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Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin??
JurisRef
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Registriert seit: Dec 2023
#11
17.01.2026, 09:50
(16.01.2026, 23:12)Sincju schrieb:  
(16.01.2026, 22:44)JurisRef schrieb:  
(22.03.2016, 17:38)Gast schrieb:  Hallo!

Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.

Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.

Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?

Ich freue mich auf eure Erfahrungen.

Ich kann dir natürlich keine Garantie geben. Ich habe jede Klausur bestanden, bin aber auch mit jeder Klausur fertig geworden. Eine Freundin hatte jedoch fast keine Klausur bestanden und wurde bei der Hälfte der Klausuren auch nicht fertig. Es wird keine 100%ige Garantie geben, ob nicht fertig = nicht bestanden, aber eine unvollständige Klausur wird denke ich sehr schwer zu bestehen sein

Ist sie nicht zum Ende gekommen oder inwiefern wurde sie nicht fertig? Ich kann gar nicht einschätzen, wie das bei anderen ist. Wenn ich Freunde und Kollegen frage, scheint es fast schon normal zu sein, dass niemand "fertig" wird. Aber kann ja irgendwie auch nicht sein

Sie ist nicht zum Ende gemommen. Der praktische Teil fehlte sehr oft
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Broton
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#12
17.01.2026, 10:39
Wenn man den praktischen Teil gar nicht bzw. fast gar nicht hat, wiegt das natürlich schwer. Zumindest manche Prüfer vergeben aber Teilpunkte für die einzelnen Bereiche (zB bei der StA-Klausur A-Gutachten, B-Gutachten und praktischer Teil). Wenn du das Gutachten sehr ordentlich hast, würden selbst 0 Punkte im Praxisteil nicht zwingend zum Durchfallen führen. Nach meiner Erfahrung ist es aber leider so, dass das Gutachten oft auch nicht sonderlich toll ist, wenn der praktische Teil fehlt. Einfach weil der Bearbeiter erhebliche Probleme mit der Lösung der Klausur hatte.
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MagisterIuris
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Beiträge: 6
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Registriert seit: Apr 2024
#13
19.01.2026, 11:54
nach meiner Meinung sollte jeder ohne praktischen Teil durchfallen. Es wäre einfach gegenüber den anderen Prüflungen die eine vollständige Lösung abgeben nicht fair.
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JurisRef
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Beiträge: 213
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Registriert seit: Dec 2023
#14
19.01.2026, 13:45
(19.01.2026, 11:54)MagisterIuris schrieb:  nach meiner Meinung sollte jeder ohne praktischen Teil durchfallen. Es wäre einfach gegenüber den anderen Prüflungen die eine vollständige Lösung abgeben nicht fair.

Also ich als Korrektorin wäre da auch streng und es geht ja um eine praxistaugliche Leistung 😅
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hyaene_mit_hut
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Registriert seit: Jan 2024
#15
21.01.2026, 17:05
Uns wurde von "ist schlecht, aber kein automatisches k.o. Kriterium" bis "sofort durchgefallen" alles erzählt. 
Wenn der praktische Teil in Gänze fehlt, würde ich mir nicht mehr viele Hoffnungen machen, um ehrlich zu sein. 
Ein unvollständiger praktischer Teil kann hingegen durchgehen. War in meiner Z1 Klausur so.

Korrektur: Das Urteil habe ich formgemäß abgeschlossen. Ich hatte nur nichts - gar nichts - in den Entscheidungsgründen zum zweiten Antrag, den ich im Tenor zugesprochen habe, geschrieben. Im Tenor drin, im Tatbestand, in den Entscheidungsgründen nix mehr.
Kam natürlich nicht gut an, und war auch meine mit Abstand schlechteste Klausur (4P, glaube ich), aber den Kopf gekostet hat es mich nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2026, 17:12 von hyaene_mit_hut.)
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 595
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#16
21.01.2026, 17:25
(21.01.2026, 17:05)hyaene_mit_hut schrieb:  Uns wurde von "ist schlecht, aber kein automatisches k.o. Kriterium" bis "sofort durchgefallen" alles erzählt. 
Wenn der praktische Teil in Gänze fehlt, würde ich mir nicht mehr viele Hoffnungen machen, um ehrlich zu sein. 
Ein unvollständiger praktischer Teil kann hingegen durchgehen. War in meiner Z1 Klausur so.

