17.12.2025, 11:51
Guten Tag zusammen,
ich weiß, letztlich muss es jeder selbst für sich wissen. Dennoch stehe ich nun vor der Entscheidung, ob ich mich für die ordentliche Gerichtsbarkeit bewerbe oder für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und schwanke immer wieder hin & her.
Vielleicht gab es ja jemanden, dem es ähblich ging. Wie habt ihr euch entscheiden? Was wären letztlich die ausschlaggebend Gesichtspunkte für das eine oder andere?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
ich weiß, letztlich muss es jeder selbst für sich wissen. Dennoch stehe ich nun vor der Entscheidung, ob ich mich für die ordentliche Gerichtsbarkeit bewerbe oder für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und schwanke immer wieder hin & her.
Vielleicht gab es ja jemanden, dem es ähblich ging. Wie habt ihr euch entscheiden? Was wären letztlich die ausschlaggebend Gesichtspunkte für das eine oder andere?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
17.12.2025, 19:09
Ich stand auch mal vor dieser Entscheidung. Als mir aber klar wurde, dass man sich am VG durchgehend mit Verwaltungsrecht beschäftigen muss, war die Entscheidung schnell gefallen. Ich habe es im Nachhinein nicht bereut.
17.12.2025, 19:52
Ja, stimmt. Das ist schon ein Nachteil, aber auch vllt. auch ein Vorteil(Spezialwissen kann besser aufgebaut werden). Mich reizt tatsächlich vom Rechtsgebiet her ÖR arg, aber auch das Strafrecht (v.a. die Verhandlungen) finde ich sehr spannend. Manchmal fand ich aber auch den oder andere Verhandlung vor dem Zivilrichter spannend bzw. das Urteil, was man dazu schreiben sollte im Rahmen der 1.Station. habe den Eindruck, dass die Arbeitsbelastung am VG zwar auch hoch ist, aber geringer als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Und der Vorteil wäre halt, dass man fest an einem VG für die Jahre der Proberichterzeit wäre ohne hin & her versetzt zu werden.
17.12.2025, 20:04
(17.12.2025, 19:52)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb: Ja, stimmt. Das ist schon ein Nachteil, aber auch vllt. auch ein Vorteil(Spezialwissen kann besser aufgebaut werden). Mich reizt tatsächlich vom Rechtsgebiet her ÖR arg, aber auch das Strafrecht (v.a. die Verhandlungen) finde ich sehr spannend. Manchmal fand ich aber auch den oder andere Verhandlung vor dem Zivilrichter spannend bzw. das Urteil, was man dazu schreiben sollte im Rahmen der 1.Station. habe den Eindruck, dass die Arbeitsbelastung am VG zwar auch hoch ist, aber geringer als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Und der Vorteil wäre halt, dass man fest an einem VG für die Jahre der Proberichterzeit wäre ohne hin & her versetzt zu werden.
Noch nicht Berufseinstieg, aber stand im Hinblick auf die Wahlstation und damit auch den Berufseinstieg vor der Frage.
Für mich maßgeblich für die ordentliche war unter anderem, dass man eben bei uns in Nds. auch zur StA damit geht, was ich grundsätzlich spannend und toll fand. Unter Berücksichtigung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es auch ein sehr breite Palette von Gebieten, in denen man in der ordentlichen tätig sein kann. Spezialwissen kann - freilich bedingt - in Spezialkammern am LG aufgebaut werden.
Für mich waren im Übrigen teils (nicht abschließend) folgende Punkte maßgeblicH: VG: Ja, wie du sagst Proberichterzeit fest an einem VG, das heißt aber auch, dass du direkt an dein Wunsch-VG kommen können musst. Das setzt eben voraus, dass da auch etwas frei ist. Wegen der großen Bezirke kommt aber nur ein, ggf. zwei VGs in Betracht. Insofern man örtlich gebunden ist (Verwandtschaft, Partner, Familie o.ä.), ist das ein großes Fragezeichen. Außerdem ist wohl das NdsOVG relativ träge in der Rückmeldung im Vergleich zu den OLG. Ganz grundsätzlich erscheint mir in der ordentlichen alles von deutlich höherer Dynamik geprägt zu sein als bei den VGs und einem Fokus auf das Wesentliche gerade auch bei der Abfassung der Entscheidungen.
17.12.2025, 20:19
Ich habe mich damals für die Ordentliche entschieden und das nie bereut. Ausschlaggebend waren auch Standortfragen, mir kommt die pragmatischere Herangehensweise und die breitere Verwendungsmöglichkeit aber auch sehr entgegen.
