06.01.2026, 15:46
Bin heute absolut nicht fertig geworden, hattet ihr auch so krasse Zeitprobleme? Bisher läuft es echt mies.
06.01.2026, 15:55
(06.01.2026, 15:46)Bin auch nicht richtig fertig geworden. Aber ich muss ehrlich sagen, dass heute auch wieder eine faire Klausur war. Viele Probleme, aber wirklich alles machbar bzw zumindest lösbar.Sincju schrieb: Bin heute absolut nicht fertig geworden, hattet ihr auch so krasse Zeitprobleme? Bisher läuft es echt mies.
06.01.2026, 16:24
was kam heute dran ?
06.01.2026, 16:24
Was lief heute so circa? Frage besonders für Nds?
06.01.2026, 16:38
Ich bin heute auch nicht fertig geworden. Lief auch bei mir richtig schlecht.
06.01.2026, 16:52
Beklagtenklausur:
Mandant 1 ist ein Lebensmittelgeschäft (GmbH), Mandant 2 ist ein Mitarbeiter von ihm
Die Klägerin klagte wg. Schadensersatz:
Die Kl. betrat das Geschäft des M1, wo M2 die Regale mit Getränke auffüllte. Im 1,80 m breiten Gang stand eine Palette (90 cm hoch, 1 m breit). Die Kl. lief an der Palette vorbei, verhakte sich in Verpackungsmaterial, das unter der Palette lag. Sie stürzte, wollte aber zunächst keinen Krankenwagen und verließ den Laden, obwohl sie Schmerzen an Schulter + Oberschenkel hatte. Die Kl. hatte noch nichts gekauft.
Die Klage wurde M2 nicht richtig zugestellt, wurde in den Briefkasten des Ladens gelegt, obwohl der Kläger dort nicht mehr arbeitete. Der hat die Klage dann von jemandem auf einer Silvesterparty bekommen.
Kl. musste operiert werden, hatte eine Nachtbandage, die sie 3 Tage tragen musste, hatte Schmerzmittel verschrieben bekommen, 8 Wochen Physiotherapie, konnte nach der Physiotherapie 2 Wochen lang ihre Hand nicht bewegen 100% nicht schreibfähig, danach weitere 4 Wochen zu 50 % nicht schreibfähig
(Bearbeitervermerk: enthielt 3 Entscheidungen, wo in ähnlichen Fällen das Gericht zu 5.000 - 6.000 € verurteilt hatte. Also das sollten wir dann als Grundlage nehmen. Aber in den 3 dort genannten Fällen hatte die Geschädigte eine Dauerentstellung gehabt, was bei uns nicht der Fall war.)
Kl. --> M1 + M 2:
1. Schadensersatz im Ermessen Gericht wg. Schmerzensgeld (in der Klage stand, dass sie mind. 5.000 € will)
2. Schadensersatz wg. außergerichtlichen Anwaltskosten i.h.v. 627,13 €
3. Schadensersatz 125 € (weil sie an einem Fitnesskurs mit dem Trainer nicht teilnehmen konnte 8 Tage lang je 15 €) + jeweils Zinsen
4. Feststellung Schadensersatz für künftige noch entstehende Schäden aufgrund des Unfalls
Schriftsatz an Gericht wenn Erfolgsaussichten der Verteidigung +, wenn keine Erfolgsaussichten: Mandantenschreiben
Mandant 1 ist ein Lebensmittelgeschäft (GmbH), Mandant 2 ist ein Mitarbeiter von ihm
Die Klägerin klagte wg. Schadensersatz:
Die Kl. betrat das Geschäft des M1, wo M2 die Regale mit Getränke auffüllte. Im 1,80 m breiten Gang stand eine Palette (90 cm hoch, 1 m breit). Die Kl. lief an der Palette vorbei, verhakte sich in Verpackungsmaterial, das unter der Palette lag. Sie stürzte, wollte aber zunächst keinen Krankenwagen und verließ den Laden, obwohl sie Schmerzen an Schulter + Oberschenkel hatte. Die Kl. hatte noch nichts gekauft.
Die Klage wurde M2 nicht richtig zugestellt, wurde in den Briefkasten des Ladens gelegt, obwohl der Kläger dort nicht mehr arbeitete. Der hat die Klage dann von jemandem auf einer Silvesterparty bekommen.
