05.01.2026, 06:17
Ich habe eine Frage zur Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung und der Höhe. Ich habe eine angestellte Rechtsanwältin. Da ich im Steuerrecht berate und der Insolvenzquotenschaden relativ hoch sein kann, habe ich vor die Versicherung aufzustocken.
Bisher:
1 Mio 4fach
Geplant:
10 Mio 4fach
Mindestversicherungssumme steht unbegrenzt zur Verfügung
Die Versicherung ist zwar teuer, in Anbetracht der Gesamtumsätze aber verkaftbar (etwa 12000 euro Prämie pro Jahr).
Meine Freundin meint, ich übertreibe mit der Versicherungssumme. Ich habe jedoch sehr große Angst vor einem Insolvenzquotenschaden. Was ratet ihr mir? Wie hoch ist eure Deckungssumme? Wie werdet ihr mit dem Haftungsrisiko fertig?
Bisher:
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Geplant:
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Mindestversicherungssumme steht unbegrenzt zur Verfügung
Die Versicherung ist zwar teuer, in Anbetracht der Gesamtumsätze aber verkaftbar (etwa 12000 euro Prämie pro Jahr).
Meine Freundin meint, ich übertreibe mit der Versicherungssumme. Ich habe jedoch sehr große Angst vor einem Insolvenzquotenschaden. Was ratet ihr mir? Wie hoch ist eure Deckungssumme? Wie werdet ihr mit dem Haftungsrisiko fertig?
05.01.2026, 08:44
Von mir mangels Erfahrung nur eine Idee: schau mal, ob es mit hohem Selbstbehalt günstiger wird. Existenzgefährdend sind ja nur hohe Schäden, nicht kleinere und mittlere.
05.01.2026, 09:22
Du haftest nur mit der normalen Arbeitnehmerhaftung, d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit theoretisch anteilig, aber ich habe in meinen bald 12 Jahren nach dem Ref noch nie mitbekommen, dass irgendein Anwalt von seinem Arbeitgeber in die Haftung genommen wurde.
Der Mandant hat sein Mandat mit deinem Arbeitgeber geschlossen, d.h. er kann seine Haftungsansprüche nur gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen. Dein Arbeitgeber wiederum kann nur dann bei dir Regress nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Meine Haftungssumme und die der Anwälte in meinem Umfeld, mit denen ich darüber gesprochen habe, liegt daher nur bei der vorgeschriebenen Mindestsumme. Alles andere halte ich für nicht notwendig, solange du nicht selbst Vertragspartner des Mandanten bist.
Der Mandant hat sein Mandat mit deinem Arbeitgeber geschlossen, d.h. er kann seine Haftungsansprüche nur gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen. Dein Arbeitgeber wiederum kann nur dann bei dir Regress nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Meine Haftungssumme und die der Anwälte in meinem Umfeld, mit denen ich darüber gesprochen habe, liegt daher nur bei der vorgeschriebenen Mindestsumme. Alles andere halte ich für nicht notwendig, solange du nicht selbst Vertragspartner des Mandanten bist.
05.01.2026, 09:28
Meine Versicherungsprämie liegt daher auch nur bei 86 Euro im Jahr mit 1500 Euro Selbstbehalt, meine ich. Schon ein kleiner Unterschied zu 12.000 Euro.
Angst vor Haftung habe ich keine. Ebenfalls in den 12 Jahren habe ich nur eine handvoll Haftungsfälle mitbekommen und dort wurde, wie gesagt, die Kanzlei in Anspruch genommen. An dich als Arbeitnehmer kommt man nicht so leicht heran.
Angst vor Haftung habe ich keine. Ebenfalls in den 12 Jahren habe ich nur eine handvoll Haftungsfälle mitbekommen und dort wurde, wie gesagt, die Kanzlei in Anspruch genommen. An dich als Arbeitnehmer kommt man nicht so leicht heran.
