09.01.2026, 15:36
Dinge die ich nicht empfehlen kann, wenn man kein Plan von Gesellschaftsrecht hat: googlen😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
09.01.2026, 15:39
(09.01.2026, 15:36)celiful schrieb: Dinge die ich nicht empfehlen kann, wenn man kein Plan von Gesellschaftsrecht hat: googlen😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
Wo steht das im Gesetz?
Ich habe heute gar nicht verstanden, was ich da mache. Habe die B2 im Hilfsgutachten geprüft und den Anspruch gegen sie bejaht. Aber ich kann nicht sagen, wieso
Ich habe heute so wenig verstanden, dass ich kaum weiß, wonach ich googlen könnte
09.01.2026, 15:49
Einzig gute an heute - ich lache jetzt wegen der Absurdität dieses Durchgangs statt zu weinen
09.01.2026, 15:53
Heute in Hessen:
Beklagte zu 1) gründet eine GmbH (10.07.2015)
12.500 sollen sofort gezahlt werden, 12.500 auf Anforderung der Gesellschafter (bin mir bei der Formulierung nicht mehr ganz sicher)
Die Beklagte zu 1) veräußerte die GmbH am 24.04.2019 an die Beklagte zu 2)
Am 03.06.2025 wird Insolvenz eröffnet und die Klägerin zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Diese klagte gegen die Beklagten 25.000 Euro ein, weil die Einlage noch nicht geleistet sei
Beklagte zu 1) sagt, sie habe 12.500 gezahlt und sagt, dass die GmbH sonst auch gar nicht eingetragen worden wäre (was wohl stimmt? Es erfolgte ja auch keine Beweisaufnahme, nur eine informatorische Anhörung?)
Bezüglich der weiteren 12.500 ist sie der Auffassung durch die Veräußerung an die Beklagte zu 2) nicht mehr zu haften
Die Beklagte zu 2) ist inzwischen gelöschte GmbH, ihr Anwalt sagt, sie sei gar nicht mehr Parteifähig, da keine Rechtsfähigkeit mehr (war wohl so auch zutreffen, laut T/P nur dann parteifähig wenn es Anhaltspunkte gibt dass es bei ihr noch was zu holen gibt -> die Richterin hat die Klägerin aufgefordert dazu vorzutragen, dies hat die KLägerin nicht getan). JEdenfalls sollte man auch bei Unzulässigkeit der Klage gegen die Beklagte zu 2) die Begründetheit prüfen.
Die Beklagte zu 2) war in der mündlichen Verhandlung dann säumig, es wurde ein Antrag auf Erlass VU gestellt.
Habe leider GmbHG und Einlagen auf Lücke gesetzt :D dumm gelaufen
Beklagte zu 1) gründet eine GmbH (10.07.2015)
12.500 sollen sofort gezahlt werden, 12.500 auf Anforderung der Gesellschafter (bin mir bei der Formulierung nicht mehr ganz sicher)
Die Beklagte zu 1) veräußerte die GmbH am 24.04.2019 an die Beklagte zu 2)
Am 03.06.2025 wird Insolvenz eröffnet und die Klägerin zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Diese klagte gegen die Beklagten 25.000 Euro ein, weil die Einlage noch nicht geleistet sei
Beklagte zu 1) sagt, sie habe 12.500 gezahlt und sagt, dass die GmbH sonst auch gar nicht eingetragen worden wäre (was wohl stimmt? Es erfolgte ja auch keine Beweisaufnahme, nur eine informatorische Anhörung?)
Bezüglich der weiteren 12.500 ist sie der Auffassung durch die Veräußerung an die Beklagte zu 2) nicht mehr zu haften
Die Beklagte zu 2) ist inzwischen gelöschte GmbH, ihr Anwalt sagt, sie sei gar nicht mehr Parteifähig, da keine Rechtsfähigkeit mehr (war wohl so auch zutreffen, laut T/P nur dann parteifähig wenn es Anhaltspunkte gibt dass es bei ihr noch was zu holen gibt -> die Richterin hat die Klägerin aufgefordert dazu vorzutragen, dies hat die KLägerin nicht getan). JEdenfalls sollte man auch bei Unzulässigkeit der Klage gegen die Beklagte zu 2) die Begründetheit prüfen.
Die Beklagte zu 2) war in der mündlichen Verhandlung dann säumig, es wurde ein Antrag auf Erlass VU gestellt.