Korrektur: Das Urteil habe ich formgemäß abgeschlossen. Ich hatte nur nichts - gar nichts - in den Entscheidungsgründen zum zweiten Antrag, den ich im Tenor zugesprochen habe, geschrieben. Im Tenor drin, im Tatbestand, in den Entscheidungsgründen nix mehr.
Kam natürlich nicht gut an, und war auch meine mit Abstand schlechteste Klausur (4P, glaube ich), aber den Kopf gekostet hat es mich nicht.

Zustimmung. Es ist wichtig, dass der praktische Teil eben formal abgeschlossen ist, d.h. bis zur Unterschrift beim Schriftsatz / beim Mandantenschreiben / bis zur Dienstbezeichnung bei der Anklage. Dann kann das selbst einen schwächeren Inhalt aufwiegen.

Ist der Inhalt gut, der Teil aber nicht abgeschlossen wiegt das mitunter gefühlt schwerer.
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ref79
Junior Member
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Beiträge: 33
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2025
#17
03.02.2026, 20:44
(16.01.2026, 22:56)Sincju schrieb:  
(16.01.2026, 22:47)JurisRef schrieb:  
(16.01.2026, 18:48)Sincju schrieb:  Ich würde diesen Thread aus aktuellem Anlass gerne mal pushen, vielleicht mögen ja noch andere von ihren Erfahrungen berichten. Für mich persönlich war es im aktuellen Durchgang oft nicht möglich, fertig zu werden. Ich bin immer noch zum Ende gekommen, aber mittendrin fehlen teilweise Delikte, AGL, praktische Teile sind sehr kurz, usw. Jetzt darf ich mich die nächsten Monate damit beschäftigen zu fragen, wie schwer das wiegt und ob es überhaupt gereicht haben wird

Wenn du aus Zeitgründen kürzen musstest, aber die Klausur dadurcu "fertig" wurde, sprich dein praktischer Entwurf ist da, verstehe ich das nicht unter unvollständiger Klausur. Es fehlen lediglich Punkte. Kannst aber dennoch bestehen, kommt immer auf die Klausur an :)

In der StA sind meine konkreten Anklagesätze leider quasi nicht existent. Im Strafurteil habe ich keine Gesamtstrafenbildung mehr vorgenommen, sondern nur noch meine Notizen stehen gelassen, die zugunsten und zulasten der Angeklagten sprechen. Und im materiellrechtlichen Teil fast jeder Klausur fehlen mir hier und da ständig Sachen. Meine Argumentation litt in fast jeder Klausur.

Eigentlich kann mir hier sowieso niemand sagen, wie das bewertet wird, aber manche mutmachenden Erfahrungsberichte lassen mich die Wartezeit vielleicht besser durchstehen  Disappointed