05.01.2026, 10:22
Wenn du so viel Angst vor einem Haftungsfall hast, solltest du eher über die Rechtsform nachdenken und eine Form wählen, in der die Haftung beschränkbar ist (mbB, RA GmbH). Denn ein Fall mit 11 Mio Schaden würde dich aktuell immer noch ruinieren
wobei ich Haftpflichtfälle in der Praxis ungefähr genauso häufig sehe, wie Fälle wegen Behandlungsfehlern bei Ärzten. Gefühlt kommen auf 100 Behandlungsfehler ein Haftungsfall.
wobei ich Haftpflichtfälle in der Praxis ungefähr genauso häufig sehe, wie Fälle wegen Behandlungsfehlern bei Ärzten. Gefühlt kommen auf 100 Behandlungsfehler ein Haftungsfall.
05.01.2026, 10:36
(05.01.2026, 09:22)Egal_ schrieb: Du haftest nur mit der normalen Arbeitnehmerhaftung, d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit theoretisch anteilig, aber ich habe in meinen bald 12 Jahren nach dem Ref noch nie mitbekommen, dass irgendein Anwalt von seinem Arbeitgeber in die Haftung genommen wurde.
Der Mandant hat sein Mandat mit deinem Arbeitgeber geschlossen, d.h. er kann seine Haftungsansprüche nur gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen. Dein Arbeitgeber wiederum kann nur dann bei dir Regress nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Meine Haftungssumme und die der Anwälte in meinem Umfeld, mit denen ich darüber gesprochen habe, liegt daher nur bei der vorgeschriebenen Mindestsumme. Alles andere halte ich für nicht notwendig, solange du nicht selbst Vertragspartner des Mandanten bist.
Seit wann kann man als Arbeitnehmer eine angestellte Rechtsanwältin beschäftigen???
05.01.2026, 10:40
(05.01.2026, 09:28)Egal_ schrieb: Meine Versicherungsprämie liegt daher auch nur bei 86 Euro im Jahr mit 1500 Euro Selbstbehalt, meine ich. Schon ein kleiner Unterschied zu 12.000 Euro.
Angst vor Haftung habe ich keine. Ebenfalls in den 12 Jahren habe ich nur eine handvoll Haftungsfälle mitbekommen und dort wurde, wie gesagt, die Kanzlei in Anspruch genommen. An dich als Arbeitnehmer kommt man nicht so leicht heran.
Ich habe aber mehr mehr als 300.000 EUR Umsatz. Deshalb wird es wohl mit 86 EUR nichts im Monat. Ich weiß nicht, ob es hinlänglich deutlich wurde, dass ich selbstständig bin.
05.01.2026, 11:35
(05.01.2026, 10:40)mittelmäßig25 schrieb:(05.01.2026, 09:28)Egal_ schrieb: Meine Versicherungsprämie liegt daher auch nur bei 86 Euro im Jahr mit 1500 Euro Selbstbehalt, meine ich. Schon ein kleiner Unterschied zu 12.000 Euro.
Angst vor Haftung habe ich keine. Ebenfalls in den 12 Jahren habe ich nur eine handvoll Haftungsfälle mitbekommen und dort wurde, wie gesagt, die Kanzlei in Anspruch genommen. An dich als Arbeitnehmer kommt man nicht so leicht heran.
Ich habe aber mehr mehr als 300.000 EUR Umsatz. Deshalb wird es wohl mit 86 EUR nichts im Monat. Ich weiß nicht, ob es hinlänglich deutlich wurde, dass ich selbstständig bin.
Ach, entschuldige. ich habe gelesen, du seist angestellte Rechtsanwältin. Dann nehme ich meinen Beitrag zurück. Für selbständige ist diese Summe normal.
Du kannst die Prämie über den Selbstbehalt steuern oder du fragst nach, ob es die Möglichkeit gibt, Mandate im Einzelfall höher abzusichern. Wäre eine Möglichkeit, wenn du nur im Einzelfall deutlich über der Mindestsumme liegst, nicht regelmäßig.
