30.01.2026, 19:06
Hi. Mich würde mal interessieren, wo so die inhaltlichen Unterschiede zwischen den mündlichen Prüfungen im 1. und 2. Examen sind (Aktenvortrag ist klar). Aber ist es vergleichbar zum 1. Examen? Fallprüfung, in Ruhe, gutachterlich? Oder eher mehr Fälle in kürzer Zeit? Mehr materielles Recht oder eher praktische/prozessuale Fragen?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
31.01.2026, 02:10
Ich hatte am Mittwoch meine Mündliche im Zweiten Examen in NRW.
Zunächst ist es auch hier - wie im Ersten - enorm prüferabhängig. Manche prüfen gerne abstrakte Rechtsfragen. Anderer machen einen großen Fall. Andere machen kleinere Fälle.
Inhaltlich würde ich - jedenfalls von meinen Prüfern - sagen, dass der Schwerpunkt der Prüfung immer noch im materiellen Recht liegt. Bei uns war bspw. ein Schwerpunkt, ob ein Behördenhandeln die Voraussetzungen eines VA erfüllte.
Wiederrum war im Zivilrecht der Schwerpunkt auf einem Fall mit zwangsvollstreckungsrechtlichem Fokus.
Im Strafrecht gings viel um § 265a und § 263.
Also bunt gemischt. Vom Gefühl her besteht eine große Nähe zum ersten Examen, wobei aber häufiger mal prozessuale Fragen nochmal reingeworfen werden (Besetzungen von Kammern / Rechtsweg / Arten von Rechtsbehelfen / Entscheidung als Einzelrichter) etc.
Zunächst ist es auch hier - wie im Ersten - enorm prüferabhängig. Manche prüfen gerne abstrakte Rechtsfragen. Anderer machen einen großen Fall. Andere machen kleinere Fälle.
Inhaltlich würde ich - jedenfalls von meinen Prüfern - sagen, dass der Schwerpunkt der Prüfung immer noch im materiellen Recht liegt. Bei uns war bspw. ein Schwerpunkt, ob ein Behördenhandeln die Voraussetzungen eines VA erfüllte.
Wiederrum war im Zivilrecht der Schwerpunkt auf einem Fall mit zwangsvollstreckungsrechtlichem Fokus.
Im Strafrecht gings viel um § 265a und § 263.
Also bunt gemischt. Vom Gefühl her besteht eine große Nähe zum ersten Examen, wobei aber häufiger mal prozessuale Fragen nochmal reingeworfen werden (Besetzungen von Kammern / Rechtsweg / Arten von Rechtsbehelfen / Entscheidung als Einzelrichter) etc.