Kl. musste operiert werden, hatte eine Nachtbandage, die sie 3 Tage tragen musste, hatte Schmerzmittel verschrieben bekommen, 8 Wochen Physiotherapie, konnte nach der Physiotherapie 2 Wochen lang ihre Hand nicht bewegen 100% nicht schreibfähig, danach weitere 4 Wochen zu 50 % nicht schreibfähig
(Bearbeitervermerk: enthielt 3 Entscheidungen, wo in ähnlichen Fällen das Gericht zu 5.000 - 6.000 € verurteilt hatte. Also das sollten wir dann als Grundlage nehmen. Aber in den 3 dort genannten Fällen hatte die Geschädigte eine Dauerentstellung gehabt, was bei uns nicht der Fall war.)
Kl. --> M1 + M 2:
1. Schadensersatz im Ermessen Gericht wg. Schmerzensgeld (in der Klage stand, dass sie mind. 5.000 € will)
2. Schadensersatz wg. außergerichtlichen Anwaltskosten i.h.v. 627,13 €
3. Schadensersatz 125 € (weil sie an einem Fitnesskurs mit dem Trainer nicht teilnehmen konnte 8 Tage lang je 15 €) + jeweils Zinsen
4. Feststellung Schadensersatz für künftige noch entstehende Schäden aufgrund des Unfalls
Schriftsatz an Gericht wenn Erfolgsaussichten der Verteidigung +, wenn keine Erfolgsaussichten: Mandantenschreiben
06.01.2026, 16:56
ob die Palette da stand ist streitig, die Klägerin hat behauptet dass sie an einer regulären Regal Palette an einer Schnur hängen geblieben ist und dass nichts im Gang stand
winguardiumBeklagtenklausur:
Mandant 1 ist ein Lebensmittelgeschäft (GmbH), Mandant 2 ist ein Mitarbeiter von ihm
Die Klägerin klagte wg. Schadensersatz:
Die Kl. betrat das Geschäft des M1, wo M2 die Regale mit Getränke auffüllte. Im 1,80 m breiten Gang stand eine Palette (90 cm hoch, 1 m breit). Die Kl. lief an der Palette vorbei, verhakte sich in Verpackungsmaterial, das unter der Palette lag. Sie stürzte, wollte aber zunächst keinen Krankenwagen und verließ den Laden, obwohl sie Schmerzen an Schulter + Oberschenkel hatte. Die Kl. hatte noch nichts gekauft.
Die Klage wurde M2 nicht richtig zugestellt, wurde in den Briefkasten des Ladens gelegt, obwohl der Kläger dort nicht mehr arbeitete. Der hat die Klage dann von jemandem auf einer Silvesterparty bekommen.
Kl. musste operiert werden, hatte eine Nachtbandage, die sie 3 Tage tragen musste, hatte Schmerzmittel verschrieben bekommen, 8 Wochen Physiotherapie, konnte nach der Physiotherapie 2 Wochen lang ihre Hand nicht bewegen 100% nicht schreibfähig, danach weitere 4 Wochen zu 50 % nicht schreibfähig
(Bearbeitervermerk: enthielt 3 Entscheidungen, wo in ähnlichen Fällen das Gericht zu 5.000 - 6.000 € verurteilt hatte. Also das sollten wir dann als Grundlage nehmen. Aber in den 3 dort genannten Fällen hatte die Geschädigte eine Dauerentstellung gehabt, was bei uns nicht der Fall war.)
Kl. --> M1 + M 2:
1. Schadensersatz im Ermessen Gericht wg. Schmerzensgeld (in der Klage stand, dass sie mind. 5.000 € will)
2. Schadensersatz wg. außergerichtlichen Anwaltskosten i.h.v. 627,13 €
3. Schadensersatz 125 € (weil sie an einem Fitnesskurs mit dem Trainer nicht teilnehmen konnte 8 Tage lang je 15 €) + jeweils Zinsen
4. Feststellung Schadensersatz für künftige noch entstehende Schäden aufgrund des Unfalls
Schriftsatz an Gericht wenn Erfolgsaussichten der Verteidigung +, wenn keine Erfolgsaussichten: Mandantenschreiben
winguardiumBeklagtenklausur:
Mandant 1 ist ein Lebensmittelgeschäft (GmbH), Mandant 2 ist ein Mitarbeiter von ihm
Die Klägerin klagte wg. Schadensersatz:
Die Kl. betrat das Geschäft des M1, wo M2 die Regale mit Getränke auffüllte. Im 1,80 m breiten Gang stand eine Palette (90 cm hoch, 1 m breit). Die Kl. lief an der Palette vorbei, verhakte sich in Verpackungsmaterial, das unter der Palette lag. Sie stürzte, wollte aber zunächst keinen Krankenwagen und verließ den Laden, obwohl sie Schmerzen an Schulter + Oberschenkel hatte. Die Kl. hatte noch nichts gekauft.