Ich weiß ganz gut wie du dich fühlst! Mir ging es im zweiten Examen genau so! Ich habe 7 von 8 Klausuren nicht beenden können. Zum Vergleich: 
In der SI Klausur hatte ich zB gar kein B-Gutachten (nur Überschriften iSv „Anklage und zuständiges Gericht“, „Haft“, „Notwendige Verteidigung“ etc. ohne jegliche Ausführungen dazu) + meine Anklage war nur formal aufgebaut ohne Ausführungen (weder abstrakte noch konkrete Anklagesätze, keine §§-Kette) und dennoch habe ich 6 Punkte gekriegt. 
Meine S II Klausur war ebenfalls unvollständig. Als ich mit den Ausführungen zur Sachrüge (Schwerpunkt!) angefangen hatte, hatte ich nur noch 20 Minuten Bearbeitungszeit. Entsprechend mangelte es an der Begründungstiefe. Zweckmäßigkeitserwägungen hatte ich keine. Im Endeffekt 5 Punkte. 
Meine Urteilsklausur in Zwangsvollstreckungsrecht hatte kaum einen Tatbestand. Nicht einmal die Anträge konnte ich vollständig in den TB aufnehmen. Hier hat der Erstkorrektor mir dennoch 8 Punkte gegeben. Der zweite leider nur 5, weil für den zweiten der TB sehr wichtig war. 

So ähnlich liefen alle meine unvollständigen Klausuren. Was ich damit sagen will ist zum einen, dass „unvollständig“ nicht zwangsläufig durchgefallen heißt und zum anderen, dass die Bewertung letztendlich (leider) nur ein Glücksgriff ist und stark von den subjektiven Vorlieben des Korrektors abhängt. 

Die einzige (formal) vollständige Klausur, die ich abliefern konnte, wurde mit 12 Punkten bewertet. 

Meine Ausführungen (sofern ich sie zeitlich machen konnte) waren eben gut. Wahrscheinlich hätte ich auch in den anderen Klausuren zweistellig schreiben können, wenn sie denn vollständig gewesen wären. D.h. es gibt schon heftige Abzüge für fehlende Teile. Wenn aber der Rest in Ordnung ist, ist nichts gelaufen! Ich drücke dir die Daumen!
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TB94
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2026
#18
04.02.2026, 14:33
Ich würde dich beruhigen wollen - eine allgemeine Aussage à la "Unvollständig = Durchgefallen" oder "Kein praktischer Teil = Durchgefallen" gibt es nicht. Und wenn jemand so korrigiert, hat er mE seinen Job nicht verstanden.

Es hängt natürlich je mehr fehlt, desto mehr von der Qualität dessen ab, was da ist. Ich kann aber berichten, in wirklich keiner Klausur komplett fertig geworden zu sein und in mehreren auch ganz deutlich nicht - und ich hab das Examen auch bestanden.

Aber es gab schon bei einigen Korrektoren deutliche Abzüge, also am Zeitmanagement arbeiten ist definitiv ratsam.
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Hessen96
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Beiträge: 1
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Registriert seit: Feb 2026
#19
21.02.2026, 20:11
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man an manchen Stellen - z.B. der Beweiswürdigung - teilweise nur noch seine Stichpunkte stehen hat? Hatte vielleicht jemand den Fall, dass der Inhalt der Notizen trotzdem in irgendeiner Form Berücksichtigung gefunden hat? Oder werden die Stichpunkte einfach übersprungen? Oder wird es einem gar negativ angekreidet? 

Die Wartezeit macht mich wirklich völlig fertig ...
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JurisRef
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Beiträge: 213
Themen: 5
Registriert seit: Dec 2023
#20
21.02.2026, 20:29
(21.02.2026, 20:11)Hessen96 schrieb:  Wie verhält es sich eigentlich, wenn man an manchen Stellen - z.B. der Beweiswürdigung - teilweise nur noch seine Stichpunkte stehen hat? Hatte vielleicht jemand den Fall, dass der Inhalt der Notizen trotzdem in irgendeiner Form Berücksichtigung gefunden hat? Oder werden die Stichpunkte einfach übersprungen? Oder wird es einem gar negativ angekreidet? 

Die Wartezeit macht mich wirklich völlig fertig ...

Ich denke es wird überflogen bzw. als nicht bearbeiteter Teil gewertet. Aber kann das natürlich nichg sicher sagen. Mach dir kein Kopf. Man kann leider nie wissen wie der konkrete Korrektor die Klausur bewertet
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