, wie gesagt, für jemanden gedacht ist, wird sie typischerweise genau dann ausgeschrieben, wenn er hinreichend erprobt ist. Er bekommt dann einen Hinweis ;)
Im Übrigen: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/pre...stizdienst
Das sind dann aber nicht die ausgeschriebenen Planstellen, sondern Proberichterstellen.
Die ausgeschriebenen Planstellen für Proberichter dienen dazu, Proberichtern eine Lebenszeitstelle zu verschaffen. Gegen erfahrene Konkurrenzbewerber hätten sie sonst nie eine Chance. Und ja, soweit ich weiß werden die alle ausgeschrieben. Sie sind aber, wie gesagt, für jemanden bestimmten gedacht. Er kann sich dann bewerben, wenn die Mindestprobezeit abgelaufen ist. Da die Stelle, wie gesagt, für jemanden gedacht ist, wird sie typischerweise genau dann ausgeschrieben, wenn er hinreichend erprobt ist. Er bekommt dann einen Hinweis ;)
Im Übrigen: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/pre...stizdienst
04.02.2026, 19:04
Danke dir für deine Antwort, hast mir sehr weitergeholfen 😀.
Wenn ich mich für ein Fachgericht (z.b. ArbG) bewerbe, um dort als Proberichter anzufangen, nehmen die einen dann nur wenn sie voraussichtlich 4 Jahre später eine Planstelle dort für mich haben oder stellen Sie mehr Leute ein und es kann sein dass ich an ein anderes, nicht mehr pendelbares Arbeitsgericht versetzt werde oder sogar in die ordentliche Gerichtsbarkeit/ eine andere Fachgerichtsbarkeit versetzt werde.
Weil bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit stelle ich es mir sehr leicht vor, bei Versetzung trotzdem ein Gericht zu bekommen mit max. 1h Pendelzeit aber bei den Fachgerichten gibt es meist nur eins, das ohne Umzug erreichbar ist.
Wenn ich mich für ein Fachgericht (z.b. ArbG) bewerbe, um dort als Proberichter anzufangen, nehmen die einen dann nur wenn sie voraussichtlich 4 Jahre später eine Planstelle dort für mich haben oder stellen Sie mehr Leute ein und es kann sein dass ich an ein anderes, nicht mehr pendelbares Arbeitsgericht versetzt werde oder sogar in die ordentliche Gerichtsbarkeit/ eine andere Fachgerichtsbarkeit versetzt werde.
Weil bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit stelle ich es mir sehr leicht vor, bei Versetzung trotzdem ein Gericht zu bekommen mit max. 1h Pendelzeit aber bei den Fachgerichten gibt es meist nur eins, das ohne Umzug erreichbar ist.
04.02.2026, 22:42
Ob es genau dort eine Planstelle geben wird, wo Du erprobt wirst, kann niemand garantieren. Die haben ja keine unbesetzten Stellen in der Hinterhand, die sie jahrelang freihalten. Es klappt aber doch ziemlich häufig. Je größer das Gericht ist, desto höher natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass dort im relevanten Zeitraum auch eine Stelle frei wird.
04.02.2026, 23:07
(04.02.2026, 18:40)Praktiker schrieb: Du bewirbst dich in BW beim Justizministerium.
Das sind dann aber nicht die ausgeschriebenen Planstellen, sondern Proberichterstellen.
Die ausgeschriebenen Planstellen für Proberichter dienen dazu, Proberichtern eine Lebenszeitstelle zu verschaffen. Gegen erfahrene Konkurrenzbewerber hätten sie sonst nie eine Chance. Und ja, soweit ich weiß werden die alle ausgeschrieben. Sie sind aber, wie gesagt, für jemanden bestimmten gedacht. Er kann sich dann bewerben, wenn die Mindestprobezeit abgelaufen ist. Da die Stelle, wie gesagt, für jemanden gedacht ist, wird sie typischerweise genau dann ausgeschrieben, wenn er hinreichend erprobt ist. Er bekommt dann einen Hinweis ;)
Im Übrigen: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/pre...stizdienst
Was ein Geschacher!
05.02.2026, 01:58
Was meinst du mit Geschacher
05.02.2026, 07:38
05.02.2026, 08:49
(05.02.2026, 07:38)Daggel schrieb:(05.02.2026, 01:58)EinJurist schrieb: Was meinst du mit Geschacher
Na diese Pseudo-Ausschreibungen für bereits erprobte Richter.