05.01.2026, 11:54
Hast du nicht vor kurzem erst Examen gemacht und anschließend eine RA auf Teilzeit gesucht? Erst einmal Gratulation an dich, dass Gründung, Suche und Anstellung so zügig erfolgt sind.
Eine andere Frage: gab es vor kurzem nicht ein Urteil des BGH, dass Anwälte stets Geschäftsräume zur Verfügung haben müssen und die Möglichkeit, kurzfristig einen Raum für Mandantengespräche o.ä. anzumieten nicht ausreichend ist (bleibt dann ja immer noch Wohnzimmerkanzlei) ? Wie hast du so schnell Geschäftsräume, Einrichtung und auch eine Refa (?) usw gefunden? Vielleicht irre ich mich aber auch
Jedenfalls viel Erfolg an dich! Sehr spannend mitzulesen :)
Eine andere Frage: gab es vor kurzem nicht ein Urteil des BGH, dass Anwälte stets Geschäftsräume zur Verfügung haben müssen und die Möglichkeit, kurzfristig einen Raum für Mandantengespräche o.ä. anzumieten nicht ausreichend ist (bleibt dann ja immer noch Wohnzimmerkanzlei) ? Wie hast du so schnell Geschäftsräume, Einrichtung und auch eine Refa (?) usw gefunden? Vielleicht irre ich mich aber auch

Jedenfalls viel Erfolg an dich! Sehr spannend mitzulesen :)
05.01.2026, 12:40
(05.01.2026, 11:54)nachdenklich schrieb: Hast du nicht vor kurzem erst Examen gemacht und anschließend eine RA auf Teilzeit gesucht? Erst einmal Gratulation an dich, dass Gründung, Suche und Anstellung so zügig erfolgt sind.
Eine andere Frage: gab es vor kurzem nicht ein Urteil des BGH, dass Anwälte stets Geschäftsräume zur Verfügung haben müssen und die Möglichkeit, kurzfristig einen Raum für Mandantengespräche o.ä. anzumieten nicht ausreichend ist (bleibt dann ja immer noch Wohnzimmerkanzlei) ? Wie hast du so schnell Geschäftsräume, Einrichtung und auch eine Refa (?) usw gefunden? Vielleicht irre ich mich aber auch
Jedenfalls viel Erfolg an dich! Sehr spannend mitzulesen :)
Ja, ich bin aufgrund der steuerlichen Beratung (Jahresabschlüsse etc.) ausgelastet und kann ohne weitere Steuerfachangestellte® bzw. Steuerberater(in) keine Mandanten mehr aufnehmen. Da jemanden aber zu finden, gestaltet sich äußerst als schwierig. Im Übrigen übernimmt die angestellte Rechtsanwältin den ganzen zivilrechtlichen Teil.
Ich habe tatsächlich bisher noch eine Wohnzimmerkanzlei.
Welche Einrichtung?
-> Firmenwagen (eAuto) für Mitarbeiterin am Freitag beim Autohändler mit Mitarbeiterin gemeinsam ausgesucht und erste Anzahlung geleistet. Am Mittwoch kann meine Angestellte den Firmenwagen beim Händler abholen.
-> Tankkarte für Mitarbeiterin (Registrierung dauerte insgesamt 15 Minuten)
-> Laptop, Bildschirme, etc. am Freitag gemeinsam mit Mitarbeiterin ausgesucht und gekauft und heute durch meinen IT Fachmann eingerichtet.
-> Freischaltung der Software auch für den Anwaltsbereich dauerte etwa 5 Minuten
-> Zeiterfassungssystem erfolgt auch über die Software
Ich habe derzeit sonst keine andere Einrichtung und keine Refa. Meine angestellte Rechtsanwältin macht alles selber.