Habe leider GmbHG und Einlagen auf Lücke gesetzt :D dumm gelaufen
09.01.2026, 15:55
(09.01.2026, 15:39)Sincju schrieb:B2 habe ich auch in diesem Hilfsgutachgen, so wie es im Bearbeitervermerk stand. Aufgrund der Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Parteifähigkeit.(09.01.2026, 15:36)celiful schrieb: Dinge die ich nicht empfehlen kann, wenn man kein Plan von Gesellschaftsrecht hat: googlen😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
Wo steht das im Gesetz?
Ich habe heute gar nicht verstanden, was ich da mache. Habe die B2 im Hilfsgutachten geprüft und den Anspruch gegen sie bejaht. Aber ich kann nicht sagen, wieso
Ich habe heute so wenig verstanden, dass ich kaum weiß, wonach ich googlen könnte
Das mit der Verjährungsfrist steht im 19 abs 6 GmbHG
Bezüglich der Haftung B2 dachte ich gerade erst 22 abs 3. Aber ich glaube, ich lese den falsch.
Mein Hirn ist matsch🤦🏻♀️
09.01.2026, 15:59
(09.01.2026, 15:55)celiful schrieb:(09.01.2026, 15:39)Sincju schrieb:B2 habe ich auch in diesem Hilfsgutachgen, so wie es im Bearbeitervermerk stand. Aufgrund der Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Parteifähigkeit.(09.01.2026, 15:36)celiful schrieb: Dinge die ich nicht empfehlen kann, wenn man kein Plan von Gesellschaftsrecht hat: googlen😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
Wo steht das im Gesetz?
Ich habe heute gar nicht verstanden, was ich da mache. Habe die B2 im Hilfsgutachten geprüft und den Anspruch gegen sie bejaht. Aber ich kann nicht sagen, wieso
Ich habe heute so wenig verstanden, dass ich kaum weiß, wonach ich googlen könnte
Das mit der Verjährungsfrist steht im 19 abs 6 GmbHG
Bezüglich der Haftung B2 dachte ich gerade erst 22 abs 3. Aber ich glaube, ich lese den falsch.
Mein Hirn ist matsch🤦🏻♀️
22 ist für ausgeschlossene Gesellschafter also wenn jemand zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurde
09.01.2026, 16:01
(09.01.2026, 15:53)Oktoeinsfünf schrieb: Heute in Hessen:
Beklagte zu 1) gründet eine GmbH (10.07.2015)
12.500 sollen sofort gezahlt werden, 12.500 auf Anforderung der Gesellschafter (bin mir bei der Formulierung nicht mehr ganz sicher)
Die Beklagte zu 1) veräußerte die GmbH am 24.04.2019 an die Beklagte zu 2)
Am 03.06.2025 wird Insolvenz eröffnet und die Klägerin zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Diese klagte gegen die Beklagten 25.000 Euro ein, weil die Einlage noch nicht geleistet sei
Beklagte zu 1) sagt, sie habe 12.500 gezahlt und sagt, dass die GmbH sonst auch gar nicht eingetragen worden wäre (was wohl stimmt? Es erfolgte ja auch keine Beweisaufnahme, nur eine informatorische Anhörung?)
Bezüglich der weiteren 12.500 ist sie der Auffassung durch die Veräußerung an die Beklagte zu 2) nicht mehr zu haften
Die Beklagte zu 2) ist inzwischen gelöschte GmbH, ihr Anwalt sagt, sie sei gar nicht mehr Parteifähig, da keine Rechtsfähigkeit mehr (war wohl so auch zutreffen, laut T/P nur dann parteifähig wenn es Anhaltspunkte gibt dass es bei ihr noch was zu holen gibt -> die Richterin hat die Klägerin aufgefordert dazu vorzutragen, dies hat die KLägerin nicht getan). JEdenfalls sollte man auch bei Unzulässigkeit der Klage gegen die Beklagte zu 2) die Begründetheit prüfen.
Die Beklagte zu 2) war in der mündlichen Verhandlung dann säumig, es wurde ein Antrag auf Erlass VU gestellt.