Warum? Es ist transparent und personalwirtschaftlich gerechtfertigt. Sonst säßen alle jungen Richter in Mosbach und Waldshut-Tiengen, während in Heidelberg und Freiburg nur die Erfahrensten der Alten reinkämen, um dann später innerhalb von wenigen Jahren gesammelt in den Ruhestand zu gehen. Wäre das der Qualität der Rechtsprechung zuträglich? Und erstmal der Besetzbarkeit der Stellen? Vielleicht wollten nämlich gar nicht alle Assesoren nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen, und dann wäre dort halt nur 20 % besetzt. Genau deshalb ist es anerkanntermaßen zulässig, Stellen ausschließlich für Assesoren zur Verplanung auszuschreiben. Art. 33 greift nämlich erst im Rahmen des Anforderungsprofils, das der Dienstherr festlegt.
Allenfalls kann man sich fragen, warum es innerhalb der Assessorenschaft unüblich ist, sich auf eine andere als die für einen selbst ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Aber da man vorher miteinander spricht, wird ja typischerweise gerade die ausgeschrieben, die den eigenen Wünschen entspricht. Warum sollte man dann anderswo gegen den Kollegen antreten?
05.02.2026, 09:52
(05.02.2026, 08:49)Praktiker schrieb:(05.02.2026, 07:38)Daggel schrieb:(05.02.2026, 01:58)EinJurist schrieb: Was meinst du mit Geschacher
Na diese Pseudo-Ausschreibungen für bereits erprobte Richter.
Warum? Es ist transparent und personalwirtschaftlich gerechtfertigt. Sonst säßen alle jungen Richter in Mosbach und Waldshut-Tiengen, während in Heidelberg und Freiburg nur die Erfahrensten der Alten reinkämen, um dann später innerhalb von wenigen Jahren gesammelt in den Ruhestand zu gehen. Wäre das der Qualität der Rechtsprechung zuträglich? Und erstmal der Besetzbarkeit der Stellen? Vielleicht wollten nämlich gar nicht alle Assesoren nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen, und dann wäre dort halt nur 20 % besetzt. Genau deshalb ist es anerkanntermaßen zulässig, Stellen ausschließlich für Assesoren zur Verplanung auszuschreiben. Art. 33 greift nämlich erst im Rahmen des Anforderungsprofils, das der Dienstherr festlegt.
Allenfalls kann man sich fragen, warum es innerhalb der Assessorenschaft unüblich ist, sich auf eine andere als die für einen selbst ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Aber da man vorher miteinander spricht, wird ja typischerweise gerade die ausgeschrieben, die den eigenen Wünschen entspricht. Warum sollte man dann anderswo gegen den Kollegen antreten?
Der Weg zu dem sinnvollen Ergebnis ist aber ziemlich merkwürdig.
Wird ja wohl einen Weg geben der mit dem Grundgesetz vereinbar ist, Proberichter einfach dahin zu setzen wo beide Seiten es Wollen, ohne eine solche Pseudoausschreibung vorzunehmen.
05.02.2026, 17:42
(05.02.2026, 09:52)Paul Klee schrieb:(05.02.2026, 08:49)Praktiker schrieb:(05.02.2026, 07:38)Daggel schrieb:(05.02.2026, 01:58)EinJurist schrieb: Was meinst du mit Geschacher
Na diese Pseudo-Ausschreibungen für bereits erprobte Richter.
Warum? Es ist transparent und personalwirtschaftlich gerechtfertigt. Sonst säßen alle jungen Richter in Mosbach und Waldshut-Tiengen, während in Heidelberg und Freiburg nur die Erfahrensten der Alten reinkämen, um dann später innerhalb von wenigen Jahren gesammelt in den Ruhestand zu gehen. Wäre das der Qualität der Rechtsprechung zuträglich? Und erstmal der Besetzbarkeit der Stellen? Vielleicht wollten nämlich gar nicht alle Assesoren nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen, und dann wäre dort halt nur 20 % besetzt. Genau deshalb ist es anerkanntermaßen zulässig, Stellen ausschließlich für Assesoren zur Verplanung auszuschreiben. Art. 33 greift nämlich erst im Rahmen des Anforderungsprofils, das der Dienstherr festlegt.
Allenfalls kann man sich fragen, warum es innerhalb der Assessorenschaft unüblich ist, sich auf eine andere als die für einen selbst ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Aber da man vorher miteinander spricht, wird ja typischerweise gerade die ausgeschrieben, die den eigenen Wünschen entspricht. Warum sollte man dann anderswo gegen den Kollegen antreten?
Der Weg zu dem sinnvollen Ergebnis ist aber ziemlich merkwürdig.
Wird ja wohl einen Weg geben der mit dem Grundgesetz vereinbar ist, Proberichter einfach dahin zu setzen wo beide Seiten es Wollen, ohne eine solche Pseudoausschreibung vorzunehmen.
Kaum. Wenn nämlich zwei Proberichter um eine Stelle konkurrieren, kommt es zum Schwur. Kannst sie ja nicht heimlich einem geben. Daher Ausschreibung beschränkt auf den Personenkreis. Wo ist denn das Problem?