17.12.2025, 22:56
Ich würde noch zu bedenken geben, dass es auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Gelegenheiten gibt, sich mit öffentlichem Recht zu beschäftigen. Spontan fallen mir ein:
- Staatshaftung
- alle möglichen nicht-strafrechtlichen Formen der Freiheitsentziehung, die vielleicht nicht das ganz klassische öffentliche Recht sind, aber eigentlich schon und für die trotzdem das Amtsgericht zuständig ist.
- Vergaberecht (auch wenn ebenfalls nicht klassisch)
- Staatshaftung
- alle möglichen nicht-strafrechtlichen Formen der Freiheitsentziehung, die vielleicht nicht das ganz klassische öffentliche Recht sind, aber eigentlich schon und für die trotzdem das Amtsgericht zuständig ist.
- Vergaberecht (auch wenn ebenfalls nicht klassisch)
18.12.2025, 11:01
Was die Verwaltungsgerichtsbarkeit mE seit 2016 enorm an Attraktivität gekostet hat, ist ein Asylanteil von 50%. Besserung ist da auch nicht in Sicht. Das hat zu einer strukturellen Überlastung geführt. Abgesoffene Dezernate kannte man dort früher nur vom Hörensagen von Kollegen aus der Ordentlichen. Mittlerweile scheint es eher in die entgegengesetzte Richtung zu gehen, zumal die Politik weiterhin sehr zögerlich mit zusätzlichen Stellen ist.
Ich habe Asylsachen zum Schluss immer weniger gerne gemacht, weil das komplette System dysfunktional ist. Insbesondere Dublin ist schon lange eine Farce. Wer hier ist, bleibt es idR auch, ob Asylrecht oder Aufenthaltsrecht darüber steht, ist letztlich egal. Da bekommt man irgendwann das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten, und das mit hoher Schlagzahl. Mittlerweile gibt es zwecks Verfahrensbeschleunigung sogar reine Asylkammern. Da ist der Unterschied zum BAMF-Sachbearbeiter nicht mehr gross.
Gleichzeitig kann man es sich aufgrund der wenigen neu zu besetzenden Stellen noch leisten, Bewerber mit Prädikatsnoten einzustellen. Die treffen dann auf juristisch wenig anspruchsvolle Massenverfahren. Auf Dauer eine eher mässig motivierende Situation.
Ich habe letztlich dem VG den Rücken gekehrt, weil ich so nicht länger arbeiten wollte. Die Fluktuation raus aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zwar weiterhin eher moderat, aber im Vergleich zu der Zeit vor 2016 erheblich gestiegen.
Ich habe Asylsachen zum Schluss immer weniger gerne gemacht, weil das komplette System dysfunktional ist. Insbesondere Dublin ist schon lange eine Farce. Wer hier ist, bleibt es idR auch, ob Asylrecht oder Aufenthaltsrecht darüber steht, ist letztlich egal. Da bekommt man irgendwann das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten, und das mit hoher Schlagzahl. Mittlerweile gibt es zwecks Verfahrensbeschleunigung sogar reine Asylkammern. Da ist der Unterschied zum BAMF-Sachbearbeiter nicht mehr gross.
Gleichzeitig kann man es sich aufgrund der wenigen neu zu besetzenden Stellen noch leisten, Bewerber mit Prädikatsnoten einzustellen. Die treffen dann auf juristisch wenig anspruchsvolle Massenverfahren. Auf Dauer eine eher mässig motivierende Situation.
Ich habe letztlich dem VG den Rücken gekehrt, weil ich so nicht länger arbeiten wollte. Die Fluktuation raus aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zwar weiterhin eher moderat, aber im Vergleich zu der Zeit vor 2016 erheblich gestiegen.
18.12.2025, 12:18
Habe meine Verwaltungsstation bei VG gemacht und kann das, was mein Vorredner hier gesagt hat, nur bestätigen. Hätte mir eine Richterstelle am VG grundsätzlich vorstellen können, aber unter diesen Umständen ist das für mich ein No-Go.
18.12.2025, 13:05
Schwierige Einstellung. Asylbewerber verdienen unbedingt Rechtschutz. Ihr solltet das machen.
18.12.2025, 13:12
@Spencer
bist du dann von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die ordentliche gewechselt? Falls ja, war das problemlos möglich?
Oder hast du dich komplett aus dem Richterdienst entlassen lassen?
bist du dann von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die ordentliche gewechselt? Falls ja, war das problemlos möglich?
Oder hast du dich komplett aus dem Richterdienst entlassen lassen?