Habe leider GmbHG und Einlagen auf Lücke gesetzt :D dumm gelaufen
Ich nicht, hab gelernt was *kommerzielles rep* dazu in den Karteikarten hatte. Das war kein Teil davon und war aufgeschmissen, hoffe das hilft dir :D
09.01.2026, 16:02
(09.01.2026, 15:59)Dummisel schrieb:Ah Na perfekt, hab’s nämlich nicht erwähnt😂(09.01.2026, 15:55)celiful schrieb:(09.01.2026, 15:39)Sincju schrieb:B2 habe ich auch in diesem Hilfsgutachgen, so wie es im Bearbeitervermerk stand. Aufgrund der Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Parteifähigkeit.(09.01.2026, 15:36)celiful schrieb: Dinge die ich nicht empfehlen kann, wenn man kein Plan von Gesellschaftsrecht hat: googlen😂
Schreibe voller Stolz über 3 jährige Verjährung. Google es gerade - es sind 10 Jahre. WTF warum habe ich das nicht im Gesetz gefunden?😂
Schreibe, dass der Kläger von der Beklagten zu 2. natürlich auch die 12.500€ fordern konnte
Google sagt nein, weil Gesetz sagt nur 5 Jahre😂
Danke für nichts😂
Wo steht das im Gesetz?
Ich habe heute gar nicht verstanden, was ich da mache. Habe die B2 im Hilfsgutachten geprüft und den Anspruch gegen sie bejaht. Aber ich kann nicht sagen, wieso
Ich habe heute so wenig verstanden, dass ich kaum weiß, wonach ich googlen könnte
Das mit der Verjährungsfrist steht im 19 abs 6 GmbHG
Bezüglich der Haftung B2 dachte ich gerade erst 22 abs 3. Aber ich glaube, ich lese den falsch.
Mein Hirn ist matsch🤦🏻♀️
22 ist für ausgeschlossene Gesellschafter also wenn jemand zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurde
09.01.2026, 16:04
Ich kann heute Abend mal meine Lösung teilen. Allerdings unter dem Verweis, dass ich echt nicht viel Plan hatte. Hab da - leider - auch echt auf Lücke gesetzt.
09.01.2026, 16:18
Was ich grob gemacht hab:
Zulässigkeit Klage
B1 ja
B2 nein, keine Partei geworden da keine Partei Fähigkeit wegen Löschung vermögenslosigkeit, stand was im putzo bei 50
Begründetheit
2. Anspruch alte Einlage 12.500€ aus 19 I +
Habe einfach mal behauptet die Beklagte ist Beweis belastet dafür dass sie geleistet hat da Anspruch vernichtende Tatsache.
Konnte sie nicht also Anspruch besteht
Verjährung - 19 VI nö wegen Insolvenz Verfahren
2. anspruch übrige Einlage 19 I +
Da hab ich ausgelegt und gesagt sie bleibt Schuldnerin weil 16 II und generell die Vorschriften, sie kann nicht aus dem gründungsvertrag sagen dass sie nach Verkauf nicht mehr haftet
Hilfsgutachten:
1. 12.500 aus 16 II -
Hier hab ich gesagt andere Beweislastverteilung weil die Rückständigkeit Anspruchs begründend ist und die Klägerin hat keinen Beweis
2. 12.500€ +
Hier ist 16 II + weil nicht bestritten wurde dass die b1 nicht geleistet wurde nachdem sie es erklärt hat, stand was im 61 zpo im putzo mit Tatsachen Vortrag vom streitgenossen
Zulässigkeit Klage
B1 ja
B2 nein, keine Partei geworden da keine Partei Fähigkeit wegen Löschung vermögenslosigkeit, stand was im putzo bei 50
Begründetheit
2. Anspruch alte Einlage 12.500€ aus 19 I +
Habe einfach mal behauptet die Beklagte ist Beweis belastet dafür dass sie geleistet hat da Anspruch vernichtende Tatsache.
Konnte sie nicht also Anspruch besteht
Verjährung - 19 VI nö wegen Insolvenz Verfahren
2. anspruch übrige Einlage 19 I +
Da hab ich ausgelegt und gesagt sie bleibt Schuldnerin weil 16 II und generell die Vorschriften, sie kann nicht aus dem gründungsvertrag sagen dass sie nach Verkauf nicht mehr haftet
Hilfsgutachten:
1. 12.500 aus 16 II -
Hier hab ich gesagt andere Beweislastverteilung weil die Rückständigkeit Anspruchs begründend ist und die Klägerin hat keinen Beweis
2. 12.500€ +
Hier ist 16 II + weil nicht bestritten wurde dass die b1 nicht geleistet wurde nachdem sie es erklärt hat, stand was im 61 zpo im putzo mit Tatsachen Vortrag vom streitgenossen