Die Klage wurde M2 nicht richtig zugestellt, wurde in den Briefkasten des Ladens gelegt, obwohl der Kläger dort nicht mehr arbeitete. Der hat die Klage dann von jemandem auf einer Silvesterparty bekommen.
Kl. musste operiert werden, hatte eine Nachtbandage, die sie 3 Tage tragen musste, hatte Schmerzmittel verschrieben bekommen, 8 Wochen Physiotherapie, konnte nach der Physiotherapie 2 Wochen lang ihre Hand nicht bewegen 100% nicht schreibfähig, danach weitere 4 Wochen zu 50 % nicht schreibfähig
(Bearbeitervermerk: enthielt 3 Entscheidungen, wo in ähnlichen Fällen das Gericht zu 5.000 - 6.000 € verurteilt hatte. Also das sollten wir dann als Grundlage nehmen. Aber in den 3 dort genannten Fällen hatte die Geschädigte eine Dauerentstellung gehabt, was bei uns nicht der Fall war.)
Kl. --> M1 + M 2:
1. Schadensersatz im Ermessen Gericht wg. Schmerzensgeld (in der Klage stand, dass sie mind. 5.000 € will)
2. Schadensersatz wg. außergerichtlichen Anwaltskosten i.h.v. 627,13 €
3. Schadensersatz 125 € (weil sie an einem Fitnesskurs mit dem Trainer nicht teilnehmen konnte 8 Tage lang je 15 €) + jeweils Zinsen
4. Feststellung Schadensersatz für künftige noch entstehende Schäden aufgrund des Unfalls
Schriftsatz an Gericht wenn Erfolgsaussichten der Verteidigung +, wenn keine Erfolgsaussichten: Mandantenschreiben
06.01.2026, 17:01
Wie habt ihr die Beweislast gelöst? Wer hatte die?
Habt ihr zwischen Palette/Schnur (Vortrag der K) und den 80cm Gangbreite bei Zugrundelegung des von der Mandantin behauptetem SV unterscheiden?
Habt ihr zwischen Palette/Schnur (Vortrag der K) und den 80cm Gangbreite bei Zugrundelegung des von der Mandantin behauptetem SV unterscheiden?
06.01.2026, 17:03
(06.01.2026, 17:01)Manifest schrieb: Wie habt ihr die Beweislast gelöst? Wer hatte die?
Habt ihr zwischen Palette/Schnur (Vortrag der K) und den 80cm Gangbreite bei Zugrundelegung des von der Mandantin behauptetem SV unterscheiden?
Beweiserleichterung über 280 I 2 aus dem Kommentar hab ich angenommen und daher Vermutung für Pflichtverletzung die der Mandant nicht widerlegen konnte
06.01.2026, 17:15
(06.01.2026, 17:01)Manifest schrieb: Wie habt ihr die Beweislast gelöst? Wer hatte die?
Habt ihr zwischen Palette/Schnur (Vortrag der K) und den 80cm Gangbreite bei Zugrundelegung des von der Mandantin behauptetem SV unterscheiden?
Ich weiß gar nicht mehr, was ich gemacht habe :( es ging am Ende alles so schnell und jetzt habe ich Angst, dass mir dieser Teil sogar fehlt.
Aber die Beweislast müsste die Klägerin tragen oder? Ich glaube ich habe die eine Mitarbeiterin als Beweis angeboten, weil sie in der Stellungnahme meinte, dass der Mandant immer sorgsam arbeite und nie was auf dem Boden liegen lässt. Und die Gangbreite habe ich irgendwo anders untergebracht, ich weiß gerade nicht wo
aber der GF meinte, dass das ja genug Platz sei und ich habe dagegen argumentiert, weil 80cm nichts sind. Aber kann auch gut sein, dass ich ein paar Dinge durcheinander gebracht habe ...


